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Sputnik 01.02.2006 12:22

Zitat:

Originally posted by noone
vorsicht, denn design ist auh ein geschützter begriff......
Ich glaube nicht, ich glaube (ohne Gewähr), daß sogar Designer als Berufsbezeichnung kein geschützter Begriff ist (und nicht nur weil es inzwischen vor lauter Designer so wimmelt: Haardesigner etc.)

Sputnik 01.02.2006 12:39

Zitat:

Originally posted by audovis
Und genau das ist es! Ich kann nicht einfach so meinen Namen nehmen, bin ja schließlich ein Einzelunternehmen, und dann praktisch als Untertitel schreiben: "Architekturdienstleistungen".
Gibt es nicht irgendwo eine Aufstellung darüber, welche Begriffe "geschützt" sind und welche nicht? Das wird ja vielleicht auch auf andere Berufsgruppen zutreffen.

Ich habe jetzt nochmal in die Paragraphen geschaut (Berliner Architekten- und Baukammergesetz):
§2 Abs.1 Die Berufsbezeichnung "Architekt", "Innenarchitekt" oder "Landschaftsarchitekt" darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen ist (...)

§2 Abs.6 Wortverbindungen mit den vorgenannten Berufsbezeichnungen dürfen nur Personen verwenden, die die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen befugt sind (...)

Eigentlich steht hier nichts zu "Architektur" ist aber wohl trotzdem untersagt. Ich glaube, das Ganze wird von der Kammer nicht so eng gesehen, wenn sich jetzt jemand Architekturfotograf oder Architekturvisualisierer nennt, da die Begriffe (anders als z.B. Architekturdienstleistungen) das Tätigkeitsfeld eigentlich klar definieren. Es wäre ja absurd, da rechtlich vorzugehen...
Wenn die Architektenkammer selbst von mir für den Beitritt Arbeitgeberbescheinigungen und bei eigenen Projekten...Architektenverträge(!!!) verlangte. Schon seltsam, wie konnte ich als Dipl.Ing. einen Architektenvertrag aufsetzen?

Francis 01.02.2006 13:01

" Ich glaube, das Ganze wird von der Kammer nicht so eng gesehen, wenn sich jetzt jemand Architekturfotograf oder Architekturvisualisierer nennt, da die Begriffe (anders als z.B. Architekturdienstleistungen) das Tätigkeitsfeld eigentlich klar definieren. Es wäre ja absurd, da rechtlich vorzugehen..."



Hmm also die Kammer hat mit den Begriffen wenig zu tun, die kriegen nämlich gar nicht mit, ob du ein Unternehmen hast oder nicht...

Als ich mich selbständig gemacht hab, war es eigentlich das Finanzamt, was da Stress gemacht hat wegen dem Namen.

Samsarah 01.02.2006 13:04

Genau das meine ich. Architekt, also eine Berufsbezeichnug, kann ja geschützt sein, aber ich bezweifele nachwievor, dass der Begriff Architektur als solcher nicht genutzt werden darf. Ich würde gerne den Paragraphen dazu sehen.
Nehmen wir an ich will einen Verlag gründen, der sich mit Architektur befaßt, dann kann ich den doch sicher "Der Architekturverlag" nennen ohne, dass ich ein eingetragener Architekt bin. Alles andere wäre doch absurd!

Grüsse
Samy

P.S. Im Übrigen bezeichnet Architektur heutzutage ja bei weitem mehr als in unserem Sinne. Gib den Begriff doch mal bei Google ein und Du wirst in der Mehrzahl Infos zu Computerarchitektur finden. Es ist so ein universeller Begriff, dass ich nicht glaube, dass die Kammer einen alleinigen Anspruch stellen kann, zumal wenn keine Verwechselungsgefahr besteht.

audovis 01.02.2006 13:12

Tja, wie fasse ich das nun in Worte. Ich denke, daß man in Verbindung mit Leistungen rund um den Bau direkt, also wenn es ums Bauen als solches geht, Architektur" nicht benutzen darf. Als Fotograf vielleicht, wahrscheinlich auch als Verleger, aber als Dipl.-Ing. ...
Wie gesagt, ich hab direkt nach "Architekturdienstleistungen" gefragt und da gab es ein NEIN (mit Lachen in der Stimme übrigens) und keinesfalls Phantasienamen, die irgendwie was mit Architektur zu tun haben. Ich denke selbst bei "arch" gibt es schon Schwierigkeiten.

