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Acidfood is on a distinguished road

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Datum: 20.01.2009
Uhrzeit: 20:43
ID: 32221



Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland)

#1 (Permalink)
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Darstellung eines halb fiktiven Problems.

Man stelle sich vor ein Angestellter eines Büro X fragt seinen Arbeitgeber nach 6 Monaten ob er Bilder, (Visualisierungen) die er für das Büro erstellt hat auf seiner privaten Internetseite veröffentlichen darf. (es handelt sich dabei um keine hochauflösende Bilder oder andere detailierte Darstellungen sondern lediglich Bilder die einen subjektiven Eindruck vermitteln, (Auflösung 250 + 250 Px mit 72 dpi) keine Schriften Maße oder sonstiges erkennbar.

Jetzt kommt aus irgendwelchen Gründen der Arbeitgeber nicht mehr mit seinem Angestellten mehr klar und lässt ihm ein nettes schreiben vom Anwalt zukommen mit der Aufforderung diese Bilder von seinem Webspace zu entfernen und setzt ihm dabei eine Frist. Lässt der Angestellte die Frist verstreichen ohne der Aufforderung nachzukommen erhält er die fristlose Kündigung.

Sicherlich werden einige jetzt sagen der Chef kann jederzeit sein gegebene Freigabe zurückziehen, aber kann er dem Angestellten das nicht persönlich sagen, dass er es jetzt doch nicht mehr möchte das Arbeiten aus seinem Büro auf einer Internetseite eines Angestellen zu sehen sind.

Für mich sieh das so aus als ob man Versucht dem Mitarbeiter klarzumachen das er die Kündigung so oder so erhält ob nun eher oder etwas später.

Was haltet Ihr von so einem gebaren?

Wer fragen an den Mitarbeiter hat kann Sie hier gerne hinterlassen.

Hintergrund:

Der Mitarbeiter Bestand auf den vom Arbeitgeber vorher zugesagten Mutterschaftsurlaub. Kurz vor Antritt (4 Wochen) vorher will der Arbeitgeber davon nichts gewusst haben und drohte dem Mitarbeiter mit einer Sonderkündigung obwohl der Arbeitgeber jeder seiner Verpflichtungen nachgekommen ist.

Da er an den Mutterschaftsurlaub der Mutter nathlos anknüpfen muss, ansonsten bekommt er ja schließlich auch kein Elterngeld. Wäre er dem Wunsch des Arbeitgebers gefolgt und hätte im 1. von ihm zustehenden 2 Monaten Elternurlaub gearbeitet, müsste er sich kurzfristig um einen Kindergartenplatz oder eine Tagesmutter kümmern müssen, was eine finanzielle Mehrbelastung für ihn zur Folge hätte. Darüberhinaus hätte er für die danach beginnenden 2 Monate Elternurlaub kein Anspruch auf Elterngeld da er im ersten offiziellen Monat (weil sich das ja leider nicht verschieben lässt) soviel Geld verdient das ihm noch ca. 200 € für beide Monate zugestanden hätte.

Nette Geschichte oder?

Gruß Acidfood der auf Eure Meinung gespannt ist!

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noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 21.01.2009
Uhrzeit: 10:55
ID: 32230



AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland)

#2 (Permalink)
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Ich kenne mich nicht konkret aus mit dem Mutterschaftsurlaub, aber ich glaube, dass bei Beantragung keine Kündigung mehr möglich ist. Die kann dann erst wieder nach dem Urlaub drohen.

Zum ersten Fall: Das mit den Bildern auf Homepages ist völlig normal. Als Angestellter kann man auch keine Bilder selbst veröffentlichen, die aus dem Büro stammen. Das unterschreibt man doch meist sogar im Arbeitsvertrag. Als Freelancer steht einem das natürlich zu. Aus diesen Gründen ist meine Homepage auch höchst dilletantisch......

Viele Arbeitgeber sehen eine Eigenwerbung als Signal zum aktiven Stellensuchen. Es war also etwas ungeschickt, den AG darauf anzusprechen....... Wenn ich auf meine Arbeit aufmerksam machen will, würde ich auf die Projektseiten des Büros verlinken......

