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JustusJonas: Offline
![]() Beitrag Datum: 08.11.2016 Uhrzeit: 14:13 ID: 56020 | Social Bookmarks: Oh das würde mich auch interessieren... Was geht eigentlich noch alles von der Rente dann weg? Muss man auch noch Steuern zahlen oder so? |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.11.2016 Uhrzeit: 23:13 ID: 56021 | Social Bookmarks: Hallo, die Abgaben richten sich nach Deinem Einkommen, sprich Deinem Rentenbezug. Folglich musst Du je nach Einkommen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgenommen Arbeitslosen- und logischerweise Rentenversicherung zahlen. Ich gehe davon aus, dass Du in die Pflegekasse weiterhin einzahlen musst. Bitte beachte aber, wir diskutieren jetzt über Zahlungen, die nach heutigem Stand in vielleicht 30 Jahren fällig werden. Spätestens dann sind die Arbeiter von heute eine große Wählerschaft, so dass sich hier politisch noch einiges ändern kann. Gruß -- Blumenschein |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 17.11.2016 Uhrzeit: 16:38 ID: 56052 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, das Thema bekommt dahin gehend eine neue Brisanz, dass das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW den Mindestzinsatz von 4% auf 2% ab 01/2017 gesenkt hat. Spätestens jetzt stellt sich die Frage, ob man mit der gestzlichen Rente nicht genauso gut fährt? Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen und/oder Anlaufstellen, wer das berechnen kann? Wie gehen die anderen Versorgungswerke mit der Niedrigzinsphase um? Gruß -- Blumenschein |
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JustusJonas: Offline
![]() Beitrag Datum: 17.11.2016 Uhrzeit: 16:59 ID: 56053 | Social Bookmarks: Ich habe mir vorm Eintrag in die BYAK von der Deutschen Rentenversicherung und der Architektenversorgung jeweils eine Hochrechnung machen lassen. Einfach anrufen. Der Unterschied war deutlich. |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 17.11.2016 Uhrzeit: 17:01 ID: 56054 | Social Bookmarks: Ciao, hat die BayAK den Zinssatz auch auf 2% gesenkt? Gruß .. Blume |
ehem. Benutzer Registriert seit: 16.04.2013
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Micha-H: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 18.11.2016 Uhrzeit: 10:44 ID: 56058 | Social Bookmarks: Die Rente aus dem Versorgungswerk ist kranken-, pfelgeversicherungs- und steuerpflichtig. Im Übringen identisch zur gesetzlichen Rentenversicherung. Alle Einkünfte - ganz allgemein - sind schließlich zu versteuern. Beim Wechsel in die Private Krankenversicherung hat man ja auch Beiträge zu bezahlen, ist aber ein ganz anderes Thema. Sofern man aber freiwillig gesetzlich versichert ist, sollte einem auch bewusst sein, dass die KV-Beiträge als Rentner auf sämtliche Einkünfte - beispielsweise sogar auf Mieteinkünfte vermieteter Immobilien - erhoben werden. |
ehem. Benutzer Registriert seit: 16.04.2013
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Micha-H: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 18.11.2016 Uhrzeit: 10:34 ID: 56057 | Social Bookmarks: Eine solche Hochrechnung ist leider das Papier nicht wert auf dem es steht, weil die Versorgungswerke die Verzinsung anpassen können bzw. müssen. Aufgrund der anhaltenden sehr niedrigen Zinsen haben das auch bereits Versorgungswerke verschiedener Kammerberufe vorgenommen. |
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