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Francis 14.03.2006 08:20

Naja, nur man bekommt leider nur so viel, wie der andere bereit ist zu zahlen...

Das ist doch genau dasselbe mit dem normalen Monatsgehalt. Eigentlich sollte man da ja auch bei ca. 3000 Euro liegen, immerhin sind wir Ingenieure, Hochschulabsolventen, da liegen die Durchschnittseinstiegsgehälter eben in dem Bereich. Kriegt man aber auch nicht...

Es kann sich ja mal jemand melden, der schon mal 50 Euro abgerechnet hat, würde mich echt mal interessieren...

noone 14.03.2006 09:04

Ich arbeite für ein Büro, das Leistungen - nicht nach Gewerken oder HOAI Bereichen, sondern nach reinen Dienstleistungen auf Stundenbasis - Gestaltungsrelevante Details, also Entwurf und Werksplanung kleiner Bereiche, für ein anderes Büro mit weniger kreativer Kompetenz macht. Diese Stunden werden dann mit 55 Euro abgerechnet. Das gibt es also auch.

Klar werden und können solche Gehälter nicht bezahlt, wenn es um eine vollzeitliche Beschäftigung geht.

Flo 14.03.2006 10:25

Zitat:

Originally posted by Florian
Die Frage ist auch immer, ob man mit eigenem Arbeitsmaterial und ggf. zu Hause arbeitet oder im Büro des autraggebers mit deren Arbeitsplatz (inkl. Rechner etc.).
Aber ist man nicht sehr schnell scheinselbstständig wenn man für die zu verrichtende Arbeit auf die Infrastruktur des Bürs angewiesen ist?

Florian

noone 14.03.2006 10:34

Ob du Arbeitsmaterial und ein eigenes Büro hast oder nicht, der Kriterienkatalog wurde ja abgeschafft, was zählt ist ob die Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers gegeben ist oder nicht.

Das heisst, man kann noch so viel Auftraggeber haben, (Schein)Bewerbungen schreiben, Büromaterial kaufen wie man will, man ist dann immer scheinselbstständig. Und die oben genannte Einschätzung trifft auf fast alle freien Mitarbeiter zu.

audovis 14.03.2006 10:52

Ich denke, so etwas wie Scheinselbständigkeit wird in unserem Beruf gar nicht mehr verfolgt. Wurde das hier nicht auch schonmal in einer anderen Dikussion besprochen?

Was ich aber bei dem ganzen Thema noch zu bedenken geben möchte ist, daß der Vorteil für den Auftraggeber doch auch darin besteht, einem freien Mitarbeiter nicht kündigen zu müssen. Wenn man ins Büro kommt und dort ist nichts zu tun, dann kann er halt einfach sagen, daß er einen nicht mehr braucht (gilt natürlich auch für alle anderen fadenscheinigen Gründe). Das heißt also, man kann von heute auf morgen ohne Arbeit dasitzen, muß sich nach einem neuen Auftrag umsehen und was ist dann, wenn man die Hard- und Software des neuen Auftraggebers nicht mehr mit benutzen kann? Dann will das auch alles bezahlt werden und dafür ist doch dann ein höherer Stundenlohn anzusetzen.

Wer in so einer Situation und vermutlich dann auch noch mit eigener Haftung einen Stundenlohn unter 42€ annimmt, der handelt ohne Rücksicht auf die HOAI und somit auch gegen sämtliche Mitbewerber. Selbst wenn man nach Projekt oder Auftrag bezahlt wird, ist das durchaus mit der HOAI abrechenbar.

noone 14.03.2006 11:04

Die Auftraggeber sparen sich komplett alles, nicht nur Sozialabgaben, sondern auch den bezahlten Urlaub, den Kündigungsschutz und vor allem auch Durststrecken mit schlechter Auftragslage, wo man dann einem freien 3 Stunden in der Woche bezahlt und nicht gleich komplett die ganze Woche.

Die Situation ist deshalb genauso gefährlich wie das Benutzen der Praktikanten, da eben der Sozialstaat und Arbeitnehmerschutz untergraben und abgeschafft werden. Hier ist ebenso etwas zu unternehmen, was aber nicht von der Studentenschaft, sondern von den betroffenen Arbeitnehmer unternommen werden muss.

