tektorum.de

tektorum.de (https://www.tektorum.de/)
-   Beruf & Karriere (https://www.tektorum.de/beruf-karriere/)
-   -   freiberuflich arbeiten (https://www.tektorum.de/beruf-karriere/2451-freiberuflich-arbeiten.html)

Aip 19.03.2006 00:18

Soweit ich mich bis dato schlau gemacht habe, gibt's nur Zuschüsse (Existenzgründung / Ich-AG), wenn Du eine Berechtigung auf ALGII hast. Das ist leider bei Berufsanfängeren seltens der Fall, da man dafür min. 12 Mon. innerhalb der letzten 3 (2?) Jahren "sozialversichert" (inkl. Arbeitslosenversicherung,..) gearbeitet haben muss.

Falls Du was anderes in Erfahrung bringst, dann meld Dich dich noch mal! ;-)

audovis 19.03.2006 11:38

Irgendwas bringst Du da durcheinander.

Gerade als Berufsanfänger bist Du doch ALG II (also Hartz IV) Empfänger, da Du genau diese Sozialabgaben nicht geleistet hast und damit hast Du dann Anspruch auf Einstiegsgeld.

Als ALG I Empfänger, also ganz normal arbeitlos (12 Monate in 3 Jahren Sozialabgaben geleistet), hättest Du Anspruch auf Existenzgründerzuschuß oder die Zahlungen der sogenannten "Ich-AG".

Jetzt kommt nur ein Haken: als ALG I Empfänger hast Du das Anrecht auf diese Leistungen, als ALG II Empfänger, kann man Dir durchaus das Einstiegsgeld verweigern.

Ganz schlimm wird es dann, wenn ein Bundesland gleich sagt, daß es soetwas wie Einstiegsgeld dort nicht gibt. In Berlin ist es kein Problem, aber fragen kostet nichts und verpflichtet noch lange nicht zu etwas und deshalb würde ich das einfach mal tun.

Aip 19.03.2006 13:41

Sorry, Richtig! Ein "I" zu viel getippt.

Mir in NRW hat man übrigens auch seitens des AA gesagt, daß es für Berufsanfänger (bzw. für Nicht-ALGI-Berechtigte) keine Unterstützung auf dem Wege in die Selbstständigkeit gäbe.
Auf der anderen Seite hat mir mal jemand von der AKNW (oder wars das Versorgungswerk-sorry ich weiß es nicht mehr) gesagt, daß es durchaus eine Fördermöglichkeit gäbe, jedoch selbst die wenigsten Arbeitsberater davon wüßten. Leider konnte mir die Dame auch nichts Näheres sagen und ich habe mich auch nicht weiter darum gekümmert, da ich nicht wußte von wem ich weitere Info's bekommen könnte, wenn nicht vom Staatsvertreter selber.

Wenn also von Euch jemand Näheres weiß...

Tobias 19.03.2006 22:31

Zitat:

Originally posted by audovis
Gerade als Berufsanfänger bist Du doch ALG II (also Hartz IV) Empfänger, da Du genau diese Sozialabgaben nicht geleistet hast und damit hast Du dann Anspruch auf Einstiegsgeld.

Gilt das auch, wenn ich in den letzten Jahren des Studiums einer Tätigkeit nachgegangen bin, bei der ich RV gezahlt habe?

audovis 19.03.2006 23:11

Kommt halt drauf an, in welchem Maße Du das gemacht hast. Wenn es in den letzten 3 (?) Jahren 12 Monate waren, dann bekommst Du ALG I, wenn weniger, dann ALG II.

Gute Nacht und schönen Start in die neue Woche.

noone 20.03.2006 08:20

Ich hatte von 2001-2002 25 Stunden die Woche gearbeitet, und dann 2005 nach Diplom GAR NICHTS bekommen, da die Tätigkeit mehr als ein Jahr zurücklag!!!!!!

audovis 20.03.2006 09:31

Kenne ich den Spaß! Ich hab keine Ahnung, wo man den genauen Wortlaut finden kann, aber irgendwie war da auch noch was mit einem Jahr. Was ich mich dabei immer frage ist, wo ist denn das Geld geblieben, was ich vorher eingezahlt habe?

Vielleicht ist es auch gut so, denn Einstiegsgeld (und damit das weiter laufende ALG II) ist in meinem Fall zum Beispiel sehr viel mehr als Existenzgründerzuschuß oder "Ich-AG".

noone 20.03.2006 09:41

Wo das Geld gebieben ist???? Das haben andere gefressen! Oder es wurden Strassen gebaut? Oder ist es etwa in Koffern in die Schweiz gebracht worden???

johnnboy 20.03.2006 11:17

Zitat:

Originally posted by audovis
Kenne ich den Spaß! Ich hab keine Ahnung, wo man den genauen Wortlaut finden kann, aber irgendwie war da auch noch was mit einem Jahr. Was ich mich dabei immer frage ist, wo ist denn das Geld geblieben, was ich vorher eingezahlt habe?
Dieses Geld ist in dem Augenblick, wo es der Arbeitslosenversicherung gutgeschrieben wurde, an die, die zu dem Zeitpunkt arbeitslos und anspruchsberechtigt (furchtbares Wort - berechtigt sein, einen Anspruch zu erheben ...) waren ausgezahlt worden. Was auch sonst? Ist schliesslich ein Umlageverfahren. Die Sozialversicherung ist keine Versicherung, wo man einzahlt und ein Kapital ausgezahlt bekommt.

