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| Social Bookmarks: Hallo, hier kommen mehrere Dinge zusammen. Copyright und Urheberrecht sind nicht exakt das gleiche. Soweit mir bekannt ist, kann ein Copyright verkauft werden, ein Urheberrecht aber nicht, denn der Urheber bleibt ja der selbe... Was Deine Frage nach der Schöpfungshöhe angeht muss man vorsichtig sein. Richter entscheiden nicht immer gleich und in letzter Zeit gab es auch viele Urteile in diesem Bereich die höchst Umstritten waren. Für Lichtbildwerke kann es einen Urheberschutz geben, sofern die Schöpfungshöhe ausreichend ist. Wo die Grenzen liegen ist das m.E. nicht ganz eindeutig definiert. Im Falle von Texturen, freigestellten Personen und Bäumen ist doch eine gewisse Schöpfungshöhe vorhanden. Eine Textur ist ja nicht von sich aus nahtlos kachelbar. D.h. hier muss mit einiger Kreativität ein Bild bearbeitet werden. Ähnliches gilt für Staffageobjekte. Bei Personenbildern kann aber schon allein die Aufnahme mehrere rechtliche Einschränkungen enthalten: Z.B. das Recht am eigenen Bild und die notwendige Schöpfungshöhe wenn z.B. für das Bild jemand richtig in Szene gesetzt wird. Sollte das Urheberrecht nicht greifen können immer noch §2 und § 72 UrhG für einfache Lichtbilder zur Geltung kommen. Unter FAQ Foto und Urheberrecht | wird das noch etwas genauer beschrieben. Das ist natürlich nur eine Juristenmeinung, die ein Richter vielleicht auch mal anders sieht... Wichtig ist in der Quelle z.B. folgende Passage: Zitat:
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jonathan.wii: Offline
Beitrag Datum: 12.02.2014 Uhrzeit: 13:30 ID: 52072 | Social Bookmarks: Vielen Dank, Das stimmt schon, eine ordentliche Textur zu erstellen die gleichmäßig belichtet ist und dann auch noch nahtlos kachelbar ist, kann man nicht mal eben in 5 minuten entwickeln. Und dafür dann auch zu zahlen ist nur fair. Trotzdem Fallen Strafen wohl oft zu hoch aus. Eine allerletzte Frage zu dem Thema: Wenn ich 3d möbel aus dem Internet verwende liegt dann das Urheberrecht beim Möbelhersteller und/oder bei der Person die das Möbelstück nachgebaut hat. z.b. würde ich gerne Möbel aus der sketchup bibliothek verwenden. Die möbelhersteller müsste es doch eigentlich freuen, wenn man ihre Produkte verwendet, oder würden die evtl auch klagen?! |
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FoVe: Offline
Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 13.02.2014 Uhrzeit: 23:18 ID: 52090 | Social Bookmarks: Das wird man hier sicher nicht ausführlich beurteilen können. Ich kann aber in dem Zusammenhang mal ein gutes Buch empfehlen, was ich zufällig in den letzetn Wochen mal durchgeackert habe. Und zwar von der Bundeszentrale für politische Bildung. (Das klingt irgendwie komisch, isses aber nicht. Dieses unser Ländchen sponsert die mehr oder weniger ahnungslose Bevölkerung mit recht guten Büchern zu vielfältigen Themen) Das Buch befasst sich hauptsächlich mit dem Thema "Freie Software", aber im Grunde umreisen die Autoren das Thema Urheberrecht / Copywright sehr gut und auch verständlich. |
| Social Bookmarks: Ja, stimmt - das liegt auch bei mir zu Hause. Ich glaube dies hier ist der Link zum bestellen oder herunterladen: Urheberrecht im Alltag | bpb Allerdings sind die Infos dort auch schon wieder 5 Jahre alt. Grundlegend hat sich zwar sicherlich nichts geändert, aber Einzelurteile könnten anders als erwartet ausgefallen sein...
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| Social Bookmarks: Viel hat sich grundlegend zwar nicht geändert, aber wenn's natürlich um Sachen wie Google Bildersuche, Facebook, etc geht dann sind einige Urteile mittlerweile wohl nicht mehr in dem guten Heftchen abgedruckt. Aber egal, das trifft ja nicht direkt auf den Kern der Frage zu. Für deine Belange reicht das Heft von der bpb komplett aus. | |
| Social Bookmarks: Hallo und guten Tag, ich lese hier schon eine Zeit mit. Ich bin kein Architekt, doch als Sohn eines Malermeisters bin ich in den Semsterferien mit meinem Vater zu seinen Kunden und habe Tapeten entfernt, Fenster und Türen geschliffen, Fußleisten vorlackiert und die Baustellen gefegt. Ich bin sehr dankbar für die handwerklichen Fertigkeiten, die ich unter den strengen Augen meines Vaters erlernt habe. Noch vor dem Studium habe ich eine Lehre als Industriekaufmann in einer Lack- und Farbenfabrik absolviert. Moderne Raumgestaltung und Wohn-Design wurden mir in die Wiege gelegt. Das angesprochene Handbuch der Bundeszentrale für politische Bildung zum Thema Urheberrecht liegt ebenfalls auf meinen Schreibtisch. Ein schmales Büchlein des RA Michael Rohrlich "Social Media - Rechte und Pflichten für User", darf ich vielleicht noch empfehlen. Mit freundlichen Grüßen Atzinger | |
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