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tenorvision 27.02.2006 18:10

freiberufler
 
moin moin zusammen!

kann mir jemand von euch eine gute seite im netz empfehlen auf der ich als absolvent des studiengangs architektur gebündeltet informationen zum thema freiberuflichkeit,speziell für architekten beziehen kann?
vielleicht sogar in form von einer broschüre?
mfg
tenorvision

audovis 27.02.2006 18:24

Zwar nicht nur für Architekturabsolventen, aber schön gebündelte Informationen, besonders im Downloadbereich:

www.ifb-gruendung.de

Die kann man auch anrufen, sind sehr nett und helfen gern weiter.

Hab die Thematik ja gerade durch, also wenn Du Fragen hast, dann schreib mir doch einfach eine Nachricht ...

tenorvision 27.02.2006 18:49

danke für den tip...:D
fragen wären untertrieben...
ich muss gestehen dass ich mich gerade zum ersten mal mit dem thema ernsthaft auseinandersetze..;) von daher...

mfg tenorvision

Daniel 27.02.2006 21:46

Was ist mit den Architektenkammern?

http://www.bak.de

ansonsten fällt mir ein:
http://www.freie-berufe.de
http://www.existenzgruender.de

Florian 27.02.2006 21:55

Dann geh am Besten in den nächsten Buchladen und besorg Dir Literatur.
Z.B. soetwas wie http://www.archinoah.de/modules.php?...etails&lid=44, welches es leider nicht mehr im Laden gibt...

Sputnik 03.03.2006 22:02

Hi tenorvision,

Was macht die Jobsuche in HH?
willst Du es als Freelancer versuchen oder ´ne "richtige" Selbständigkeit?
Das "Offizielle" ist ja nicht kompliziert: Steuernummer besorgen (Fi-amt), freiwillige Krankenversicherung (ca.250 Eur/Monat) abschließen, die Haftpflicht erledigen (nur auftragsbedingt) und..alle Rechnungen sammeln!. Mehr brauchst Du ja für den Anfang nicht...
Dann fängt das Schwierige an: Woher Aufträge? Woher Auftraggeber? Woher Freelance-Arbeitgeber? Und schliesslich...wovon leben, so lange in den vorher genannten Punkten nichts/wenig passiert?:cool:

Gruß

audovis 04.03.2006 12:19

Hi Sputnik,

und genau Dein letzter Satz macht die Sache ja so schwer.

Im Moment gibt es einige Programme vom Staat, die einen in so einer Situtation weiter helfen. Nur da reicht dann eine einfache Steuernummer leider nicht. Man kann auch solche Förderungen nicht mehr beantragen, wenn man schon selbständig ist oder war ...

tenorvision 04.03.2006 17:14

Zitat:

Originally posted by Sputnik
Hi tenorvision,

Was macht die Jobsuche in HH?
willst Du es als Freelancer versuchen oder ´ne "richtige" Selbständigkeit?



mon moin sputnik...lange nicht gelesen...
naja im bezug auf meine jobsuche gibt es nichts wirklich neues, aber ich gehe natürlich nicht davon aus dass ich eine festanstellung erwarten darf.

was ja wiederum heisst, dass ich als freier mitarbeiter tätig werden muss....dass heisst wiederum dass ich mir über dieses thzema ernsthaft gedanken machen muss.
alles was ich bisher zum thema an literatur gesichtet habe ist im stil von diesen üblen "bewerbungsratgebern" a la hesse und schrader gehalten...viel gelaber,wenig fakten.

gott zum grusse!
tenorvision
:D

Tobias 05.03.2006 14:08

Hi, habe mich da in den letzten Wochen auch mit beschäftigt. Was hast du denn für Fragen?

tenorvision 05.03.2006 14:31

moin moin tobias.

...viele,viel,viele...:D

das fängt an bei-

-wo ist der unterschied zwischen: freier mitarbeiter-freiberufler-selbständiger
-wie hoch muss ich mein finanziellen forderungen ansiedeln um auf ein einigermassen akzeptablen lohn zu kommen?
-ab welcher summe muss ich wieviele steuern zahlen
-wie schnell bin ich freiberufler?muss ich es sehr lange planen diesen schritt zu gehen oder kann ich nach dem bewerbungsgespräche losrennen und alles in die wege leiten
-was gibt es für staatliche förderungen

mfg
tenorvision

audovis 05.03.2006 15:55

Hm, frage mich gerade, warum Du mir das nicht geschrieben hast? Hast Dich nicht getraut? Bin ich nicht kompetent genug???

Soll ich nun antworten???

Ich mach mal nen Anfang:

Freie Mitarbeit als eigenständigen Begriff gibt es eigentlich gar nicht. Wenn Dich jemand als freien Mitarbeiter einstellen möchte, dann mußt Du Dich selbständig machen, also auch sämtliche Solzialabgaben selbst tragen.

Selbständig kannst Du sowohl gewerblich als auch freiberuflich sein. Es wird zwar gern davon gesprochen, daß man als Freiberufler nicht "richtig" selbständig ist, aber das ist Quatsch. Es gibt einige Unterschiede zur gewerblichen Selbständigkeit, habe bisher aber nur Vorteile gefunden. Zum einen mußt Du keine Gewerbeanmeldung machen, das heißt dann auch, daß Du keine Gewerbesteuer bezahlen mußt. Du verwaltest Deine Einnahmen und Ausgaben nach einer einfachen Rechnung (einfache Buchführung) und Du versteuerst Deine Einnahmen nach der Ist-Versteuerung, das heißt, Du zahlst erst Umsatzsteuer, wenn wirklich etwas bei Dir eingegangen ist.

Die anderen Fragen auch noch beantworten?

tenorvision 05.03.2006 16:33

Zitat:

Originally posted by audovis
Hm, frage mich gerade, warum Du mir das nicht geschrieben hast? Hast Dich nicht getraut? Bin ich nicht kompetent genug???

Buchführung) und Du versteuerst Deine Einnahmen nach der Ist-Versteuerung, das heißt, Du zahlst erst Umsatzsteuer, wenn wirklich etwas bei Dir eingegangen ist.

