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Kissenknicker: Offline
![]() Beitrag Datum: 30.10.2006 Uhrzeit: 18:29 ID: 19407 | Social Bookmarks: Die HOAI kommt nicht zum Tragen, wenn die (Innen-) Architektenleistung Nebenleistung zur Bauleistung ist, also wenn ein Bauträger Anbieter kompletter Bauleistung ist, oder bei Mitarbeitern in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen. |