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Daniel 26.02.2010 17:16

AW: freiberuflich arbeiten
 
Grüzi,

keine Frage, je unerfahrener man in einer Branche ist, desto weniger kann man die Risiken einer freien Mitarbeit abschätzen.
Oft ist doch in Stellenausschreibungen gar nicht definiert, ob es um eine angestellte oder eine freie Mitarbeit geht. Zur eigenen Vorliebe muß man sich ja vor einem Vorstellungsgespräch dann auch nicht ohne Not äußern. Bei Initiativbewerbungen kann man dieses Thema ohnehin auf das Vorstellungsgespräch vertagen. Dort hat man doch die Möglichkeit, herauszuhören, was sich der Arbeitgeber vorstellt. Um darauf dann gut reagieren zu können, muß man sich aber dennoch im Vorfeld über die eigenen Präferenzen und gewünschten Bedingungen im Klaren sein.
Übrigens: "Freiberuflich" und "freie Mitarbeit" oder womöglich "selbstständig" sind verschiedene Dinge. Als Architekt ist man immer freiberuflich tätig. Die Freien Berufe sind all jene, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (siehe Wikipedia).

Daniel

Archimedes 26.02.2010 17:34

AW: freiberuflich arbeiten
 
Zitat:

Zitat von Daniel (Beitrag 37982)
Als Architekt ist man immer freiberuflich tätig.

Der Hinweis ist wichtig.

Man ist demnach auch als angestellter Architekt freiberuflich tätig, weil zwar Angestellter ist, aber durch die Kammermitgliedschaft gleichzeitig der Gruppe der Freien Berufe angehört.

Als Büroinhaber ist man freiberuflich und freischaffend tätig.

flash 26.02.2010 17:57

AW: freiberuflich arbeiten
 
Was ist man denn dann als Absolvent oder als Student, wenn man in einem
Büro arbeitet, Rechnungen schreibt aber noch nicht Mitglied in der Kammer ist
(sein kann)? Freiberuflich geht ja schlecht, da man ja noch nicht Architekt
ist, heisst das aber umgekehrt, dass man so auf grund der selbstständigen
Tätigkeit (im Bereich Architektur) ein Gewerbe anmelden müsste?

Kieler 27.02.2010 12:27

AW: freiberuflich arbeiten
 
Ob Du Freiberufler bist entscheidet das zuständige Finanzamt (Katalogberuf).
Als Absolvent betriebest Du ein Ingenieurbüro für Bauwesen, das wäre
gewerbesteuerfrei und Du also Freiberufler.

In § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind einige Beispiele dafür
aufgeführt, welche Tätigkeiten im Einzelnen freiberuflich sind.
Explizit werden Architekten und Ingenieure genannt.

Ansonsten ist Freiberufler, wer
* selbstständig und eigenverantwortlich tätig ist
* und eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische,
unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt.

Als ich noch im Status Student mein Büro betrieb, sagte mein Steuerberater,
das sei auch in Ordnung, wenn ich dann in überschaubarem Zeitraum das
Diplom mache und dann weiter in dem Büro arbeite. Prinzipiell ist der Student
kein Ingenieur und somit erst mal kein Freiberufler...

flash 27.02.2010 13:31

AW: freiberuflich arbeiten
 
@ Kieler: Nun das hört sich doch so an als ob man (als Student) nur so halb legal freiberuflich ist. Aber vielleicht sollte ich tatsächlich mal mein Finanzamt fragen, weil bei denen bin ich ja so gemeldet.

Kieler 27.02.2010 15:03

AW: freiberuflich arbeiten
 
es ist zumindest so, dass in Deinem Fall Dein Finanzamt und nicht mein
Steuerberater entscheidet, insofern ist es wohl eine gute Idee besser dort
nachzufragen. Wenn Du Rechnungen schreibst, musstest Du Dich doch aber
schon beim Finanzamt anmelden und dabei ein Häkchen bei irgendwas gemacht
haben. Eigentlich sollte das in dem Zuge geklärt worden sein, oder?

flash 27.02.2010 19:58

AW: freiberuflich arbeiten
 
Ja, denke und hoffe ich auch und werte mich als Freiberufler, ohne Gewerbe
und mit Kleinunternehmerregelung, da eh nicht viel Umsatz ist.
Noch eine andere Frage - wie gibt man denn Einnahmen in der Steuererklärung an, die nicht durch die freiberufliche Tätigkeit eingenommen wurden, sondern durch eine Festanstellung (z.B. Job an er Uni)?

noone 01.03.2010 12:36

AW: freiberuflich arbeiten
 
Die Bezeichnung "Architekt" ist nur durch die Kammer geschützt und wird bei Kammereintritt "verliehen".

Das Finanzamt erkennt aber die Zugehörigkeit zur Berufsgruppe durch den Abschluss an. Das ist wichtig, ansonsten könnte jeder "freiberuflich" Architktenleistungen anbieten.

Auf der Steuererklärung gibst Du Löhne Gehälter aus nichtselbstständiger Arbeit an, und solche aus selbstständiger Tätigkeit (Gewinne).

Die Kleinunternehmer-Regelung erspart Dir die monatlichen Ust.Erklärungen. Ansonsten kannst Du Ust.absetzen, sprich den Laptop gibts 19% billiger......

NinaB 14.03.2010 22:18

AW: freiberuflich arbeiten
 
Hallo,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe mich selbstständig gemacht und arbeite in einem architekturbüro als freie mitarbeiterin. Nun habe ich das angebot erhalten zusätzlich für eine werbeagentur logos, flyer etc. zu entwickeln, also im bereich grafik & design tätig zu sein. Kann ich das über meine freiberufliche selbstständigkeit abrechnen oder zählen hier nur Architektenleistungen? Wenn ja, müßte ich hierzu ein Gewerbe anmelden?


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