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Archiologe: Offline
Beitrag Datum: 26.02.2010 Uhrzeit: 11:46 ID: 37975 | Social Bookmarks: Krass finde ich vorallem, daß am Ende wieder mal der Architekt für den Schaden haftet. Das Bauordnungsamt und alle anderen sind wieder mal fein raus! Wenn der zuständige Architekt nicht vorher pleite gegangen wäre (ist übrigens die einfachste Art einem jahrelangen Rechtsstreit zu entgehen ), müsste er mit seinem Privatvermögen für den Schaden einstehen. Die Architekten-Haftpflicht versucht dann meistens auch noch die Schuld dem Architeken zuzuschieben, um nicht zahlen zu müssen.Fazit: Als freischaffender Architekt stehst du immer mit einem Bein im Gefängnis! ![]() |
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