Die anderen Fragen auch noch beantworten?

:D :D :D

weder noch..ich war einfach in dem augenblick zu faul.....lach

heisst ist-versteuerung dass ich monatlich meine umsatzsteuer zu zahlen habe.nachdem mein geld auf dem konto ist( quasi umgekehrtes vorsteuer prinzip?) oder 1x im jahr mit der abschlussrechnung?

und wenn du magst "darfst" du sehr gerne meine restlichen fragen ebenfalls beantworten...lach..wie gesagt ich wollte deine kompetenz in keinster weise in fragen stellen und würde mich freuen von deinen erfahrungen zu hören.

mfg aus hamburg
tenorvision

audovis 05.03.2006 16:43

Ja richtig, die Umsatzsteuer rechnest Du praktisch gegen die Vorsteuer monatlich ab. Das passiert auch auf dem gleichen Formular und seit Neuestem machst Du das alles elektronisch. Du kannst allerdings auch mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer haben und bekommst dann halt vom Finanzamt eine Zahlung. Dazu kommt noch am Ende des Jahres eine Abrechnung, damit hab ich mich aber noch nicht so intensiv beschäftigt, ist aber auch nichts anderes.

Beim Finanzamt mußt Du darauf achten, wenn Du Dir eine Steuernummer holst, im Gründungsjahr bei der Umsatzvorschau eine "0" einzutragen. Im Folgejahr kann es dann etwas mehr sein (am besten so um die 5.000).

So, Thema Steuer ist fertig, ich schau nochmal nach den anderen Fragen ... ;)

audovis 05.03.2006 17:14

Bei Deinem "Gehalt" mußt Du als erstes wissen, ob Du nach Stunden oder nach Projekten bezahlt wirst.

Wirst Du nach Stunden bezahlt und gehst Du davon aus, daß Du Vollzeit, also 174 Stunden im Monat, beschäftigt bist, dann überlegst Du Dir, wieviel Geld Du nach Abzug aller Kosten in der Tasche haben möchtest, also wovon Du leben möchtest, Deine Miete bezahlst und so weiter.

Zu diesen Lebenskosten kommt dann der Betrag für eine Krankenversicherung. Wenn Du dafür so 200€ (für eine Privatversicherung) im Monat annimmst, dann befindest Du Dich im höheren Segment. Für die gesetzlichen Krankenversicherungen mußt Du Dir mal die Tarife anschauen. Aber bedenke dabei immer, Du bist dann kein Arbeitnehmer mehr und mußt alles selbst zahlen. Des weiteren wirst Du Dir überlegen müssen, ob Du etwas für Deine Rente tun möchtest und ob Du eine Unfallversicherung und all solche Sachen benötigst.

Und wenn Du dann alle Deine Kosten zusammen gezählt hast, dann schlägst Du noch die 16% drauf, rechnest alles durch Deine Monatsstunden und Du hast Deinen Stundenlohn. Der wird dann so um die 17-20€ liegen.

Für die Projektbezahlung beginnst Du ähnlichst und überlegst Dir dann, wie lange Du für die Bearbeitung eines Projektes brauchst. Kläre aber auch, ob Du mit Abschluß des Projektes bezahlt wirst oder es vorher schon Abschlagszahlungen gibt.

Diese fiesen Steuern am Ende des Jahres mußt Du ab einem Gewin von 7.200€ (?) zahlen. Von Deinem Umsatz werden dann die betrieblichen Kosten abgezogen. Von diesem Betrag bleiben eben die 7.200€ (?) steuerfrei, für den Rest gibt es gestaffelte Prozentwerte, die Du zu zahlen hast. Die beginnen bei 19 und enden bei 42%.

Eigentlich kannst Du sofort zum Finanzamt gehen, Dir eine beantragen Steuernummer und bist ab diesem Zeitpunkt Freiberufler. Allerdings gehen Dir dann sämtliche Annehmlichkeiten, die man vorher beantragen muß flöten.

Wenn Du aus dem Studium kommst, dann bist Du für gewöhnlich ALG II (also Hartz IV) Empfänger. Damit kannst Du dann Einstiegsgeld beantragen, was Dir nicht gewährt werden muß, aber wenn Du einen vernünftigen Businessplan (dazu später mehr) vorlegst, dann lehnen die das in der Regel nicht ab. Das Einstiegsgeld wird Dir dann zunächst für 6 Monate und bis zu 2 Jahre zusätzlich zu Deinem ALG II bezahlt. Die Höhe liegt bei der Hälfte des Grundbetrages von ALG II (also in den alten Bundesländern und Berlin 172,50€ und in den neuen Bundesländern 165,50€). Das heißt dann auch, daß Du Dir in diesen 6 Monaten noch keine Gedanken über die Krankenkasse machen mußt, da Du weiterhin über die Arbeitsagentur versichert bist.

Bei der Arbeitsagentur gibt es auch eine Höchstgrenze, die Du nicht überschreiten solltest, dazu aber mehr beim Thema Businessplan (Unternehmenskonzept). Der Unterschied ist aber, daß Du hier beweisen mußt, daß Du irgendwann von Deiner Arbeit leben kannst.

Einen Businessplan finde ich nicht nur für die staatlichen Förderungen wichtig, sondern auch für eine Richtungsfindung für Dich selbst. Darin beschäftigst Du Dich intensiv mit dem, was Du machen möchtest (auch wenn Dein erster Auftraggeber mal nichts mehr für Dich hat, denn Du bist nicht mehr fest angestellt und deshalb hast Du auch keinen Kündigungsschutz mehr) und vor allem, wie Deine Finanzen aussehen, welche monatlichen Ausgaben Du hast, ob Du eventuell eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen mußt oder ob Dein Auftraggeber haftet, halt all solche Sachen.

Dann gibt es noch eine nette Möglichkeit, um den Start besser zu bewältigen und die nennt sich SWL (sonstige weitere Leistungen). Die beantragst Du auch beim Jobcenter. Da liegt es ebenfalls total im Ermessen des Bearbeiters, ob und wie viel er Dir geben möchte und ob als Darlehen oder als Zuschuß. Damit kannst Du Dir dann zum Beispiel Deinen Computer aufrüsten, oder Software beazahlen.

