AW: Versammlungsstättenverordnnug bei Gericht anwendbar?
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Haben die Euch nichts vorgegeben?
Wieviele Besucher hast Du denn? Ich denke nicht, das Du sie einfach ignorieren kannst. Oftmals sind die Angestellten-WCs auch von den öffentlichen WCs getrennt. Ich glaube schon, dass Du die Angaben als Grundlage nehmen kannst. Auch, wenn es vielleicht rechtlich nicht bei diesem Projekt greift, ins es ja erstmal ein Richtwert. Im Neufert steht sicher auch was dazu drin... |