AW: Versammlungsstättenverordnnug bei Gericht anwendbar?
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Zu letzterem kann ich nichts sagen.
Ich denke aber schon, dass ein Gericht üblicherweise in der Summe Sitzungssäle mit mehr als 200 Besuchern zeitgleich hat, oder? Also, die Summe aller Säle ist mehr als 200... dann würde die Verordnung ja schon greifen. Oder ist das ein Dorfgericht? |