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Beitrag Datum: 28.02.2012 Uhrzeit: 10:01 ID: 46252 | Social Bookmarks: Folgende Situation: Ich weiß, man soll eigentlich nicht für die Familie planen, aber für mich ergibt sich gerade folgende Situation: -Umbau eines EFH zu 2 Wohnungen (eine im EG, eine erstes OG) die über ein gemeinsames Treppenhaus erschlossen werden. OG wird um eine Küche ergänzt, EG um ein Bad. Konstruktion: Aussenwände Massiv,tragend, eine Tragende Innenwand zum Treppenhaus in Holzständerkonstruktion. Decken als Holzbalkendecke. Die höchste Begehbare Ebene liegt 3 m über Gelände Hierzu hätte ich folgende Fragen (mein derzeitiger Chef ist da leider nicht besonders hilfsbereit), und daher wäre ich für jede Antwort dankbar: -Ist ein solcher Umbau Antragsrelevant hinsichtlich einer "Nutzungsänderung"? -Was gibt es hinsichtlich Brandschutz zu beachten? Müssen die Geschossdecke zw. EG und OG, bzw. die Treppenhauswände ertüchtigt werden, und wenn ja , wie und in welchen Bereichen? (nur im Treppenhaus, oder über die gesamte Fläche? Grüße und Danke schonmal, Michael |
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