Beste Grüsse!

noone 20.03.2006 11:42

Angeblich ist die Versicherung eben nicht ein Umlagesystem, sondern eine Kombination aus Umlage- und Sparprogramm. Wie auch immer, sozial ist es ungerecht, kürzer als ein Jahr einzuzahlen und nichts zu bekommen. Oder Student zu sein, zu arbeiten, und dann eben wegen dem Studium hinterher kein Arbeitslosengeld zu bekommen.

Wenn ich mir überlege, wieviel Studenten eine kurze Zeit nach dem Studium die Hilfe des Staates brauchen könnten, um dann nach Aufnahme des ersten Jobs ein leben lang hohe Beträge ins System einzahlen, finde ich die Art, wie sie vom Staat behandelt werden, echt mies.

Aip 21.03.2006 13:08

Zitat:

Originally posted by Tobias
Gilt das auch, wenn ich in den letzten Jahren des Studiums einer Tätigkeit nachgegangen bin, bei der ich RV gezahlt habe?
ALGI-Anspruch hat mit eingezahlten RV-Beiträgen nichts zu tun. Erst wenn Du auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Zitat:

Originally posted by noone
Wenn ich mir überlege, wieviel Studenten eine kurze Zeit nach dem Studium die Hilfe des Staates brauchen könnten, um dann nach Aufnahme des ersten Jobs ein leben lang hohe Beträge ins System einzahlen, finde ich die Art, wie sie vom Staat behandelt werden, echt mies.
Das ist nicht mies, das ist dumm.
In etliche Studenten jedes Jahr Geld zu investieren und wenn sie fertig ausgebildet sind, sie "im besten Alter" auf der Straße stehen zu lassen oder sie ins Ausland ziehen zu lassen, find ich rein wirtschaftlich gesehen einfach nur dumm. Wo sich die Katze in den Schwanz beißt, ist wohl ein anderes Thema..

Man hat mir geraten, daß wenn ich diesen Berufszweig wirklich weiter verfolgen möchte und ich keine andere Lösung finde, als freiberuflich zu arbeiten, daß ich mir einen Halbtagsjob bei Aldi besorgen soll, da man dafür gutes Geld bekommt von dem man die Miete bezahlen kann und man gleichzeitig auch noch komplett sozialversichert ist. Nach einem Jahr Aldi ist man im "System" drin und hat Anspruch auf Förderung.
Kein Witz..
Ich fordere das Bundesverdienstkreuz für die Albrecht Brüder. ;)

audovis 21.03.2006 19:36

Dafür bist Du doch überqualifiziert. ;) Und mach Dir keine Hoffnungen, McDonald's läßt Dich auch keine Hamburger zusammen legen. :D

Francis 22.03.2006 09:55

@ Aip

was meinst du mit "im System"?

D.h. wenn man ein Jahr irgendwo gearbeitet hat, könnte man Arbeitslosengeld bekommen, oder sogar eine Ich-AG machen? Also ein Jahr reicht? Mir gehts ja wenn dann um die Ich-AG, das wäre schon nicht schlecht, um sich selbständig zu machen...

tenorvision 22.03.2006 10:38

es gibt keine ich-ag`s mehr!
aber aus einigermassen verlässlicher quelle weiss ich , dass ab dem 1.7.06 ein neues instrumentarium in die wege geleitet werden soll, welches auch alg2- empfängern ermöglichen soll staatliche förderung auf dem weg in die selbständigkeit zu bekommen.was dann hiese, dass man nicht dieses eine jahr voll haben muss.

man hat mir tatsächlch geraten doch solange auszuharren....hiiilfeee!..und gleichzeitig gesagt, dass der 1.7.06 nur der wahrscheinliche termin ist.

mfg
tenorvision

Francis 22.03.2006 10:49

Also mich hätte ja nur die Ich-AG interessiert, aber ok, wenn dann was vergleichbares kommt. Erstmal hab ich ja auch einen Job, mindestens noch ein Jahr lang, also kein Problem :-)

"man hat mir tatsächlch geraten doch solange auszuharren....hiiilfeee!..und gleichzeitig gesagt, dass der 1.7.06 nur der wahrscheinliche termin ist."

Wer bitte rät sowas???
Ich rate dir dringend, dich weiterhin um einen Job zu bemühen, im anderen Threat wurden ja auch Wege dorthin genannt, diese Freiberuflichkeit würde ich echt nur nebenbei machen, ich arbeite neben meinem Job auch noch freiberuflich. Und wenn sich da mehr entwickelt, kann ich ja immer noch sehen was ich mache...


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:43 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®