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LaHood
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LaHood is on a distinguished road

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Datum: 09.09.2009
Uhrzeit: 16:28
ID: 35197



AW: Versammlungsstättenverordnnug bei Gericht anwendbar? #3 (Permalink)
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Hallo Samsarah,

bisher liegen keine Infos vor wieviele Leute in die Sitzungssäle reinpassen. Aber 200 werden es definitiv nicht sein. Ich hole mir da aber nochmal eine genauere Zahl. Da nur das Geschoss mit den Sitzungssälen öffentlich ist, haben die Mitarbeiter auf den restichen Geschossen eigene Toiletten. Ist zwar für das öffentliche Geschoss suboptimal da die Richter, bzw. dienendes Fussvolk dann mit auf die öffentliche Toilette müssen oder in ein anderes Geschoss, aber unumgänglich da kein Platz vorhanden, und der Einbau der jetzigen Toiletten schon mehr Platz wegnimmt als vorher dafür zur Verfügung stand.

Neufert ist eine gute Idee, da blätter ich auch nochmal durch.


*edit*

eine andere Frage drängt sich mir noch auf, die ich nicht lösen konnte. Bei Männertoiletten sind ja auch Urinale vorgesehen. Kann ich auf Urinale verzichten wenn ich statt dessen ein weiteres Klosett dafür anbringe? Oder müssen Urinale wirklich als selbige für die werten Herren montiert werden um die Knie jener zu schonen?

Grüße
LH

Geändert von LaHood (09.09.2009 um 17:10 Uhr).

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