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Samsarah
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Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough

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Datum: 22.01.2009
Uhrzeit: 10:05
ID: 32250



AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland) #4 (Permalink)
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Wenn Du Angestellter bist, bist Du notgedrungen abhängig. Natürlich steht es Dir frei, Dich woanders zu bewerben, allerdings hat das alles wenig mit dem Copyright zu tun. Du hast selbst als Freelancer im Auftrag gehandelt und der Chef hat das gestalterische Urheberrecht. Als freier wirst Du i.d.R. vertraglich festhalten, dass Du Bilder als Referenzen nutzen darfst. Im Gegenzug könntest Du aber auch festlegen, dass die entstandene Visualisierung z.B. nur für bestimmte Zwecke freigegeben ist und zusätzliche Publikationen bspw. separat vergütet werden müssen (das ist z.b. manchmal so, wenn man sich Passfotos beim Fotographen machen läßt. Nutzt man die dann für andere Medien und scant sie, kann er einendafür belangen). Ich denke schon, dass man relativ problemlos für seine gedruckte Mappe Arbeitsproben einfügen kann. Bin nicht mal sicher, inwiefern ein Chef das verbieten kann. Aber im Internet ist die "Auflage" natürlich eine ganz andere. Schikane oder nicht. Ich denke, da hast Du wenig Handhabe. Dass da ein Zusammenhang zum Unmut über den Elternurlaub besteht, müßtest Du ihm konkret nachweisen. Und da das Verhältnis jetzt eh schon Schaden genommen hat, würde ich entweder ein klärendes Gespräch suchen oder einen neuen Job...

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