(Hab noch keinen erreicht ...)

noone 01.02.2006 13:54

....und bei Arsch????? :D :D :D :D :D :D :D

da gibts dann Schwierigkeiten anderer Art...........

Archimedes 01.02.2006 15:33

Ich hab mir nach meinem Diplom Visitenkarten mit dem Aufdruck "Dipl-Ing. (FH) für Architektur" machen lassen und verwende diese.

Bis jetzt hat sich noch keiner beschwert und ich (persönlich) finde das völlig OK. Schliesslich darf sich auch ein studierter Elektrotechniker sich Dipl.Ing. für Elektrotechnik nennen.

Architektur (auch das Wort an sich) gab es schon bevor es Arch.-kammern gab. Die Kammer stellt ziemlich viele Ansprüche und Regeln auf, bietet dem Architekten aber relativ wenig (z.B. keine Rechtsicherheit für Honorare nach HOAI). Eine schwache Lobby im Vergleich zu anderen Institutionen, wie z.B. ärtzen oder Schornsteinfegern....

Also ich handhabe das, wie ich es für legitim halte. Wo kein Kläger, da kein Richter. übrigens sehe ich das mit der Werbung für Architekten auch nicht so eng.

...und es geht auch ohne Kammer z.B. schlüsselfertiges Bauen und Planen oder eine freie Planungsgesellschaft.


So what...?



Schlachtet die heiligen Kühe....;)

Francis 01.02.2006 15:43

Auf deine Visitenkarte kannst du dir drucken was du willst, theoretisch sogar "Architekt" genauso wie du dich allen Leuten als "Architekt" vorstellen kannst. Dasselbe gilt auch für alle anderen geschützten Berufe, du kannst auch frei herum erzählen, du wärst Arzt.
Hier geht es darum, ein echtes Unternehmen zu gründen, und da gelten andere Regeln. Das wird eingetragen, und da darf dann eben nicht mehr "Architekt" stehen. Klar, Dipl. Ing. (Architektur) ist erlaubt, weil der Dipl.Ing. ja sonst auch nicht klar ist, aber "Architekt" ist eben verboten. Genauso wie alles andere mit Architektur im Namen!
Das alles gilt aber NUR für eingetragene Unternehmen.
Was ihr als Privatperson auf eure Visitenkarten oder Websites schreibt, ist völlig egal, da kann Architekt stehen und Architkturvisualisierung und sonstwas. Aber NICHT als eingetragene Firma!

audovis 01.02.2006 17:02

Da wurde doch gerade noch eine Frage von mir angesprochen, für die ich eigentlich ein neues Thema eröffnen wollte:

Muß ich hinter meinen Titel (z.B. im Briefkopf) das (FH) setzen oder halt nur bei Bewerbungen oder ähnlichem, wo es genau darauf ankommt, ob ich nun meinen Abschluß in einer Uni oder einer Fachhochschule gemacht habe?

Archimedes 01.02.2006 17:20

Sagen wir mal so: "Du darfst das FH setzen!" Warum sollte man es weglassen, daran ist ja nichts negativ?? Ich glaube aber, dass Du es nicht mehr dazuschreiben musst.


Wenn es sich ganz so verhält wie Francis schreibt, dann gebe Deinem Unternehmen einen Fantasienamen (z.B. Einstürzende Neubauten GmbH) und schreib in die zweite Zeile und etwas kleiner: Dipl.Ing. für Architektur Lothar Matthäus oder so....
Das bedeutet dann ja nicht direkt, dass Dein Unternehmen was mit Architektur zutun hat. Schlieslich kannst Du auch eine Staubsaugervertretung (z.B. Schluckspecht GmbH) gründen und dazuschreiben: Inhaber Dr.med. Hans Meiser oder so....
Erwartet dann jemand, dass dort Medizin praktiziert wird???

