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AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld Hallo, Du könntest eine Bauvoranfrage stellen! Der Bauaufsichtsbehörde wäre das egal, wem das Grundstück + Eigentum gehört; zahlen musst Du aber dafür! Viele Architekten und Ingenieure bieten die Beantwortung deiner Fragen übrigens als Leistung an! (Ohne groß Werbung zu machen, es gibt sicherlich noch mehrere) Für wenig Geld bekommst Du eine Aussage, für die jemand auch haften muss! Ich finde das sollte einem beim Häuserkaufen wert sein! Gruß -- Blumenschein |
AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld Hallo, was verlangt denn ein Architekt für eine Bauvoranfrage? Im Internet finde ich nur Angaben von ca. 1 bis 1.5% der Baukosten, ist das richtig? Beinhalten die Baukosten auch den Kauf des Dachgeschosses, oder wirklich nur die Baukosten selbst? Noch etwas: ich las neulich eine Meldung über eine "Novelle der Berliner Bauordnung", die seit 2006 in Kraft ist. Interpretiere ich das richtig, dass man nun neuerdings mehr oder weniger bauen kann, was man möchte, solange es in gewissen Rahmenbedingungen liegt, und wenn das Amt sich nicht von selbst meldet, ist es damit genehmigt? Oder hab ich das ganz falsch verstanden? Grüße, bln80 |
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