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Acidfood is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 21.01.2009
Uhrzeit: 11:41
ID: 32231



AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland) #3 (Permalink)
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Genauso ist es, Beantragung schon vor der Geburt des Kindes, abgeklärt mit dem Arbeitgeber, der das damals auch als sehr wichtig und löblich ansah, dass der Mann sich auch um sein Kind zu kümmern hat. 7 Wochen vor Antritt wurde das offizielle Antragsschreiben beim Arbeitgeber abgegeben (eher darf man auch nicht) und damit ging die Zottelei und Moberei los...

Zitat:
Die kann dann erst wieder nach dem Urlaub drohen.
Was Sie ja jetzt auch macht.

Unterschrieben habe ich mit meinem Arbeitsvertrag so einen passus nicht (weshalb ich auch Nachfragte um mich rechtlich abzusichern, leider nicht schriftlich). Im eigentlichen Sinne sind die Visualisierungen aus meiner Betrachtung auch als Freelancer Tätigkeit zu sehen, da weder das Programm noch das Know How dazu in dem Büro besteht.

Es ist eigentlich mal wieder eine schönes Beispiel wie man einen Angestellten schön ausnutzen kann. Er macht das als Bürotätigkeit bringt sein eigenes Arbeitswerkzeug und die nötigen Programme mit ohne jegliche Aufwandsentschädigungen.

War man wieder mal zu dumm, weil man sich ja auf die Festanstellung gefreut hat und keinen Praktikantenstatus hat. Im Endeffekt ist oder war es nichts anderes nur ein wenig besser bezahlt.

Eigenwerbung lass ich mir von niemanden verbiete, dass ist mein gutes Recht, wenn der Arbeitgeber Angst vor einer Abwerbung seines Mitarbeiters hat muss er ihn halt mit seinem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln an sein Büro binden. (Weiterbildungen, Gehalsterhöhungen, ua.) Ich lass mir ja auch nicht von meinem Arbeitgeber vorschreiben mich nirgends weiter zu bewerben! Ein Abhängigkeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber wäre das letzte was ich gebrauchen könnte.

Schön das man dazu beitragen konnte, dass das Büro im letzten Jahr niemand entlassen musste, weil durch die Visualisierungen potentielle Neukunden ohne Entwurfskorrekturen an das Büro gebunden werden konnte.

Im Endeffekt könnte man innerlich sogar froh darüber sein, dort nicht mehr arbeiten zu müssen, mit der Gewissheit im Bauch das es für den Angestellten wohl ne weile keinen gleichwertigen Ersatz geben wird. (es gab irgendwann mal eine Äußerung der Cheffin das sie für die Visualisierungen jemanden hätte, der das für 20€ macht, ich meine 20€ für ein Photorealistisches Bild) LOL

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Datum: 22.01.2009
Uhrzeit: 11:05
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AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland) #4 (Permalink)
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Wenn Du Angestellter bist, bist Du notgedrungen abhängig. Natürlich steht es Dir frei, Dich woanders zu bewerben, allerdings hat das alles wenig mit dem Copyright zu tun. Du hast selbst als Freelancer im Auftrag gehandelt und der Chef hat das gestalterische Urheberrecht. Als freier wirst Du i.d.R. vertraglich festhalten, dass Du Bilder als Referenzen nutzen darfst. Im Gegenzug könntest Du aber auch festlegen, dass die entstandene Visualisierung z.B. nur für bestimmte Zwecke freigegeben ist und zusätzliche Publikationen bspw. separat vergütet werden müssen (das ist z.b. manchmal so, wenn man sich Passfotos beim Fotographen machen läßt. Nutzt man die dann für andere Medien und scant sie, kann er einendafür belangen). Ich denke schon, dass man relativ problemlos für seine gedruckte Mappe Arbeitsproben einfügen kann. Bin nicht mal sicher, inwiefern ein Chef das verbieten kann. Aber im Internet ist die "Auflage" natürlich eine ganz andere. Schikane oder nicht. Ich denke, da hast Du wenig Handhabe. Dass da ein Zusammenhang zum Unmut über den Elternurlaub besteht, müßtest Du ihm konkret nachweisen. Und da das Verhältnis jetzt eh schon Schaden genommen hat, würde ich entweder ein klärendes Gespräch suchen oder einen neuen Job...