Noch mehr Fragen???

tenorvision 05.03.2006 17:35

wow!!!!
geile informationen die du mr da lieferst...arbeitest du neben bei bei der arge..oder was?

einige dinge sind mir allerdings nicht ganz klar...

Zitat:

Bei der Arbeitsagentur gibt es auch eine Höchstgrenze, die Du nicht überschreiten solltest, dazu aber mehr beim Thema Businessplan (Unternehmenskonzept). Der Unterschied ist aber, daß Du hier beweisen mußt, daß Du irgendwann von Deiner Arbeit leben kannst.
von welcher höchstgerenze sprichst du?
Zitat:

Das Einstiegsgeld wird Dir dann zunächst für 6 Monate und bis zu 2 Jahre zusätzlich zu Deinem ALG II bezahlt.
wer entscheidet ob ich länger als 6 monate gefördert werde?..momentan muss ich ja davon ausgehen dass ich erstmal nen praktikum machen muss um einen fuss in die tür zu bekommen...so dass ein halbes jahr sehr schnell rum ist.
Zitat:

Dann gibt es noch eine nette Möglichkeit, um den Start besser zu bewältigen und die nennt sich SWL (sonstige weitere Leistungen). Die beantragst Du auch beim Jobcenter. Da liegt es ebenfalls total im Ermessen des Bearbeiters, ob und wie viel er Dir geben möchte und ob als Darlehen oder als Zuschuß. Damit kannst Du Dir dann zum Beispiel Deinen Computer aufrüsten, oder Software beazahlen.
erzähst du mir gerade dass die mir einen neuen rechner oder notwendige lizenzen für software bezahlen>?...:confused:

und nun noch eine weitere frage...
wie lange hat es bei dir gedauert bis dein antrag durch war?wie kooperativ waren die damen und herren vom amt...

viiiilen dank für deine antworten ..sie helfen mir seehr weiter

audovis 05.03.2006 18:10

Arbeite zwar nicht bei der Arge, aber mit dem Wissen, was ich mir in den letzten zwei Monaten so zusammen getragen habe, könnte ich das durchaus, zumindestens weiß ich zu diesem Thema mehr als die meisten Bearbeiter.

Die Höchstgrenze fürs Einstiegsgeld liegt bei 22.500€. Das heißt, bei deinen Berechnungen solltest Du für das erste Jahr nicht drüber kommen. Gründest Du also zum 01.05.2006, dann rechnest Du die 22.500e durch 12 Monate und dann mal 8 Monate (die verbleibenden für das Jahr) und Du hast einen Wert über den Du nicht hinaus kommen solltest. Was dann passiert ist eine andere Sache, zurückzahlen mußt Du nichts.

Die Entscheidung liegt einzig bei deinem zuständigen Bearbeiter. Dem mußt Du dann wahrscheinlich alle 6 Monate Deine Bilanzen zeigen und dann wird der entscheiden, ob Du schon davon leben kannst oder nicht.

Zum Thema Praktikum würde ich Dir raten, zunächst von ALG II zu leben, während Du das Praktikum machst. Das wird auch bis zu drei Monaten von der Arbeitsagentur akzeptiert. Danach kannst Du ja direkt in die Freiberuflichkeit überwechseln.

Äh, das mit dem Rechner hast Du nicht von mir. ;) Aber wenn Du das richtig begründest, dann geht das. Das Geld, was Du dann bekommen könntest liegt aber auch voll und ganz beim Bearbeiter und der sagt Dir auch vorher nicht, wieviel das ist. Du kannst aber mit 2.000-2.500€ einmalig rechnen, habe auch schon von Einzelfällen gehört, da waren es 4.000€. Ein Teil dann zwar als Darlehen, aber das ist zinslos und auf etliche Jahre verteilt zurück zu zahlen.

Also ich habe die Anträge am vergangenen Montag abgegeben. Das Einstiegsgeld soll so in 2-3 Wochen genehmigt sein, das SWL dauert wohl etwas länger, aber die Tante hat mich schon am Mittwoch angerufen, weil ihr was an meinen Kostenvoranschlägen zum Rechner nicht gefallen hat, die Kosten wären angeblich zu hoch. Ich konnte ihr aber zeigen, daß darin auch noch ein Drucker, ein Scanner und Office dazu gehören. Damit war sie dann zufrieden. Die ersten drei Raten für einen Leasingvertrag mit Nemetschek hab ich auch einfach mit angegeben, die hat sie auch eingesehen. Ich hätte es auch durchaus mit 6 Monaten versucht, aber das war dann doch nen bißchen viel. ;) Ich würd zwar realistische Zahlen angeben, aber erstmal alles, was man so brauch, streichen können die immernoch.

Ich hab mir übrigens vorher noch einen Existenzgründerkurs mit einem Bildungsgutschein bezahlen lassen, das ging sofort und der Kurs war auch sehr informativ, besonders für jemanden, der von kaufmännischem Denken und Buchhaltung gar keine Ahnung hat. Und ich habe ein paar Kontakte für meine berufliche Zukunft geknöpft und vermutlich schon einen ziemlich großen Auftrag, muß nur noch klären, ob ich das machen darf.

tenorvision 05.03.2006 18:47

wow..das ist ein guter abend..vielen dank für diese informationen...jetzt sieht es alles doch ein wenig rosiger aus...

meine letzte frage (für heute...grins)...

wie sieht so ein buisnessplan formal aus...wo fnde ich hinweise oder tips wie man ihn erstellt und was hingehört?

jetzt wünsche ich dir noch einen schönen sonntag und hoffe weiter von deinen erfahrungen zu hören.

MFG aus hamburg

tenorvision

audovis 05.03.2006 19:04

Das freut mich, daß ich Dir da weiter helfen konnte.

Eine konkrete Form für einen Businessplan gibt es nicht, aber viele Anregungen im Netz.

