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Francis: Offline
Beitrag Datum: 02.02.2006 Uhrzeit: 09:42 ID: 13434 | Social Bookmarks: "Moment mal, was wird denn eingetragen? -bring audovis nicht auf falsche Ideen! Eingetragen werden gewerbliche Unternehmen. Als Freiberufler (und das ist man auch als Dipl.Ing) brauchst du eigentlich nur eine Steuernummer für dein "Unternehmen" -das Unternehmen bist nämlich du selbst... Es steht dir zwar ein Eintrag im Handelsregister frei, wer das aber als Zugehöriger der "freien Berufe" tut , ist selber schuld (Sprich Gewerbesteuer, komplexe Buchhaltungsregelungen etc)" Also, ich kann ja nur erzählen wie es bei mir war: Man sollte sich als Zugehöriger der freien Berufe nicht als Gewerbe eintragen lassen, da völlig überflüssig. Nur, wenn man dann als Freiberufler arbeiten wil, bekommmt man einen Bogen vom Finanzamt zugeschickt, wo unter anderem auch der Firmenname eingetragen werden muss. Da steht in meinem Fall nur mein normaler Name, aber dort hätte man die Möglichkeit gehabt, auch einen Fantasienamen einzutragen, der dann offiziell genutzt werden darf. D.h. in meinem Fall (Nur Vor- und Nachname) kann ich jetzt NICHTS anderes als Firmenname mehr hinschreiben. Will ich jetzt doch noch einen anderen Namen benutzen, muss ich das dem Finanzamt mitteilen. Und noch als Anmerkung: "Einstürzende Neubauten GmbH" ist ebenfalls NICHT zulässig! Das Kürzel GmbH kann nur nutzen, wer wirklich eine GmbH hat, dasselbe gilt für GbR oder was es sonst noch so gibt... |
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