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Patrick123456: Offline
![]() Beitrag Datum: 11.12.2017 Uhrzeit: 09:15 ID: 56750 | Social Bookmarks: Ich konnte mich mit deutschem Diplom und entsprechender Berufserfahrung in Österreich in der Kammer (Bayern) eintragen lassen. Ich habe die Richtlinie nicht gelesen, aber der Unterschied scheint ja der Masterabschluss in Österreich zu sein. Ich finde es auch im Bezug auf die EU etc. höchst ungerecht dass Kollegen aus Österreich, Polen etc. wirklich ihre Befähigung nachweisen müssen, während sich in Deutschlad eigentlich jeder eintragen lassen kann, hauptsache die Beiträge an Kammer und Versorgungswerk kommen pünktlich. Die Ziviltechnikerprüfung zu fordern ist ja völlig abstrus. |
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