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Datum: 22.01.2009
Uhrzeit: 11:30
ID: 32251



AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland) #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Samsarah Beitrag anzeigen
Dass da ein Zusammenhang zum Unmut über den Elternurlaub besteht, müßtest Du ihm konkret nachweisen.
Wenn sich das aber irgendwie vor Gericht nachweisen lässt, sind die Strafen gegen die Arbeitgeber in Deutschland mittlerweile sehr hart!
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Datum: 22.01.2009
Uhrzeit: 11:58
ID: 32252



AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland) #6 (Permalink)
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Interessant wäre in einem solchen Fall auch die Meinung und Sichtweise des Arbeitgebers zu kennen.

Ich denke, daß sich vele Mitarbeiter manchmal zu "Unrecht" falsch verstanden und behandelt fühlen, da sie vielleicht ihren eigenen Wert oder ihre Leistung für das Unternehmen falsch einschätzen und der Chef eine gänzlich andere Auffassung davon hat.

Keine Ahnung, ob das auf den Fall hier zutrifft, aber manchmal sollte man auch den "bösen" Chef mal fragen, was ihn an der Sache gestört hat. Leider erfährt man aber nur von einer Sichtweise und kann sich als Außenstehender keine objektive Meinung bilden.

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Datum: 22.01.2009
Uhrzeit: 12:59
ID: 32253



AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland) #7 (Permalink)
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Zitat:
Interessant wäre in einem solchen Fall auch die Meinung und Sichtweise des Arbeitgebers zu kennen.

Ich denke, daß sich vele Mitarbeiter manchmal zu "Unrecht" falsch verstanden und behandelt fühlen, da sie vielleicht ihren eigenen Wert oder ihre Leistung für das Unternehmen falsch einschätzen und der Chef eine gänzlich andere Auffassung davon hat.

Keine Ahnung, ob das auf den Fall hier zutrifft, aber manchmal sollte man auch den "bösen" Chef mal fragen, was ihn an der Sache gestört hat. Leider erfährt man aber nur von einer Sichtweise und kann sich als Außenstehender keine objektive Meinung bilden.
Das finde ich richtig und gut was du da geschrieben hast. Sicher gibt es immer zwei Meinungen zu einem Sachverhalt.

Aus meiner Sicht stellt sich das wie folgt dar:

Wie finde ich meinen Chef: er ist kolerisch, hat noch nie einen Mitarbeiter für besondere Leistung gelobt, ist selber freischaffender Landschafts- und Gartenarchitekt und leistet sich den Luxus von 3 Angestellten.

Er fordert ohne zu fördern. Hat man für eine Arbeit mal 6 Tage gebraucht muss sie das nächste mal in 2 zu schaffen sein. Setzt Termine fest ohne den Mitarbeiter zu fragen ob dieser Termin für eine Qualitative Arbeit zu halten ist.

Er selbst ist nur für die Aquise zuständig, kritzelt was aufs Blatt und den Rest machen die Angestellten.

Seine Frau ist im Büro für die Verträge und Rechnungen zuständig, kommt um 9:00 und geht um 12:00 macht aber einen auf dicke Hose, und ändert auch schon mal an seinen Entwürfen rum, (Sie ist ja schließlich auch Weisungsberechtigt) ist aber auch die einzige der ab und zu mal ein Lob aus der Hose fällt, wenn Sie gute Laune hat was selten der Fall ist.

Die Lorialität steht bei beiden auf keinem sicheren Fuß, wer im Büro nicht der gleichen Meinung wie die der Cefin ist (egal was) hat schlechte Karten, ist man dabei mit seiner Meinung im Recht hat man schon verloren.

Verbesserungsvorschläge zur besseren Büroführung (Wochenmeeting mit Projektstandbesprechung oder ähnliches) wurden mal Versucht einzubauen, beim ersten ging es aber hauptsächlich darum wer wann fertig sein muss damit bezahlt werden kann. Bei diesem einen blieb es dann auch.

Wichtige Informationen (Termine des Chefs, absprachen mit Bauherren, u.ä.) muss man erfragen da er sie selbst den Mitarbeitern vorenthält.

Ich bin eigentlich einer der relativ subjektiv schreiben kann so das man es so verstehen kann wie ich es hier auch dargestellt habe. Mit dem Chef selber hatte ich nie auch nur irgendein Problem da er die Arbeit genauso auffässt wie ich (nicht lange überlegen, einfach machen).