Hier kannst Du Dir mal eine Übersicht anschauen:

http://www.existenzgruender.de/01/02/01/01/index.php

Beim bmwa kannst Du Dir auch das sogenannte "Softwarepaket" kostenlos bestellen. Da gibst Du einen Businessplan Schritt für Schritt ein und Du kannst damit auch Deine Finanzierung machen.

Focus-online hat auch eine sehr gute Übersicht

http://focus.msn.de/jobs/existenz/business

und diese

http://www.existenzgruender.de/imper...mwa_ich_ag.pdf

Broschüre hat mir so richtig weiter geholfen. Da steht so gut wie alles drin. Weiterführend schaust Du Dir am besten die "Gründerzeiten" an, die findest Du ebenfalls unter "Downloads" bei www.existenzgruender.de

Wünsche Dir auch noch einen schönen Sonntag Abend und viel Spaß bei der Lektüre. :D

Florian 05.03.2006 19:52

Ich finde es toll, dass audovis sich die Zeit genommen hat und so viel nochmal erklärt hat, möchte aber mal darauf hinweisen, dass es bei tektorum eine recht gute Suchfunktion gibt.

Dabei würde man bei der Suche zur Selbstständigkeit (Freiberufler) auf folgenden Beitrag stoßen:
http://www.tektorum.de/showthread.ph...=1404#post1404

Zitat:

Vor einigen Tagen, hab ich ein MLP "Berufsstarter" Seminar besucht, was übrigens garnicht so schlecht ist. Ich hatte nicht das Gefühl, dass man versucht, mir irgendwelche Anlagen und Versicherungen anzudrehen.
Dabei wurde zum einen auch besprochen, dass die Gehälter im Süden höher sind als im Norden deutschlands.

(fogendes beruht aus die Angaben bei diesem MLP Seminar)

Ein realistisches Bruttogehalt für einen Angestelten sind wohl 2000 € monatlich.

Von dieser Summe ausgehend, kann man sich das Gehalt errechenen, dass man als freier Mitarbeiter bei einem 8 Stunden Tag nehmen muss:


12 Monatsgehälter (12 x 2.000) = 24.000,00 €
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (20,85%) = 5004,00 €

Summe = 29.004,00 €

Daraus ergibt sich bei 234 Arbeitstagen im Jahr ein

Tagessatz = 123,95 €

Stundenlohn (8Std / Tag) = 15,49 €

Jetz darf man aber nicht vergessen, dass man auch mal Krank wird (liegt naturgegeben bei freien Mitarbeitern sicherlich unter der Zeit, die Angestellte krank sind ;) ) und Urlaub braucht. Bei einem Angestellten ist das alles Bezahlt, bei einem freien Mitarbeiter nicht! Also plus:


Lohnfortzahlungsrisiko (5 Tage) = 619,74 €
Bezahlter Urlaub (25 Tage) = 3.098,72 €
Beiträge zur Beufsgenossenschaft = 100,00 €

Macht ein nötiges Jahresgehalt von = 32.822,46 €

und einen Stundensatz von
(bei 234 Arbeitstagen je 8 Std.) = 17,53 €



Am Ende steht man aber erstmal besser da, als der Angestellte, denn die Nettolöhne unterscheiden sich.

Dem Angestellten bleiben von seinen 24.000 € Brutto im Jahr, nach Abzug der Lohnsteuer und der Sozialversicherung, Netto nur noch 14,988 €.
(Er ist übrigens nicht unbedingt preiswerter für den Arbeitgeber, denn die 24.000 € ist ja nur der Teil, den der Arbeitnehmer auf irgendwelchen Schreiben sieht, aber er teilt sich Kosten wie z.B. Krankenkasse mit dem Arbeitgeber!)

Der freie Mitarbeiter hingegen muß von seinen 32.760 € Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Versorgungsaufwendungen zahlen. Am Ende bekommt er also Netto ca. 19.443 € raus.

Das sind ja schon mal 4455 € mehr für den freien Mitarbeiter als für den Angestellten. Aber es wird noch besser :D :
Der freie Mitarbeiter ist ja Umsatzsteuer berechtigt (Volksmund: Mehrwertsteuer, und auch bekannt als Vorsteuer), das heißt, er muß auf seine Rechnung 16 % USt. rauf packen.
Diese Geld muß er zwar sofort ans Finanzamt weiterleiten, aber am Ende des Jahres kann er das mit allen seinen berufsbezogenen Ausgaben verrechenen!!!
Sprich, wenn er sich eine Computerausrüstung für 5000 € (Brutto) gekauft hat, kann er sich am Anfang des nächsten Jahres 689,65 € (die darin enthaltenen USt - bzw. MwSt.) zurückholen!
Mit etwas Geschick und einem gutem Steurberater, musste der freie Mitarbeiter auch gar nicht so viel Einkommenssteuer zahlen, da man ja nur den Gewinn versteuern muß, aber nicht den Umsatz. Also wird vom Umsatz (32.760 €) erstmal der Freibetrag abgerechnet, dann der gekaufte Rechner (zu einem drittel jeweils über drei Jahre), vielleicht auch der neue Dienstwagen, die Fachbücher, die Dienstreise, das ein oder andere "Geschäftsessen", Briefmarken, Papier, Stifte, Ordner... Um nicht scheinsebstständig zu sein, macht man ja auch Aufträge für andere Büros, also hat man in der eigenen Wohnung vielleicht noch ein Arbeitszimmer :D, da kann ein Teil der Miete auch vom Einkommen abgezogen werden. Diese Zimmer muß auch gereinigt werden, dafür kann man eine Pauschale abziehen etc. etc. etc...
Ja und wenn man es geschickt anstellt, dann liegt der zu versteuernde Teil nicht wie oben bei 26.000 €, sondern nur bei 20.000 €.
Nach der ESt Splittingtabelle 2000 (eine Andere hab ich gerade nicht zur Hand), macht das eine Steuerdifferenz von ca. 1600 €!

Könne ja vielleicht ein schöner Urlaub draus gemacht werden :D

Aber Vorsicht, das Geld gut angelegt, könnte im Alter hilfreich sein, immerhin bekommt man als Freiberufler keine Rente!
Der Rest von uns zwar auch nicht ;) aber nur so als Hinweis...

