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audovis 03.02.2006 20:31

Also ich war ja heute in meiner ehemaligen Fakultät. Leider war da eine Menge los, weil ab nächste Woche die Diplomprüfungen beginnen. Mit den Leuten, die ich angetroffen habe, konnte ich mich nicht ausführlich unterhalten, aber das mit dem "FH" ist wohl nicht mehr zwingend anzugeben.

Ich werd nochmal in etwa zwei Wochen hinfahren und wiederholt mein Glück versuchen. Und wenn das wieder ohne Ergebnis bleibt, dann wende ich mich halt ans Präsidium, die müssen das doch mit Bestimmtheit wissen.

Hat vielleicht jemand eine Homepage gesehen, die eine Datenbank mit geschützten Begriffen enthält?

Tobias 03.02.2006 20:51

Zitat:

Originally posted by audovis
..., aber das mit dem "FH" ist wohl nicht mehr zwingend anzugeben.

das kann ich mir schlecht vorstellen. ein absolvent der fh, hat das (FH) IMMER anzuhängen, sonst könnte der gegenüber denken, dass man ein studium an einer universität abgeschlossen hat.

die architektenkammer und berufsverbände können dir da auch auskunft geben.

Archimedes 03.02.2006 22:43

Zitat:

Originally posted by Tobias
das kann ich mir schlecht vorstellen. ein absolvent der fh, hat das (FH) IMMER anzuhängen, sonst könnte der gegenüber denken, dass man ein studium an einer universität abgeschlossen hat.

Da könnte der Gegenüber natürlich schwer auf die Nase fallen, wenn er NUR an einen FHLer geraten ist....

:D :D :D




Soweit ich weiß, muß man es tatsächlich nicht mehr angeben, aber ausser den Behörden interessiert das sowieso nur noch peripher oder es ist vielleicht sogar umgekehrt (man sollte das FH möglicherweise auf jeden Fall dazuschreiben)....

Tobias 04.02.2006 13:40

Zitat:

Originally posted by Archimedes
Da könnte der Gegenüber natürlich schwer auf die Nase fallen, wenn er NUR an einen FHLer geraten ist....


Nein, im Ernst, das hatte bisher auch immer rechtliche Gründe. Wenn die Lage hier aber geändert hat, würde mich das auch gerne interessieren, zumal meines Wissens die Architektenkammern ja auch expliziet unterscheiden zwischen Uni und FH.

noone 05.02.2006 12:52

die Architektenkammer kann bestimmt da auch nur bedingt Auskunft geben, ich würde mich da lieber an die FHs wenden. Ausserdem müsste das auch im FH ZEugnis stehen, dort ist doch angegeben, welchen Titel man führen darf. Ob nun das FH dazu muss oder nicht würde mich jetzt aber auch brennend interessieren.

noone 21.02.2006 09:53

Hat jemand jetzt herausgefunden, ob man oder nicht den (FH) Zusatz nennen muss???

audovis 21.02.2006 20:14

Habs noch nicht geschafft, mußte heute erstmal die Bautec unsicher machen ... :D

Also werd ich doch mal anrufen.

Archimedes 08.08.2006 13:07

Um nochmal auf diesen Thread einzugehen, weil Florian ihn in einem anderen Zusammenhang nochmal aufgegriffen hat:


Ich habe bisher noch keine rechtliche Auskunft dazu gefunden, ob man den (FH)-Titel weglassen darf. Andererseits scheinen die "alten" Hochschulgesetze (z.B: Bayern) zu verlangen, daß der Titel genauso zu nennen ist, wie er verliehen worden ist. Demnach muß man als Fachhochschul-Absolvent sich Dipl.-Ing. (FH) nennen.
In anderen Berichten die ich gefunden habe steht aber auch, daß diese Regelung in der Praxis kaum noch greift und bei vielen Firmen und wohl auch bei manchen Behörden kein Unterschied gemacht wird und der Titel (FH) dort oft weggelassen wird.

Ein weiteres Argument für die Möglichkeit den Zusatz FH wegfallen zu lassen ist die Tatsache, daß beim Titel zum Master- und Bachelorabschluß auch keine "Herkunftsbezeichnung" mehr vorgesehen ist. Bei Bewerbungen ist es aber wohl wichtig seine Schule zu nennen.

Also, ich glaube, daß es da noch rechtlichen Klärungsbedarf gibt, weil z.B. auch das EU-Recht beachtet werden muß, welches möglicherweise über den Landeshochschulgesetzen steht. In der Praxis und im täglichen Umgang scheint das Erwähnen oder Weglassen des Zusatzes (FH) dagegen kaum noch jemanden zu interessieren.
Bei einer Neueinstellung will der AG natürlich wissen, ob er einen Uni- oder FH-Absolventen bekommt.

