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Archilex: Offline
![]() Beitrag Datum: 11.12.2017 Uhrzeit: 13:29 ID: 56751 | Social Bookmarks: Hallo und vielen Dank für deinen Beitrag! noch abstruser ist es allerdings, wenn ein deutscher Staatsbürger, mit deutschem Hochschulabschluss, generell in die deutschen Kammern aufgenommen wird, - ein deutscher Staatsbürger mit österreichischem Master, der einen Anteil an der Gesamtausbildung eines Architekten (inkl.praktische Tätigkeit) von ca. 25 % ausmacht, hier nur mit Ziviltechnikerprüfung eingetragen wird. Damit ist der österreichische Abschluss z.B. an der TU Wien quasi nichts wert und wird als Abschluss nicht anerkannt. Das erscheint mir so ungerecht und abwegig, dass es mich sehr interressiert, ob es Eintragungen ohne Ziviltechnikerprüfung, also "nur" mit dem Hochschulmaster in Deutschland gibt. Frdl.Gruß Archilex |
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