Ich möchte an der Stelle dann auch noch auf eine kleinen inhaltlichen Fehler in einem älteren Beitrag aufmerksam machen:
Zitat:

Freie Mitarbeit als eigenständigen Begriff gibt es eigentlich gar nicht. Wenn Dich jemand als freien Mitarbeiter einstellen möchte, dann mußt Du Dich selbständig machen, also auch sämtliche Solzialabgaben selbst tragen.
Man kann sich als freier Mitarbeiter nicht einstellen lassen, dann wäre man nämlich Angestellter!


Dazu auch im selben Thread wie oben der Beitrag von Tom:
http://www.tektorum.de/showthread.ph...1050#post11050

Zitat:

Originally posted by Tom
Ein Waffenschein hat in der Branche sowieso noch nie geschadet ...

Info "Freie Mitarbeit im Architekturbüro":
http://www.aknds.de/fileadmin/pdf/se...freimit.04.pdf

Info "Freie Mitarbeit und Haftung":
http://www.aknds.de/fileadmin/pdf/se...freimit.02.pdf [/
Vorrangig relevanter Ausschnitt des Dokuments:
Zitat:

Freier Mitarbeiter

- eigenes Unternehmerrisiko mit freier Entfaltungsmöglichkeit
- Dienstvertrag oder Werkvertrag (abhängig von der geschuldeten Leistung)
- freie Wahl hinsichtlich Ort und Zeit der Arbeitsleistung
- leistungsabhängiges Einkommen
- eigene Arbeitsorganisation, Verwendung eigener Arbeitsmittel, eigenes Büro
- uneingeschränkte Möglichkeit, für andere Auftraggeber tätig zu werden
- steuerliche Vorteile (Betriebsausgabenabzug statt Werbungskosten / erweiterte steuerliche Absetzungsmöglichkeit
/ Vorsteuerabzugsberechtigung)
- eigenständige soziale Absicherung
- vertragliche Haftung (Berufshaftpflichtversicherung)
- kein Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- bei „Arbeitslosigkeit“: Sozialhilfe
- Zuständigkeit der Zivilgerichte für Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis
- Eintragung in die Architektenliste als „freischaffender Architekt“.



ABGRENZUNG FREIER MITARBEITER / ARBEITNEHMER

Aufgrund der oben aufgezeigten erheblichen Unterschiede bedarf es einer Abgrenzung zwischen dem
Arbeitnehmerverhältnis und der freien Mitarbeiterschaft. Nach § 7 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) sind
die wesentlichen Anhaltspunkte für ein Arbeitsverhältnis die Tätigkeit nach Weisungen und eine
Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers. Darüber hinaus bestand bis zum 31.03.2003
ein Katalog mit fünf Kriterien, anhand dessen die Abgrenzung vorzunehmen war. Dieser Kriterienkatalog
wurde zum 01.04.2003 abgeschafft. Gleichwohl können die Merkmale zumindest als Orientierungshilfe
zur Abgrenzung herangezogen werden und sollen daher im Folgenden dargestellt werden. Für eine
Qualifizierung als Arbeitnehmer spricht:
1. Die betreffende Person beschäftigt im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen
Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt aus dem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig
im Monat 325 € (aktuelle Grenze: 400 €) übersteigt.
2. Sie ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig.
3. Ihr Auftraggeber oder ein vergleichbarer Auftraggeber lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig
durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer verrichten.
4. Die Tätigkeit dieser Personen lässt typische Merkmale unternehmerischen Handelns nicht erkennen.
5. Die Tätigkeit der betreffenden Person entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die
sie für denselben Auftraggeber zuvor aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt hatte.
Grüsse
Florian

audovis 05.03.2006 20:28

Jajaja, das mit angestellt sein und nicht angestellt sein ist so ne Sache, wie drückt man es nur richtig aus??? :D

Ach ja und das mit MLP ist wirklich ne gute Sache, wollte nur nicht schon wieder "Werbung" dafür machen ...

Hatte letzten Mittwoch einen Termin dort und da haben wir die Sache mit dem Gehalt noch einmal durchgesprochen. Vielleicht sind ja meine Ansprüche oder meine Miete zu hoch, aber mit 17,50€ wäre mir persönlich schon richtig geholfen.

Sputnik 06.03.2006 16:26

..wollte noch auf etwas nicht Unwichtiges bei freier Mitarbeit hinweisen:

Solltest Du als Selbständiger/Freelancer (wie auch immer) für einen Architekten als freier Mitarbeiter arbeiten, unbedingt die Haftungsfrage klären!
Du bist (anders als ein Angestellter) ja in so´nem Fall ja Unternehmer, der eigenverantwortlich eine Leistung erbringt (z.B. Bauantrag oder eine bestimmte Ecke detaillieren) auch wenn du in den Räumen des Auftraggeber-Büros sitzt etc. Sollte es aufgrund deiner Arbeit zu Planungsfehlern kommen bist du theoretisch haftbar, ...auch wenn dein Chef die Pläne unterschreibt. Er kann die Ansprüche des Bauherrn ja an dich weiterleiten.
Deswegen vorher unbedingt klären, ob eine eigene Haftpflicht notwendig (lohnt sich meist nicht bei den mickrigen Freelance-Gehältern) oder ob die Haftpflicht des Büros auch bei dir greift !
Grüße!

audovis 06.03.2006 16:43

Und mir fällt auch noch was ein. Du kannst dann, wenn Du Dir eine Steuernummer besorgst, nicht das Büro Deines Auftraggebers angeben, es sei denn, Du machst einen Mietvertrag mit ihm. Am leichtesten ist es, wenn Du angibst, daß Dein Firmensitz Deine Wohnung ist. Ich würd vorher nochmal beim Vermieter nachfragen, aber die haben damit meistens keine Probleme, wenn Du keinen Publikumsverkehr hast. Die erhöhen auch nicht Deine Miete oder so, würd es halt nur vorsichtshalber klären.