Mich persönlich interessiert es kaum, weil ich den Titel mit Zusatz gern führe und nichts Nachteiliges (im Gegenteil) daran finden kann.

Tobias 08.08.2006 20:06

Um auch hier mal Klarheit zu Schaffen, habe ich mal bei Wikipedia nachgeschaut. Folgendes habe ich gefinden:

Zitat:

Führung akademischer Grade
Die Führung akademischer Grade ist in Deutschland durch die Hochschulgesetze der Länder geregelt.

Definition

Unter "Führung" wird verstanden, dass man sich selbst als Träger eines akademischen Grades in der Öffentlichkeit zu erkennen gibt, z.B. durch Eintragung des Grades auf der Visitenkarte oder auf dem geschäftlichen Briefpapier, aber auch durch mündliche Äußerungen. Wer lediglich im kleinen privaten Kreis (z.B. auf einer Party) mit einem nicht vorhandenen Grad angibt, hinterlässt zwar keinen guten Eindruck, macht sich aber nicht strafbar im Sinne unbefugter Führung. Ebenfalls nicht unter "Führung" im rechtlichen Sinne fällt der Gebrauch eines akademischen Grades als Bestandteil eines Künstlernamens (z.B. DJ Dr. Motte).

Form

Allgemein gilt, dass Grade nur in der Form geführt werden dürfen, die durch die Verleihungsurkunde oder die Prüfungsordnung festgelegt ist. Wurde der Diplomgrad einer Fachhochschule z.B. mit dem Zusatz (FH) verliehen, darf dieser Zusatz bei der Führung des Grades nicht weggelassen werden. Ob ein Grad als Namenszusatz vor oder hinter dem Namen geführt wird, ist im Gegensatz zu Österreich in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Allgemein üblich ist aber, dass Diplom- und Doktorgrade vor dem Namen, Magister- und Bachelor-/Master-/PhD-Grade hinter dem Namen geführt werden.

Für die Führung ausländischer Grade gelten besondere Regelungen, die den Hochschulgesetzen der Länder zu entnehmen sind. Ausländische Grade dürfen in der Regel nur mit Herkunftszusatz (die Bezeichnung der verleihenden Hochschule) geführt werden, ausgenommen sind Hochschulgrade aus Ländern der Europäischen Union einschließlich Vatikan. Eine wörtliche Übersetzung des ausländischen Grades ins Deutsche kann in Klammern hinzugefügt werden.

Strafbarkeit bei unbefugter Führung

Anders als bei den meisten geschützten Bezeichnungen, deren unrechtmäßige Führung in der Regel ordnungswidrig ist - wie z.B. auch das unbefugte Führen eines Abschlusses einer Berufsakademie (Dipl.-...(BA))-, stellt die unrechtmäßige Führung eines deutschen oder ausländischen akademischen Grades eine Straftat gemäß § 132a StGB (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) dar.

Dies gilt auch für die Führung von Bezeichnungen, die akademischen Graden zum Verwechseln ähnlich sind. Dies ist in dem Sinne zu verstehen, dass gegenüber Dritten der Anschein erweckt werden kann, es handele sich um einen akademischen Grad, also selbst bei Bezeichnungen wie "Diplom-Webmaster" oder "Diplom-Sekretärin". Da in Deutschland z.B. im Bereich der beruflichen Weiterbildung als "Diplom" titulierte Bescheinigungen üblich sind und auch oft bewusst akademisch anmutende Begriffe wie "Fernstudium", "Diplomprüfung", "auf universitärem Niveau" im selben Zusammenhang verwendet werden, ist der Irrtum weitverbreitet, man könne sich nach Erhalt eines solchen Zertifikates das Kürzel "Dipl." vor die Berufsbezeichnung setzen. Diese Unbekümmertheit kann aber letzten Endes sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Bezeichnungen "Diplom" bzw. "Dipl." implizieren, wenn sie als titelähnliche Bezeichnung geführt werden, in jedem Fall einen akademischen Grad. Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur erklärt hierzu auf ihrer Homepage: "Mit dem Begriff "Diplom", "Master", "Bachelor" oder ähnlichem ist ein Studienabschluss verbunden, der nach Absolvierung eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule durch Prüfung erworben wurde. [...] "Diplomzeugnisse" die von Instituten verliehen werden, die nicht zur Verleihung des Grades berechtigt sind, berechtigen nicht zur Führung des entsprechenden Titels." [2] [3]. Das Hinzufügen der Abkürzung des verleihenden Weiterbildungsinstituts als Klammerzusatz ist nicht geeignet, eine Verwechslung mit einem akademischen Grad auszuschließen.