Ich verwende meine Visitenkarten auch nicht ausschliesslich privat, sondern gebe sie auch ruhigen Gewissens an Kunden weiter....Diese Kunden arbeiten aber dann in Regel mit dem Büro zusammen, wo ich als angestellter "Architekt" arbeite.

Sputnik 01.02.2006 17:57

Zitat:

Originally posted by Francis

Hier geht es darum, ein echtes Unternehmen zu gründen, und da gelten andere Regeln. Das wird eingetragen, und da darf dann eben nicht mehr "Architekt" stehen.

Moment mal, was wird denn eingetragen? -bring audovis nicht auf falsche Ideen!
Eingetragen werden gewerbliche Unternehmen. Als Freiberufler (und das ist man auch als Dipl.Ing) brauchst du eigentlich nur eine Steuernummer für dein "Unternehmen" -das Unternehmen bist nämlich du selbst...
Es steht dir zwar ein Eintrag im Handelsregister frei, wer das aber als Zugehöriger der "freien Berufe" tut , ist selber schuld (Sprich Gewerbesteuer, komplexe Buchhaltungsregelungen etc)

P.S. zum Thema "Architektur": Ich habe mich ja früher Architekturstudent genannt -durfte ich das überhaupt :cool: ?

Sputnik 01.02.2006 18:10

Zitat:

Originally posted by Archimedes
Sagen wir mal so: "Du darfst das FH setzen!" Warum sollte man es weglassen, daran ist ja nichts negativ?? Ich glaube aber, dass Du es nicht mehr dazuschreiben musst.

Das würde mich auch interessieren, wie hier die offizielle Regelung ist. Dazu erzählt jeder etwas anderes -hat vielleicht jemand weitergehende Infos?
Zwar ist man mit dem Kammereintrag einfach nur Architekt (bin grad dabei ;) ) , aber manche schreiben dann gern Dipl.Ing.Architekt .
Schon mal Danke für die Infos!

noone 01.02.2006 20:51

Das mit der Firma ist ja paradox, das braucht man eigentlich nur als nicht - Architekt. Wenn du ein fertiges Studium hast, bist du ja in der Sonderstellung, als Freiberufler ohne Unternehmen tätig zu werden. Ich glaube aber nicht, dass man auf seine Visitenkarten einfach so Architekt draufschreiben kann.

Wenn man aber Dipl. Ing. (Architektur) draufschreibt, dann möchte ich mal gerne sehen, wie die Arch.Kammer das dann noch untersagen will......


Ansonsten mit der FH Geschichte dachte ich immer man MUSS den FH Zusatz anhängen........

Wäre schön mal etwas genaues darüber zu erfahren....

audovis 01.02.2006 22:30

Also da ich ja übermorgen mal eben in meine ehemalige Fachhochschule fahre, werde ich versuchen, jemanden zu finden, der dazu mal endlich was konkretes sagen kann.
Leider hat man/frau ja während des Studiums, jedenfalls ich, lediglich davon gehört, daß man nach der HOAI abrechnen muß. Das würde doch dann aber bedeuten, daß ich als "Noch-nicht-Architektin" dieses nicht machen müßte. Das würde ich dann bei der Gelegenheit auch mal in Erfahrung bringen. Bei der Kammer brauch ich damit gar nicht erst ankommen, die möchten ja niemanden beraten, der nicht Mitglied ist. Muah!

Also letztlich ist es so, daß ich natürlich Freiberuflerin sein möchte, mit all den netten Vergünstigungen, aber irgendwie müssen ja meine potenziellen Kunden auch wissen, was genau ich mache. Da wäre dann also eine Art Schlagwort, Firmenname oder Titelzusatz nicht schlecht. Vielleicht auch im Hinblick darauf, daß ich mich nicht bald wieder umbenennen muß oder möchte um das alles zu konkretisieren.

noone 01.02.2006 22:53

da liegst du falsch, da die HOAI nicht auf den Titel Architekt, sondern auf die Leistungen bezogen sind. Es spielt also keine Rolle, ob du als Absolvent oder ein eingetragener Architekt die Leistungen liefern.


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