Tom 06.03.2006 16:53

Zitat:

Originally posted by audovis
Ich würd vorher nochmal beim Vermieter nachfragen, aber die haben damit meistens keine Probleme, wenn Du keinen Publikumsverkehr hast. Die erhöhen auch nicht Deine Miete oder so, würd es halt nur vorsichtshalber klären.
Ich würde vorsichtshalber den Vermieter mit dieser Frage überhaupt nicht behelligen ...

Florian 06.03.2006 17:06

Zitat:

Originally posted by Tom
Ich würde vorsichtshalber den Vermieter mit dieser Frage überhaupt nicht behelligen ...
Gute Idee. Die werden da immer hellhörig. Aber freiberufliche Tätigkeiten darf man so weit mir bekannt ist immer zu Hause ausführen (solange Sie kein Lärm machen).

audovis 06.03.2006 22:14

Eben drum. Mein Vermieter hat mir sogar angeboten, ein Firmenschild an den Briefkasten anbringen zu lassen. Eigentlich bin ich auch eher davon ausgegangen, daß das Finanzamt nachfragt und sich beim Vermieter erkundigt.

Jensation 08.03.2006 15:41

hallo,

ich habe gerade mit großem Interesse die letzten Seiten gelesen. Da hier ja scheinbar Experten zu finden sind stelle ich auch mal meine Frage:

Ich studiere noch, habe aber jetzt das Angebot bekommen einen gut dotierten Beratervertrag , fuer einen Zeitraum von 4 Monaten,abzuschliessen.
Bei diesem Vertrag werde ich definitiv mehr als diese 7200€ verdienen. Wisst Ihr ob meine Studenten Krankenversicherung noch zaehlt, gelten bei einem Beratervertrag dieselben Grundsaetze wie als Freiberufler (ich muss ja auch einen Gewerbeschein beantragen)?Bin ich nicht eigentlich Scheinselbstaendig wenn ich jetzt nur fuer diesen einen Auftraggeber arbeite?

Fragen ueber Fragen

Gruesse Jens

tenorvision 08.03.2006 15:56

also du verlierst zumindest deinen studentenstatus bei deiner krankenversicherung, wenn du mehr als 20 stunden in der woche arbeitest. du musst dich in diesem fall freiwillig versichern..das wird wesentlich teurer,da sich deine einstufung in diesem fall nach deinem verdiesnt richtet.
mfg
tenorvision

Florian 08.03.2006 16:10

Zitat:

Originally posted by Jensation
Bei diesem Vertrag werde ich definitiv mehr als diese 7200€ verdienen. Wisst Ihr ob meine Studenten Krankenversicherung noch zaehlt
Voraussetzung für eine studentische Versicherung ist
1) dass Du Vollzeitstudent bist
2) unter 30 Jahre alt
3) max. im 14. Semester

Wenn das erfüllt ist, darfst Du max. 20 stunden in der Woche arbeiten. Wenn du mehr als diese 20 Stunden arbeitest, muß sich diese Arbeitszeit überwiegend auf die abend- und Nachtstunden oder das Wochenende verteilen. Deine Arbeit muß gegenüber dem Studium nebensache bleiben.
In den Semesterferien darfst du soviel arbeiten wie du willst.

Die höhe das Gehalts spielt unter den o.g. Bedingungen keine Rolle.

Sollte der Punkt 2) und / oder 3) bei dir nicht mehr zutreffen, bist Du i.d.R. freiwillig Versichert. Dann zahlst du ca. 14,65% Deines Gehalts an die Krankenkasse (inkl Pflegeversicherung etc.). Als Mindestsatz wird von 805 EUR ausgegangen. Die Beitragsbemessungsgenze liegt bei 3525 EUR.

(Diese Infos gelten für die TK - bei der ja 80% der Architekturstudenten sein dürften :P )


Zitat:

dieselben Grundsaetze wie als Freiberufler (ich muss ja auch einen Gewerbeschein beantragen)?
Wieso denn Gewerbeschein? Willst Du Gewerbesteuern bezahlen? Willst du etwas verkaufen?
Bitte den oben von mir genannten Thread drigend lesen! Und gib mal "Gewerbe" in der suche ein. zu dem thema wurde bereis viel geschrieben.

Zitat:

Bin ich nicht eigentlich Scheinselbstaendig wenn ich jetzt nur fuer diesen einen Auftraggeber arbeite?
9 Posts zurück verweise ich auf einen Aktikel von Tom, in dem er wiederum auf zwei Dokumente der AK zum Thema Scheinselbstaendig verweist. Bitte auch diese einfach mal lesen.

Grüsse
Florian

Aip 08.03.2006 17:22

Hallo liebe Freiberufler,

mich würde mal interessieren, was ihr als Berufsanfänger im Durchschnitt für einen Stundenlohn bekommt.
Bin nämlich auf Grund diverser Erfahrungen momentan einwenig irritiert und suche ein paar "Vergleichswerte"..

Die 17,50€ des Mpl-er sind ja gut und schön (einem Bekannten hat man dort als Berufsanfänger sogar zu 23€/h geraten), aber entspricht das der Realität?
Was man braucht und wieviel gezahlt wird sind ja nun 2 verschiedene Sachen...

Im meinem alten Job habe ich 14€/h bekommen und forderte nun bei einem Bewerbungsgespräch 16€ (schließlich will man sich ja verbessern und gedrückt wird ja bekanntlich immer).
Mein Gegenüber bekam eine versteinerte Mine und gab mir zu verstehen, daß das doch einwenig viel sei, schließlich würde seine langjährige Kraft gerade mal 16€ bekommen und schlug mir vor mit 12€ anzufangen.

Lag ich mit meiner Forderung wirklich dermassen daneben?

Klar die Spannweite der Vergütung für Freiberufler ist nicht minder weit, als die der Festanstellungen, aber was wäre denn ein gutes Mittel, bei dem man sich weder "verarscht" noch "dreist" vorkommen muß?


Und noch eine Frage: wie sieht üblicher Weise ein Vertrag über freiberufliche Mitarbeit aus?

