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Studentinnot: Offline
Beitrag Datum: 17.02.2017 Uhrzeit: 16:24 ID: 56264 | Social Bookmarks: Hallo, Ich führe eine Recherche für "Wohnungsbaumodelle in Deutschland" und bin bei den oben genannten Modellen ins stocken gerraten. Es geht um den "Vergleich der Mietpreis- und Belegungsbindung" Worin unterscheiden sich beide Modelle in dem Bereich. Welche Punkte wären das? Hätte irgendjemand eine Idee? Mir würden die Ansatzpunkte für die Unterscheidung genügen. Den Rest müsste ich ja hinbekommen :-) für jeden Tip bin ich sehr sehr Dankbar. Viele Grüße |
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Schenk: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Stadtplaner Beitrag Datum: 05.05.2017 Uhrzeit: 15:50 ID: 56449 | Social Bookmarks: Guten Tag, die Definition findet sich u.a. bei Wikipedia unter Sozialer Wohnungsbau: https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialer_Wohnungsbau gleich im ersten Absatz... Eine Belegungsbindung gilt für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Nur dieser Personenkreis kann dann die Wohnung anmieten. Zur Belegungsbindung tritt sinnvoller Weise auch eine höchstzulässige Miete = Mietpreisbindung. Diese zweckgebundenen Wohnungen sind dann sowohl belegungs- als auch miet(preis)gebunden (z.B. gemäß Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)). Theoretisch kann privatrechtlich auch nur eine höchstzulässige Miete (z.B. befristet zur Spekulationsvermeidung) vereinbart werden, z.B. wenn ein Grundstück zu besonderen Konditionen abgegeben wird. Eine Belegungsbindung muss nicht unbedingt ausgesprochen werden. Das ist aber eine seltene Ausnahme, da mit z.B. einer preisgedämpften Grundstücksvergabe üblicher Weise auch politische/soziale Ziele verbunden sind. Beste Grüße L. Schenk |
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Hochschule/AG: Architekt Stadtplaner Beitrag Datum: 05.05.2017 Uhrzeit: 15:53 ID: 56450 | Social Bookmarks: Ergänzung: Bei Ihrem Vergleich der Mietpreis- und Belegungsbindung handelt es sich vermutlich nicht um zwei Modelle sondern um den Vergleich wie die Bindungen in unterschiedlichen Staaten, Ländern oder Städten gehandhabt werden... |
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