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bln80 16.11.2009 11:05

Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
 
Hallo,

folgende Frage:
wie wohl so mancher spiele ich mit dem Gedanken, einen unsanierten Dachgeschossrohling in einem ansonsten grundsanierten Gründerzeitaltbau zu kaufen und diesen auszubauen.

Die Sache ist, ich bin Industrialdesigner, habe jeden Tag sehr viel mit Konstruktion zu tun und habe selbst sogar mal (1 Semester :D) Architektur studiert - ich traue mir also handwerklich sehr viel zu und würde gerne so viel wie nur irgendwie möglich selbst machen, zumal mir das auch trotz Schweiß und Tränen sehr viel Spaß machen würde.

Die Frage ist jetzt: sollte jemand wie ich überhaupt zum Architekten gehen? Ich könnte mir vorstellen dass jemand wie ich kein gern gesehener Kunde wäre, ich würde nämlich jedes Detail selbst bestimmen wollen und dem Architekten faktisch keine künstlerische Freiheit lassen, was sicher nervig und unattraktiv wäre? Wäre ich mit mit einem Bauingenieur daher besser beraten, oder fehlem diesem wiederum nötige Zulassungen o.ä., die nur ein Architekt hat?

Die andere Frage ist: was kann ich auf keinen Fall selbst machen? Mir fällt da eigentlich nur die Außenhülle (also Planung und Durchführung des äußeren, grundlegenden Dachstuhl/Terassenumbaus samt Fenstern) und die Strom/Wasser/Heizungs-Basisinstallation ein?

Danke euch,
bln80

Blumenschein 16.11.2009 11:58

AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
 
Hallo,

hast Du schon die baurechtliche Seite abgeklärt! Darfst Du das DG überhaupt so ohne weiteres (Brandschutz, B-Plan, etc) umbauen? Spätestens hier könnte Dir ein Architekt gute Dienste leisten.
Gruß
--
Blumenschein

bln80 16.11.2009 14:20

AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
 
Hallo, es handelt sich bislang noch um kein konkretes Projekt.

Dazu hab ich allerdings noch eine generelle Frage: woher weiß man vor dem Kauf des DG, was als Ausbau erlaubt ist?

Muss da der Voreigentümer bereits schonmal was beantragt haben?
Wenn ja, war es
a) eine Erlaubnis für eine ganz bestimmte Art und Weise des Ausbaus nach einem eingereichten Plan?
oder b) eine freie Erlaubnis des Ausbaus, solange gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden??

Wie kann man vor dem Kauf herausfinden, ob z.b. auch eine Terrasse machbar wäre, wenn dies vorher noch nicht abgeklärt wurde?

Danke,
bln

Kieler 16.11.2009 16:02

AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
 
Ich muss mir den Text mal irgendwo abspeichern:
Dies ist ein Architekturforum.
Hier wird über Architektur diskutiert.
Hier wird keine Planungs- bzw. Beratungsleistung verschenkt.
Wenn Du Dir nicht sicher bist wie Du einen Dachgeschossausbau angehen sollst,
beauftrage einen Architekten oder Bauingenieur oder geh´zur zuständigen
Behörde oder such´ Dir ein Forum mit Laien-fragen-Profis Unterforum!

bln80 16.11.2009 20:01

AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
 
Lieber Moderator,

bitte lesen Sie nochmal genau, was ich geschrieben habe:
ich verlange keine gratis Planungsleistungen, sondern ich konfrontiere Architekturinteressierte mit einer interessanten Fragestellung die auch für andere Menschen interessant sein kann.

Der angeführte Fall ist rein theoretisch, glauben Sie ernsthaft ich gehe mit einer theoretischen Fragestellung in ein Architekturbüro? Das wird mit sicherheit unpassender empfunden, als in einem Forum wie diesem eine harmlose Frage zu stellen.

Agree?

k-roy 16.11.2009 20:49

AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
 
ob eine Terrasse oder der Ausbau insgesamt möglich ist, muß man unter Berücksichtigung eigentums- und baurechtlicher Belange sowie eventueller konstruktiver Einschraenkungen individuell beurteilen.

Nicht zu unterschätzen ist hierbei, wenn man Teileigentum an einem Haus erwirbt, und für bestimmte Änderungen die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer benötigt. Diese Abstimmung ist wesentlich schwieriger, als zB eine Abfrage / Befreiung / Ausnahme bei der Behörde zu erwirken - als Beispiel.

Kieler 17.11.2009 09:02

AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
 
Zitat:

Zitat von bln80 (Beitrag 36366)
Der angeführte Fall ist rein theoretisch,...

Zitat:

...wie wohl so mancher spiele ich mit dem Gedanken, einen unsanierten
Dachgeschossrohling in einem ansonsten grundsanierten Gründerzeitaltbau zu
kaufen und diesen auszubauen...
Das hört sich für mich schon ziemlich praktisch an.

Wenn Du mal ein bisschen im Forum herumsuchst wirst Du einige als rein
theoretisch getarnte, trojanische Planungspferde finden, die alle nur ein Ziel
haben: An Informationen zu kommen. Es geht Dir ja nicht um die Diskussion als
solche, Du hast Dein Anliegen oben ziemlich offensichtlich geschildert ;)

noone 17.11.2009 10:07

AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
 
OK, es geht hier um eine Frage, die wie immer auf eine Antwort hinausläuft:

Ja, es ist intelligenter einen Architekten zu nehmen, vor allem wenn es sich sowieso um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben handelt - was hier der Fall ist.

