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Flo is on a distinguished road

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Datum: 22.05.2012
Uhrzeit: 16:23
ID: 46844



AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag

#1 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archiologe Beitrag anzeigen
Eine freiwillige Versicherung bei gesetzl. Krankenkassen beginnt bei 150€/Monat. Des Weiteren gilt:
Wie kommst du denn auf die 150€? Bei einer min. Bemessungsgrundlage von 1.916,25€ und einem Beitragssatz von 15,5% komme ich auf knapp 300€. Das entspricht auch den Infos, die man z.B. bei der Techniker Krankenkasse findet.

Grüße, Florian

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Datum: 22.05.2012
Uhrzeit: 17:26
ID: 46845



AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag

#2 (Permalink)
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Bei nachweislich geringen Gesamt-Einkünften incl. sonstiger Familienangehörigen kann die Kasse einen geringeren Beitrag anbieten. Es gibt die Möglichkeit für jeden, der monatlich wenig Gewinn macht, einen "Antrag auf Ermäßigung" zu stellen.

Dieses publizieren die Kassen nicht, geben es nur zu, wenn man ausdrücklich danach fragt. Darüber steht auch nichts auf der Website zumindest der TK.

Es gibt jetzt die ~1200,- als Mindestbemessungsgrenze für alle Selbstständige, aber nur auf Antrag. Du hast kein "Recht" darauf und sie wollen Verdienst des Ehepartners, Kapitaleinnahmen etc. dazu wissen. Wenn man tatsächlich weniger hat, wird sehr schnell genehmingt. Aber Du musst nach dem "Antrag auf Beitragsermäßigung" fragen!

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Datum: 23.05.2012
Uhrzeit: 11:04
ID: 46849



AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag #3 (Permalink)
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Danke für die schnellen Antworten!

@Archimedes:2500-2200€ wäre im Falle einer Festanstellung schon im Rahmen meiner Vorstellungen. Netto wären das ja so um den Dreh 1300-1500€ schätze ich mal
(off topic: Julez kommt von Julian )

@ Flo: Du schreibst von 15€ (2400€ Brutto?) als Untergrenze. Was ich mich dabei Frage, ist welche Zahlungen davon abgehen.
Bzw ist das ein Erfahrungswert oder hast du das irgendwo gelesen?

Soweit ich weiß gehen zwischen Brutto und Netto ab:
-Solidaritätszuschlag: 5,5%
-Kirchensteuer: entfällt
-Steuern, nach Steuerklasse I
-Krankenversicherung 150 -250 (Kulanz- und Normalfall)
-Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung? Wieviel wäre das bei z.B. 15€ /Stunde also 2400€ Brutto?
-fehlt etwas?

Kann man z.B. irgendwie ansatzweise ein Bruttogehalt eines Festangestellten und das eines freien Mitarbeiters vergleichen?
z.B. Würde mich interessieren was ich machen sollte wenn ich 2200€ als Festangestellter und 2500€ als freier Mitarbeiter geboten bekäme, und die Höhe des Nettoeinkommens alleiniges Entscheidungskriterium wäre.

Nen schönen Tag!

lg Julez

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Beitrag
Datum: 23.05.2012
Uhrzeit: 11:55
ID: 46850



AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Julez Beitrag anzeigen
Kann man z.B. irgendwie ansatzweise ein Bruttogehalt eines Festangestellten und das eines freien Mitarbeiters vergleichen?
lg Julez
Grobe Faustformel meinerseits für den Vergleich von Festanstellung und freier Mitarbeit, damit man netto (unter Berücksichtigung von unbezahlten Urlaubs- und Krankentagen, mit eigener Renten- und Krankenversicherung sowie Abwägung unternehmerischen Risikos) etwa das Gleiche raus hat:

Bruttomonatsgehalt Angestellter geteilt durch 100 = Stundensatz (netto) als freier Mitarbeiter

Beispiel:

2.500 Euro brutto/Monat
_____________________ = 25,00 Euro pro Stunde zzgl. Materialauslagen und MwSt.
100

Da kann man sich jetzt über Kleinigkeiten streiten, aber grob sollte man das so ansetzen, damit man keine bösen Überaschungen als freier Mitarbeiter erlebt und sich genausogut wie ein Angestellter versichern kann.

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Beitrag
Datum: 23.05.2012
Uhrzeit: 12:20
ID: 46851



AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen

Bruttomonatsgehalt Angestellter geteilt durch 100 = Stundensatz (netto) als freier Mitarbeiter

Beispiel:

2.500 Euro brutto/Monat
_____________________ = 25,00 Euro pro Stunde zzgl. Materialauslagen und MwSt.
100
Das verwirrt mich. die 25€ pro Stunde sind der "Stundensatz (netto)" oder meinst du "Stundensatz (brutto)"?

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Beitrag
Datum: 23.05.2012
Uhrzeit: 13:30
ID: 46852



AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Julez Beitrag anzeigen
Das verwirrt mich. die 25€ pro Stunde sind der "Stundensatz (netto)" oder meinst du "Stundensatz (brutto)"?
Stundensatz netto, wie ich geschrieben hatte, also kommen noch Auslagen und MwSt. dazu.

Soviel mußt Du als richtiger Selbständiger, was ein freier Mitarbeiter sein sollte, pro Stunde Deinem Auftraggeber berechnen.

Also z.B. arbeitest Du für Auftraggber Müller an Projekt xy im Mai 115 Stunden, dann schreibst Du ihm im Juni eine Rechnung über:

115 h x 25 € = 2875 €
+ Auslagen für Papier, Drucke, Porto, etc.: 65 €

Gesamt (netto) = 2.940 €
+ 19% MwSt. = 558,60 €
Gesamt (brutto), Rechnungsbetrag = 3.498,60 €

Davon mußt Du dann alle Deine Kosten decken.

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