Sie verschleißt gerne Mitarbeiter, nach dem Motto "Neue Besen fegen Gut". Im Durchschnitt verlassen die Mitarbeiter nach 1,5 - 2 Jahren das Büro freiwillig oder werden entlassen. Ich bin mit meinen 3 Jahren eigentlich schon über meinem Zenit in diesem Büro.

Zitat:
Wenn sich das aber irgendwie vor Gericht nachweisen lässt, sind die Strafen gegen die Arbeitgeber in Deutschland mittlerweile sehr hart!
Ich möchte mich eigentlich nicht auf so ein Niveau herablassen, meinen Arbeitgeber vor das Gericht zu zerren, es ändert ja auch nichts an der Tatsache das ich meinen Job früher oder später los bin.

Geändert von Acidfood (22.01.2009 um 13:01 Uhr). Grund: Textfehler

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Datum: 22.01.2009
Uhrzeit: 15:42
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AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland) #8 (Permalink)
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Klar, solche Chefs sind nicht die angenehmsten und man muss sich auch nicht alles gefallen lassen. Aber gerade in alt eingesessenen Architekturbüros sind sie Gang und Gebe. Ob ihr Verhalten nun besonders förderlich ist, sei dahingestellt, aber sie sind die Chefs, es ist ihr Büro, und es liegt allein in ihrem Ermessen. Es ist naiv zu erwarten, man würde als gleichberechtigter Gesprächspartner gesehen oder man könne an so festgefahrenen Strukturen etwas ändern. Solche Chefs sind in der Regel beratungsresistent und sie sind bisher mit ihrer Methode gut durchgekommen...
Versteht mich nicht falsch. Ich bin bestimmt nicht dafür. Aber es ist vergebene Liebesmüh. Arrangier Dich damit, verklagt ihn, wenn Du die Beweise haben solltest, oder wechsel das Büro...

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Datum: 22.01.2009
Uhrzeit: 18:01
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AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland) #9 (Permalink)
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Wenn Du die Visualisierung als freier Mitarbeiter gemacht hast, kannst Du das ja bestimmt mit der entsprechenden Rechnung nachweisen. Das Copyright liegt also für das Rendering bei Dir, du müsstest dann einfach nur auf der Seite das Büro als Entwurfsverfasser benennen.

Wenn Du aber als Scheinselbstständiger ohne Rechnung die Leistung erbracht hast, kannst du dann das Urheberrecht wohl nicht mehr so einfach nachweisen....

Den Punkt mit "die haben das Programm ja gar nicht" wird Dir da dann eventuell noch einen Vorteil bringen (hoffentlich "hast" Du das Programm....)


Bez. Mutterschaftsurlaub ist es gerade in einer Punkto Arbeitnehmerschutz relativ unorganisierten Branche wie der Architektur leider immer noch ein Pokerspiel, ob der Arbeitsplatz langfristig gesichert ist, oder ob man ersetzt wird und nach dem Urlaub direkt gehen darf. Ich würde dieses Risiko aber auf jeden Fall für den Kinderwunsch in Kauf nehmen. Der Beschreibung bist Du ja sowieso nicht mehr mit dem Job zufrieden. Da ist es auch nicht so schlimm, mit neuem Job nach der Auszeit voll durchzustarten.

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Datum: 22.01.2009
Uhrzeit: 21:54
ID: 32263



AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland) #10 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Acidfood Beitrag anzeigen
Der Mitarbeiter Bestand auf den vom Arbeitgeber vorher zugesagten Mutterschaftsurlaub.
Noch einmal um sicherzugehen, es handelt sich um einen männlichen Mitarbeiter, der seinen Anspruch auf Elternzeit (nach Elternzeit - die neuen Vorschriften seit 2007) geltend gemacht hat?

Aber es ist nie etwas schriftliches gelaufen?

Zitat:
Zitat von Acidfood Beitrag anzeigen
Ich möchte mich eigentlich nicht auf so ein Niveau herablassen, meinen Arbeitgeber vor das Gericht zu zerren, es ändert ja auch nichts an der Tatsache das ich meinen Job früher oder später los bin.
Leider denken viele so und deshalb werden Eltern - insbesondere Frauen - auch weiterhin diskriminiert. Häufig passiert das scheinbar unterschwellig, indem man z.B. der jungen Mutter arbeit anbietet, bei der jeder auf dauer den Job hinschmeißen würde... (nicht leistbare Arbeit oder Arbeit für "dumme")

Wenn aber nichts schriftlich gelaufen ist, ist das dumm gelaufen. So ist es leider immer.

Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
Wenn Du die Visualisierung als freier Mitarbeiter gemacht hast, kannst Du das ja bestimmt mit der entsprechenden Rechnung nachweisen.
Als freier Mitarbeiter wäre Mutterschaftsurlaub aber kein Thema - das ist dann nämlich wirklich allein Dein "Problem".
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Datum: 22.01.2009
Uhrzeit: 21:54
ID: 32264



AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland) #11 (Permalink)
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Recht herzlichen Dank für Eure Meinungen und Ratschläge.

Zitat:
Den Punkt mit "die haben das Programm ja gar nicht" wird Dir da dann eventuell noch einen Vorteil bringen (hoffentlich "hast" Du das Programm....)
Natürlich hab ich ein Programm zum erstellen von Visualisierungen.

Im Büro wird mit Spirit gearbeitet, zum Zeichen ein recht gutes und überaus leicht zu erlernendes CAD Programm, der 3D Aufsatz steht aber noch in absoluten Kinderschuhen.

Photorealistische Bilder sind nur mit erheblichen Aufwand zu erstellen. Kachellose Texturen oder andere Standarteffekte kennt dieses Programm noch nicht.

Zitat:
Bez. Mutterschaftsurlaub ist es gerade in einer Punkto Arbeitnehmerschutz relativ unorganisierten Branche wie der Architektur leider immer noch ein Pokerspiel, ob der Arbeitsplatz langfristig gesichert ist, oder ob man ersetzt wird und nach dem Urlaub direkt gehen darf.
Ich könnte dieses Argument verstehen wenn ich weiblich wäre und das 1. Jahr komplett zuhause geblieben wäre, aber bei 2 Monaten Elternzeit für den Vater, dabei noch über den Jahreswechsel (Dez-Jan) ist es für mich absolut unverständlich. Es sei den man kann auf diesen Mitarbeiter nicht verzichten.

Alles im ganzen Betrachtet ist das schon eine unangenehme Situation, weil ich ja wieder hin muss nach dem Ende der Elternzeit, sehe dem ersten Kontakt aber gelassen entgegen, da ich weiß das meine kleine Familie hinter mir steht und ich nicht so dumm bin mir einen neuen Job zu suchen. Vielleicht ist das ja auch der Start in einen angenehmeren Jobabschnitt.

Ganz zum Schluss noch, ich nehme für den Weg zur Arbeit jeden Tag 5 h Zugpendelei auf mich. Irgendwie habe ich auf die Gondelei mit der Bahn, jetzt wo mein Sohn mich auch braucht keine Lust mehr.

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Datum: 26.01.2009
Uhrzeit: 18:19
ID: 32339



AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland) #12 (Permalink)
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Dann sieh das Ganze doch unter folgendem Motto:

Things happen, and sometimes for the best...

Viel Erfolg

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FoVe will become famous soon enough FoVe will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 27.01.2009
Uhrzeit: 21:25
ID: 32369



AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland) #13 (Permalink)
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Ich entnehme deinen Postings, dass du eh innerlich gekündigt hast.
Also such dir einen anderen Arbeitgeber.
Oder du raufst dich mit deinem Chef und seiner Chefin zusammen.

Was deine Homepage anbelangt. Letztendlich kannst du ja die Visualisierung soweit abändern, dass sie nicht mehr dem Original entspricht. Dann unterliegt sie auch nicht mehr dem Urheberrecht deines AG. Du kannst auf deine HP ja die Anmerkung setzen "in Anlehnung an ein realisiertes Projekt".

Was mich interessieren würde: Du hast das Visualisierungsprogram, deine AG aber nicht. Wenn dem so ist, wie wollen die dir dann Urheberrechtsverletzung nachweisen? Sie dürften ja dann höchstens Prints bzw. .pdfs oder sowas von "deiner" Visualisierung haben. Daraus lässt sich ein Urheberrecht nicht nachweisen IMHO.

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