Durch Titelkauf erworbene Grade dürfen in keinem Fall geführt werden.

Der rot markierte Text sagt eigentlich alles. Ich habe bisher auch noch nichts davon gelesen, dass in einem Landshochschulgesetz das anderes formuliert ist.

Was ich in diesem Zusammenhang unssinnig finde, wenn Absolventen einer TH oder einer TU als Anhängsel Dipl.-Ing. (TH) schreiben. Ein Kürzel an einer Universität ist mit nur von der ETH Zürich bekannt.


Quellen: http://de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Grad

Archimedes 08.08.2006 20:49

Ja, daß hatte ich auch schon in anderen Quellen gelesen.

Trotzdem sorgen manche Berichte für zusätzliche Unklarheiten:

....
Abschluss

Wenn Sie Ihre Diplomarbeit eingereicht haben, legen Sie noch eine Abschlussprüfung ab und erhalten, nachdem Sie beide Teile bestanden haben, den Titel "Diplom-Informatiker/-in (FH)". An manchen Fachhochschulen wird für diesen Studiengang auch der Titel "Diplom-Ingenieur/-in (FH)" vergeben. Auf den Zusatz (FH) wird in einigen Bundesländern verzichtet.




Quelle:
http://www.it-jobs.stepstone.de/cont...informatik.cfm

Hier geht es allerdings um Informatiker, aber möglicherweise gibt es auch in anderen Fachgebieten (z.B: Architektur) eine ähnliche Handhabung.
Die Wikipedia-Aussage scheint jedenfalls nicht für alle Fälle zuzutreffen.



In Österreich wurde der Zusatz (FH) für neuere FH-Diplome schon abgeschafft.



Tobias 08.08.2006 20:57

Meine Quelle besagt, dass der akademische Grad sich nach dem Hochschulrahmengesetz ergibt. Dieses besagt, dass bei einem FH-Diplom der akad. Grad bei Ingenieuren Dipl.-Ing. (FH) verliehen wird. Der Grad steht auf dem Diplomzeugnis. So wie es auf dem Zeugnis / der Urkunde steht ist dewr Grad auch zu führen. Das gilt auch, wenn du in einem anderen Bundesland arbeitest, wo das ggf. anders ist. Davon weiß ich allerdings nichts. Quellen wie stepstone.de sollte man auch mit Vorsicht zitieren. Das sind in der Regel keine Quellen, sondern Informationen, die Sie aus anderen Quellen übernommen haben und ggf. falsch übernommen haben.
Die Quelle hierzulande ist nunmal das Hochschulrahmengesetz! Wenn auf deiner Diplomurkunde Diplom-Ingenieur (FH) steht, hast du den Grad so zu führen und nicht anders.


Archimedes 08.08.2006 21:02

Ja, daß mit Österreich steht in Deiner Quelle, aber ich meine ja die beschriebene Ausnahme für FH-Informatiker.

Wikipedia ist ebenfalls kein Gesetzbuch.


Ich habe wie bereits beschrieben kein Problem mit dem Zusatz FH und führe ihn gerne. :p
Dennoch wäre eine gesicherte Aussage für alle hilfreich.





ebenfalls nachträglich bearbeitet:

Tobias 08.08.2006 21:04

Zitat:

Originally posted by Archimedes
Ja, daß mit Österreich steht in Deiner Quelle, aber ich meine ja die beschriebene Ausnahme für FH-Informatiker.
Die gibt es nicht! Das Hochschulrahmengesetz gilt ja allgemein. Bevor ich das glaube, will ich die Quelle sehen, und nicht ein Zusammengeschreibsel von stepstone.de :D

Ich kann ja bei Gelegenheit mal ein paar Diplom-Informatiker (FH) fragen. Ich kenne da ein paar.

noone 09.08.2006 10:19

Diese Regelung war auf jeden Fall richtig. Und wie oben geschrieben, ging es darum ob nun diese Regulung abgeschafft wurde oder ob sie noch Bestand hat.

Seltsam: die HTW des Saarlandes, eine FH, verleiht dipl. ing. Titel OHNE FH Anhang..........

audovis 09.08.2006 14:53

Komisch ist auch, daß ich extra überall "(FH)" mit hinschreibe und meine Briefe nur mit "Dipl.-Ing." beantwortet werden ...


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