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devrimy: Offline
   Ort: stgt.    Beitrag Datum: 13.12.2004 Uhrzeit: 20:47 ID: 5982  |            Social Bookmarks:      Hallo      kann mir jemand sagen we man als freier arch. (einzelunternehmen) evtl. eingenommenes wbw-preisgeld zu versteuern hat? DANKE  |  
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|       Social Bookmarks:      Gute Frage, hab ich noch nie dran gedacht.       Bekommt man in einem solchen Fall irgendein Schreiben, aus dem Hervorgeht, ob das Preisgelt Umsatzsteuer oder so enthält? Ich würde aber annehmen, dass 1. das Preisgelt Umsatzsteuer frei ist 2. das Einkommen unter sonstige Einnahmen aufgeführt werden muß... 
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Matthias: Offline
   Ort: Freising    Beitrag Datum: 13.12.2004 Uhrzeit: 23:42 ID: 5989  |         Social Bookmarks:      Wenn man sowieso umsatzsteuerpflichtig ist, muß man natürlich auch für das Preisgeld Umsatzsteuer abführen (bekommt sie aber bei nicht-studentischen Wettbewerben im Normalfall zusätzlich ausbezahlt, die angegebenen Preisgelder sind in der Regel Netto-Summen, auf den Teilnahmeformularen muß man häufig vorher angeben, ob man USt-pflichtig ist).      Ansonsten muß das Preisgeld natürlich genauso bei der Einkommensteuererklärung wie die sonstigen Honorare auch angegeben und versteuert werden (Gewinn- und Verlustrechnung + Anlage GSE). Gruß, Matthias  |  
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devrimy: Offline
   Ort: stgt.    Beitrag Datum: 13.12.2004 Uhrzeit: 23:47 ID: 5990  |         Social Bookmarks:      habe mich gerade erst selbständig gemacht und wollte - falls man was gewinnt- wissen wieviel vom netto-wert versteuert werden muß.      denke es wäre sinnvoll es gleich zu machen und nicht erst zu machen wenn sie in 2 jahren bei mir klopfen, oder?  |  
|       Social Bookmarks:      na, dann redest du über die einkommenssteuer und nicht über die Vorsteuer - oder? die ist gewinnabhängig. Dazu gibts in allen Steuerbüchern Tabellen, in die man reingucken sollte.       
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