Ich war nämlich so dumm und habe auf Grund eines guten "Vertrauensverhältnis" auf einen verzichtet.
Leider ist es mir oft passiert, daß ich morgens pünktlich im Büro stand und sofort (oder 2h später) wieder nach Hause fahren durfte, da es irgendeine Verzögerung im Projektablauf gab oder ein Projekt mal wieder kurzfristig auf Eis gelegt worden ist. Sowas schmeißt eine Stundenlohnkalkulation die nach Bedarf erstellt ist leider schnell über den Haufen, da man aufeinmal effektiv nur noch auf eine 25h/Woche kommt und man auf Grund der nicht absehbaren Stundenzahl noch nicht mal einen 2.Job annehmen kann...

Regelt ihr es vertraglich, daß man mit einer "garantierten" Stundenanzahl rechnen kann?
Klar, das Los des Freiberufler ist, daß er nach Bedarf arbeitet, aber man braucht ja trotzdem so etwas wie eine Kalkulationsbasis, damit man sich gegebenenfalls eine 2. Einnahmequelle sucht...

Auf welche Details würdet ihr auf jedenfall in einem Vertrag achten, bzw. was steht üblicher Weise in einem Freiberuflervertrag drin?

lieben Gruß :confused:

Tobias 08.03.2006 21:26

Hallo,

passt vielleicht zum Thema: Ich habe mir eine mittlerweile recht gute Exceltabelle aufgebaut, über die man über den STUNDENLOHN auf das MONATSNETTO kommt. RV, KK, alternative Unfall-, Arbeitslosen- Pflegeversicherung etc. mit eingerechnet, zudem realistische Werbungskosten und anrechenbare Sonderausgaben mit einkalkuliert.

Bei folgenden Stundenlöhnen kommt man auf folgende Monatsnetto (ungefähr):

15 EUR >> 1110 EUR
16 EUR >> 1160 EUR
17 EUR >> 1200 EUR
18 EUR >> 1250 EUR
19 EUR >> 1300 EUR
20 EUR >> 1340 EUR
21 EUR >> 1400 EUR
22 EUR >> 1435 EUR
23 EUR >> 1470 EUR
24 EUR >> 1520 EUR

Grundlage der Berechnung sind die Netto-Arbeitstage im Jahr 2006 abzüglich 27 Urlaubstage und 5 Krankheitstage, weil hier ja keine Lohnzahlung erfolgt. Zudem ist eine 45 Stundenwoche angenommenworden, die man berechnen darf.

Umsatzsteuer ist noch nicht eingerechnet.

Aip 08.03.2006 23:18

Lustig. Denn ich bin damals bei der Stundenlohnberechnung genau anders herum vorgegangen und bin einfach von einem Festangestellten-Bruttogehalt von 1900€ ausgegangen. Habe die Arbeitgeberanteile hinzugerechnet und Urlaubstage abgezogen, sowie potentielle Überstunden (5h/Woche) einkalkuliert. Krankheitstage habe ich nicht berücksichtigt und bin auf einen Stundenlohn von ca. 14€ gekommen.

Bei 1900€ Festangestelltengehalt käme ich nach einem Brutto/Netto-Rechner(LohnsteuerKL. I) auf ca auf 1200€ Netto.
Laut >Tobias Rechnung müßte ich für 1200€/Netto einen Stundenlohn von 17€ verlangen, anstatt 14€.
Das würde bedeuteten, daß ein freiberuflicher Mitarbeiter "teurer" sein müßte als ein Festangestellter. Ok. Einen Freiberufler kann man meist zu jeder Zeit in die Wüste schicken, aber es gibt schließlich auch Befristete-Zeitverträge auf die man sich einigen könnte.

Ich habe mal einen Büroinhaber auf diese Thematik angesprochen, der antwortete, daß dies ja stimmen mag, er aber er keine Lust und Zeit hätte, sich mit Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsgeschichten herum zu schlagen und daher dafür eigentlich wiederum eine Lohnbuchhalterin einstellen müsste.

:-(

noone 08.03.2006 23:25

@ AIP


Ich kann deine Bedenken durchaus nachvollziehen. Auch ich arbeite als freier Mitarbeiter und kann dir meine Sicht der Dinge darlegen:

- 12 € sind definitiv zuwenig. Ein Student bekommt schon 8€ und wenn du alle Nebenkosten abziehst, hat der Student im Endeffekt mehr als du. Ich meine dass 15 € unterste Schmerzgrenze sind.

- es kommt darauf an, ob du als freier Mitarbeiter voll oder nur hin- und wieder beschäftigt bist. Wenn du voll beschäftigt bist, also "scheinselbstständig" (s. andere Diskussionen), dann kannst du mit 15 € aufwärts klarkommen. Wenn du aber nur hin- und wieder für ein Büro arbeitest, dann musst du auf jeden Fall mehr nehmen, du hast ja mehr Ausgaben für werbung (um den Rest deiner zeit auch noch beschäftigt zu sein), Risiko etc. Dann würde ich mindestens 20-25€ ansetzen. Dem Büro liegst du ja auch bei Teilbeschäftigung finanziell nicht zu sehr zu Last.

- ein ganz wichtiger Punkt ist die Haftpflicht. Wenn du eine Mitarbeit auf dienstleisterischer Art, also nach Anweisungen und ohne Verantwortung aufnimmst, so müsstest du die oben genannten Sätze verlangen. Wenn du aber selbst haftest, also auch mit Haftpflichtversicherung, dann würde ich die Sätze der HOAI aufgreifen, dann sind sofort 50 Euro und mehr gerechtfertigt.

- Haftung ist nach BGB ein sehr heikles Thema, ich würde sehr genau darauf achten, nie namentlich in Schreiben genannt zu sein, also alles im Namen des Büros, auf keinen Fall einen eigenen Briefkopf verwenden, nie selbst unterschreiben, und wenn im Auftrag.

generell sind freie Mitarbeiter meist ohne Vertrag "eingestellt", die Mehrheit ist ja auf dienstleisterischen Basis beschäftigt, ist man eigenständig tätig und arbeitet komplette Bereiche der HOAI ab, besteht ja automatisch ein Werkvertrag mit Ableistung mängelfreier Leistungen, wo dann sofort die Haftung ein grosses Thema spielt. Ich persönlich würde keinem Berufsanfänger zu solch einer Tätigkeit raten.