Ohne inhaltlich auf die Frage einzugehen - meine Erfahrung mit Planungspferden ist dieselbe wie Kielers - möchte ich Punkto Grundstückskauf folgendes sagen:

Als Interessent eines Grundstückes ist man in der Tat immer Bestens beraten, einen Architekt hinzuzuziehen, um genau zu wissen, wie das Haus planungsrechtlich auszusehen hat.

Dies verhindert, dass man sich ein grundstück kauft, auf dem man vielleicht gar nicht das machen kann, was man sich an Haus so vorstellt.

Wenn man also mehrere Hunderttausend € in ein Grundstück investiert, sind 500-1.000 € für eine Voruntersuchung vom Architekt durchaus WEISE investiert.

Damit sehe ich die Frage mehr als befriedigend beantwortet und schliesse für mich persönlich das Thema.

bln80 17.11.2009 20:00

AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
 
Hallo,

meine zweite Frage ist aber immernoch nicht beantwortet:

angenommen, jemand bietet mir ein Dachgeschoß zum Kauf an, kann ich dann VOR dem Kauf Unterlagen verlangen, mit deren Hilfe ein von mir beauftragter Architekt ebenfalls VOR dem Kauf herausfinden kann, was möglich/genehmigt wird und was nicht?

Falls das nicht möglich ist, wie zum Henker soll dann der Kauf eines DG sonst ablaufen, ohne dass man nicht die Katze im Sack kauft??

Grüße,
bln80

bln80 17.11.2009 20:07

AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
 
Achso,

ich möchte auch noch mal auf die Mentalität des Moderators und einiger anderer eingehen, apropos: "hier wird keine Beratungsleistung verschenkt".

Hier geht es um Fragen, deren Beantwortung keine 10 Sekunden dauert und für die bei entsprechender Erfahrung auch nicht recherchiert werden muss.

Wollen in einer Gesellschaft leben in der selbst sowas berechnet wird? Haben Architekten bald 0190er-Büronummern? Wohl eher nicht, oder?

Wenn einer von euch eine Frage zum Thema Industrial Design hat, komme ich ja auch nicht mit solchen Sprüchen sondern beantworte einfach die Frage, herrje. Es zwingt einen ja keiner, mir zu antworten. Aber ich würde für derartige Fragen niemals jemandem ein Honorar zahlen, ihr etwa?

fst 17.11.2009 20:20

AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
 
Zitat:

Zitat von bln80 (Beitrag 36424)
Hallo,

meine zweite Frage ist aber immernoch nicht beantwortet:

angenommen, jemand bietet mir ein Dachgeschoß zum Kauf an, kann ich dann VOR dem Kauf Unterlagen verlangen, mit deren Hilfe ein von mir beauftragter Architekt ebenfalls VOR dem Kauf herausfinden kann, was möglich/genehmigt wird und was nicht?


Falls das nicht möglich ist, wie zum Henker soll dann der Kauf eines DG sonst ablaufen, ohne dass man nicht die Katze im Sack kauft??

Grüße,
bln80

Natürlich kannst Du die Unterlagen verlangen. Du könntest auch verlangen das er sich nackt auszieht. Ob er eines von beiden macht bleibt allerdings ihm überlassen.

Allerdings würde ich ein DG ohne solche Unterlagen nicht erwerben.
(Auf das nackt ausziehen könnte ich verzichten)

Obwohl ich ein abgeschlossenes Architekturstudium hinter mir habe, würde ich mit diesen Unterlagen zu einem Baurechtserfahrenen Architekten gehen.

Am besten sucht Du auch einen Rechtsanwalt der den Kaufvertrag prüft.

bln80 17.11.2009 21:00

AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
 
Hallo,
könnte dieser besagte kundige Rechtsanwalt oder Architekt denn auch anhand der Unterlagen bereits z.b. vom Amt die Genehmigung für eine Terrasse erhalten, und das VOR dem Kauf?

Ich muss ja irgendwie sicherstellen dass sowohl die anderen Teilinhaber als AUCH das Amt die Terrasse genehmigen, BEVOR ich das DG kaufe.

Sonst gleicht das ganze ja einem Lottospiel. Oder übersehe ich da eine Möglichkeit? (Rücktrittsrecht im Kaufvertrag o.ä.?)
b

fst 17.11.2009 21:37

AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
 
Nennt sich Bauvoranfrage:
Bauvoranfrage - Lexikon

k-roy 17.11.2009 22:43

AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
 
... die natürlich Knete kostet.
Und für eine Voranfrage muß man eigentlich schon eine ziemlich konkrete Planung haben, nicht daß irgendwas genehmigt wird, was später auf Grund von Statik oder Brandschutzanforderungen, die man zufällig nicht abgefragt hatte, doch nicht funktioniert.

fst 17.11.2009 22:56

AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld
 
Zitat:

Zitat von k-roy (Beitrag 36432)
... die natürlich Knete kostet.
Und für eine Voranfrage muß man eigentlich schon eine ziemlich konkrete Planung haben, nicht daß irgendwas genehmigt wird, was später auf Grund von Statik oder Brandschutzanforderungen, die man zufällig nicht abgefragt hatte, doch nicht funktioniert.

Naja, klar kostet es Geld. Wenn Du Kontakt zu einem Architekten aufbaust, und Dein Vorhaben mit ihm durchsprichst kann er Dir sicher die Möglichkeiten nennen. Evtl. macht der das als Aquise, oder verlangt ein geringes Honorar.

Es werden aber auch Dachgeschossrohlinge angeboten mit Baugenehmigung.


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