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Folgende Situation:
Ich weiß, man soll eigentlich nicht für die Familie planen, aber für mich ergibt sich gerade folgende Situation:
-Umbau eines EFH zu 2 Wohnungen (eine im EG, eine erstes OG) die über ein gemeinsames Treppenhaus erschlossen werden. OG wird um eine Küche ergänzt, EG um ein Bad.
Konstruktion: Aussenwände Massiv,tragend, eine Tragende Innenwand zum Treppenhaus in Holzständerkonstruktion. Decken als Holzbalkendecke.
Die höchste Begehbare Ebene liegt 3 m über Gelände
Hierzu hätte ich folgende Fragen (mein derzeitiger Chef ist da leider nicht besonders hilfsbereit), und daher wäre ich für jede Antwort dankbar:
-Ist ein solcher Umbau Antragsrelevant hinsichtlich einer "Nutzungsänderung"?
-Was gibt es hinsichtlich Brandschutz zu beachten? Müssen die Geschossdecke zw. EG und OG, bzw. die Treppenhauswände ertüchtigt werden, und wenn ja , wie und in welchen Bereichen? (nur im Treppenhaus, oder über die gesamte Fläche?
Grüße und Danke schonmal,
Michael |