Tobias 09.03.2006 00:22

Zitat:

Originally posted by Aip
Laut >Tobias Rechnung müßte ich für 1200€/Netto einen Stundenlohn von 17€ verlangen, anstatt 14€.

Im Prinzp ja! Als Angestellter versteuerst du deinen Anteil (50%) an Krankenersicherung und Rentenversicherung. Die zweite Hälfte zahlt der AG steuerfrei.
Als freier Mitarbeiter musst du ja die AG-Hälfte hinzuverdienen, was dein zu versteuerndes Einkommen erhöht. Hier kommen also zusätzlich Steuern auf einen zu. Zwar erhöhen sich tw. auch die anrechenbaren Sonderausgaben an Vorsorgebeiträgen, aber das egalisiert sich leider nicht.

Die Frage ist natürlich immer, wieviel man noch an Arbeitslosenversicherung etc. zurückhält. Mitunter kann man da kleinere Beträge abzweigen, wenn man diese besser anlegt. Ein Unsicherheitsfaktor ist natürlich noch der Posten Werbungskosten. Ich habe hier mal 2000 EUR angenommen. Wenn man das richtig macht, kann man bestimmt mehr veranschlagen. Dann kann man den Studenlohn bei gleichem Netto geringer ansetzen.

Wenn man nicht krank wird, kannst du nochmal den studnensatz reduzieren :D Am besten auch nicht in Urlaub fahren ;)

Tobias 09.03.2006 21:23

Zitat:

Originally posted by Aip

Bei 1900€ Festangestelltengehalt käme ich nach einem Brutto/Netto-Rechner(LohnsteuerKL. I) auf ca auf 1200€ Netto.
Laut >Tobias Rechnung müßte ich für 1200€/Netto einen Stundenlohn von 17€ verlangen, anstatt 14€.

Hi, ich habe einen Fehler in meinen Formeln gehabt. Ich habe bei der Berechnung der Versorgungsbeitrage die Betriebsaugaben nicht von den Einnahmen abgezogen. Jetzt komme ich bei 14 EUR auch auf ein Netto von 1200 EUR.

Gruß

Flo 13.03.2006 16:24

Zitat:

Originally posted by Tobias

Bei folgenden Stundenlöhnen kommt man auf folgende Monatsnetto (ungefähr):

15 EUR >> 1110 EUR

Grundlage der Berechnung sind die Netto-Arbeitstage im Jahr 2006 abzüglich 27 Urlaubstage und 5 Krankheitstage, weil hier ja keine Lohnzahlung erfolgt. Zudem ist eine 45 Stundenwoche angenommenworden, die man berechnen darf.

Umsatzsteuer ist noch nicht eingerechnet.

Deine Rechnung enthält einen schwerwiegenden Fehler. Du gehst davon aus, dass Du jede Woche 45 Stunden abrechnen kannst. Das ist völlig unrealistisch. Als Freiberufler benötigst Du viel Zeit für Dinge wie Abrechnung, Steuererklärung, Weiterschulung, Kundenaquise, Ablage etc...
Wer 45h die Woche abrechenen kann, ist in der Regel scheinselbstständig. Bei den Kosten fehlen z.B. Büromiete, Telekomunikation, Software und Hardware und viele weitere Dinge die ein Freiberufler bezahlen bzw. kaufen muss.

Ein realistischer Stundenlohn der auch mal Monate mit weniger Einkommen oder längere Krankheit abfedern kann liegt bei +50€.

Florian

Francis 13.03.2006 16:33

+50 euro wäre sicher erstrebenswert, aber doch wohl kaum realistisch!

Ich arbeite zum glück ja nicht mehr freiberuflich, aber wenn ich da mit 50 Euro pro Stunde angekommen wäre, hätten die mich ausgelacht...
Realistisch ist doch wohl eher 10-18 Euro, mehr ja wohl nicht, man kann sonst höchstens pPauschalen vereinbaren (hab ich öfters gemacht, und da ich schneller war als ich dachte, kam ich bis auf 25-30 euro pro Stunde), aber sonst ist doch mehr echt nicht drin.

Flo 13.03.2006 17:53

Zitat:

Originally posted by Francis
+50 euro wäre sicher erstrebenswert, aber doch wohl kaum realistisch!
Wenn man von seiner freiberuflichen Arbeit leben möchte und nicht als Scheinselbstständiger arbeitet dann ist das sehr realistisch und 50€ sind eher die untere Grenze. Ich kann allen die sich selbstständig machen wollen nur dringend raten, eine ausführliche Schulung zum Thema zu machen. Ein Wochenendkurs reicht da einfach nicht. In vielen Bundesländern gibt es für solche Kurse im Rahmen einer Förderung für Existenzgründer.

Florian

Francis 13.03.2006 18:26

@ Flo

klar müsste man 50 Euro pro Stunde ansetzen, um davon als selbständiger leben zu können, aber das Problem ist nun mal, dass diesen Satz eben niemand bereit ist zu zahlen!

Jedenfalls nicht als Architekt, der für ein anderes Architekturbüro freiberuflich arbeitet und z.b. bei der Ausführungsplanung unterstützt...

noone 13.03.2006 18:30

wie bereits von Flo und mir oben gesagt sind, wenn man nicht scheinselbstständig ist und sich noch um andere Auftraggeber müht, 50 € aufwärts realistisch. Als scheinselbstständiger bekommt man das natürlich nicht, da man sich als Chef ja nur die Neben kosten sparen will. Eine Festanstellung wäre in solchen fällen die richtige und legale Konsequenz, aber leider sind viele Chefs anderer Meinung.

Florian 13.03.2006 21:10

Die Frage ist auch immer, ob man mit eigenem Arbeitsmaterial und ggf. zu Hause arbeitet oder im Büro des autraggebers mit deren Arbeitsplatz (inkl. Rechner etc.).


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