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LaHood
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Datum: 06.07.2011
Uhrzeit: 07:55
ID: 44299



Werkzeichnungen

#1 (Permalink)
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Hallo,

ich habe hier gerade mit einem Auftragnehmer zu tun der mich etwas beschäftigt. Wir bauen seid Jahren wiederkehrende Objekte für den öffentlichen Nahverkehr, haben deshalb für die standardisierten Elemente Regelzeichnungen. Nun habe ich einen AN der mir bei der Herstellung von Stahlbetonfertigteilen mit integrierten Ankerplatten aus Edelstahl erzählt, dass sein Schlosser mit unseren Regelzeichnungen nichts anfangen kann, und dafür Werkzeichnungen benötigt. Ferner ist er der Meinung das in den Werkzeichnungen der Ankerplatten nur die Ankerplatten zu sehen sein dürfen und keine weiteren Elemente.
In unseren Regelzeichnungen haben wir die Ankerplatten eingebettet in den Beton und man kann dort auch die darauf geschweißten aufgehenden Teile wie Leuchtenmasten erkennen. Separat auf dieser Zeichnung ist nochmal die Ankerplatte mit Angabe des Biegeradius des Baustahls, etc. pe pe.
Da der AN hier versucht einen Nachtrag zu generieren bin ich nun nicht ganz sicher ob wir einen Bock geschossen haben und er ein Anrecht auf eine Mehrvergütung hat oder eben nicht.

Wir haben zwar eine Position Werkstattplanung in der steht:

Für die im Titel 1.4 beschriebenen Leistungen der Stahlbetonfertigteile sind Werkpläne zu erstellen.

Dort ist ebenfalls die Frage ob das eine eventuelle Erstellung von Werkplänen für Ankerplatten, die ja in den Stahlbetonfertigteilen verbaut werden enthalten ist oder nicht.

Danke
Grüße
LH

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