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Archimedes: Offline

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Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all

Beitrag
Datum: 02.02.2006
Uhrzeit: 00:26
ID: 13426



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Zitat:
Originally posted by audovis
Also da ich ja übermorgen mal eben in meine ehemalige Fachhochschule fahre, werde ich versuchen, jemanden zu finden, der dazu mal endlich was konkretes sagen kann.
Gute Idee! Vielleicht erfahren wir alle noch was Neues...


...
Leider hat man/frau ja während des Studiums, jedenfalls ich, lediglich davon gehört, daß man nach der HOAI abrechnen muß. Das würde doch dann aber bedeuten, daß ich als "Noch-nicht-Architektin" dieses nicht machen müßte. Das würde ich dann bei der Gelegenheit auch mal in Erfahrung bringen.
[/QUOTE]


Leistungen die denen eines Architekten entsprechen oder vergleichbar sind MÜSSEN/SOLLEN nach HOAI abgerechnet werden, auch wenn Du beispielsweise nur als Bauzeichner frei arbeitest. So sieht es meines Wissens das Honorarrecht vor. Dadurch soll ein ruinöser Preiskampf im Architekturgewerbe, auch auf "Schleichwegen" unterbunden werden.


Zum Titel Dipl.Ing.(FH):

Früher mußte man auf jeden Fall das Kürzel (FH) hinzufügen, aber wenn ich mich richtig erinnere ist das seit 2-3 Jahren jedem Dipl.Ing. freigestellt. Quellen kann ich jetzt leider keine nennen. Es würde mich jedenfalls auch interessieren Genaueres zu erfahren.


Zur Bezeichnung/Zusatz "Architekt" zum Namen:

Ich glaube nicht, dass eine haltbare rechtliche Grundlage gibt, dass man sich nicht Dipl.Ing. für Architektur, Dipl.Ing.(Architektur) oder Dipl.Ing. des Fachbereiches Architektur nennen darf. Ich habe zwar auch schon dahingehende Fallbeispiele gelesen, aber die zielten alle darauf ab, dass man dem Kunden vorgegaukelt habe, dass man fertiger Architekt (also Absolvent, mit 2-3 Berufserfahrung und Kammermitglied) sei. Wenn man diese Verwechslungsmöglichkeit aber ausschliesst bzw. den Kunden aufklärt (z.B. im ersten Gespräch), dann kann uns doch keiner einen Strick daraus drehen.


Ausserdem dürfen sich auch schon Architekturstudenten Cand.Arch., also angehende Architekten, nennen. Haben Studenten mehr "Namensrechte" wie Absolventen? Wohl kaum, oder...

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