Die Büroinhaber werden jetzt wieder den Kopf schütteln und von uneinsichtig und unrealistischen Forderungen sprechen, jedoch sind die oben genannten Forderungen nichts anderes als die Einhaltung der gestzlichen Regelungen betreffend eines Arbeitsverhältnisses, und auf die hat meiner Meinung nach jeder Arbeitnehmer Recht. Die wirtschaftliche Lage abzuschätzen ist halt immer noch die Sache des Büroinhabers, und es bleibt jedem frei, das Risiko eingehen zu wollen oder nicht. In der Industrie werden ja auch nicht mal 20 "freie Mitarbeiter" eingestellt, die dann ihre 40 Stundenwoche am Fliessband ableisten.......... :rolleyes:

Flo 14.03.2006 11:04

Zitat:

Originally posted by audovis
Ich denke, so etwas wie Scheinselbständigkeit wird in unserem Beruf gar nicht mehr verfolgt. Wurde das hier nicht auch schonmal in einer anderen Dikussion besprochen?
Warum sollte der Staat das nicht mehr verfolgen. Ihm entgehen da ja jede Menge Sozialabgaben.

noone 14.03.2006 11:06

habe gerade gleichzeitig gepostet, genau das ist die Konsequenz aus der freien Mitarbeiterschaft:

das untergraben und die schleichende Abschaffung von Arbeitnehmerschutz und Sozialstaat

Flo 14.03.2006 11:14

Zitat:

Originally posted by noone
Die Büroinhaber werden jetzt wieder den Kopf schütteln und von uneinsichtig und unrealistischen Forderungen sprechen, jedoch sind die oben genannten Forderungen nichts anderes als die Einhaltung der gestzlichen Regelungen betreffend eines Arbeitsverhältnisses, und auf die hat meiner Meinung nach jeder Arbeitnehmer Recht. Die wirtschaftliche Lage abzuschätzen ist halt immer noch die Sache des Büroinhabers, und es bleibt jedem frei, das Risiko eingehen zu wollen oder nicht.
Sinnvoll wären Projektbezogene Verträge, die dann natürlich auch Sozialversicherungspflichtig sind. So bleibt das Risiko für den Bürobesitzer überschaubar und er kann schneller wachsen. Für die Mitarbeiter bedeutet es eine Sicherheit bis zum Ende des Projektes. Wer besonders gut in seinem Job ist, kann natürlich auch mehr fordern.

Zitat:

In der Industrie werden ja auch nicht mal 20 "freie Mitarbeiter" eingestellt, die dann ihre 40 Stundenwoche am Fliessband ableisten.......... :rolleyes:
Das passiert sogar sehr oft. Dass sind dann Zeitverträge oder Arbeiter einer Zeitarbeitsfirma. Die Vorteile für den Arbeitgeber sind (fast) die selben: er kann für Engpässe flexibel Mitarbeiter einstellen die er aber auf lange Sicht nicht braucht.

audovis 14.03.2006 11:58

Zitat:

Originally posted by Flo
Warum sollte der Staat das nicht mehr verfolgen. Ihm entgehen da ja jede Menge Sozialabgaben.
Das habe ich ja bei der anderen Diskussion auch nicht verstanden, aber dann vergessen darauf einzugehen.

Archimedes 14.03.2006 12:44

Zitat:

Originally posted by Francis
Naja, nur man bekommt leider nur so viel, wie der andere bereit ist zu zahlen...

Das ist doch genau dasselbe mit dem normalen Monatsgehalt. Eigentlich sollte man da ja auch bei ca. 3000 Euro liegen, immerhin sind wir Ingenieure, Hochschulabsolventen, da liegen die Durchschnittseinstiegsgehälter eben in dem Bereich. Kriegt man aber auch nicht...

Es kann sich ja mal jemand melden, der schon mal 50 Euro abgerechnet hat, würde mich echt mal interessieren...


Hallo Francis.

Ich habe tatsächlich schon für 44€ zzgl. Mwst. /Stunde abgerechnet. Allerdings für eine Planungsarbeit, wo ich als Auftragnehmer auch die Verantwortung zu tragen hatte. Diese Kosten fand ich angemessen und sie wurden auch vom Auftraggeber anstandslos zzgl. Nebenkosten bezahlt. Auch ein Folgeauftrag ist daraus entstanden.
Natürlich habe ich bei der angenommen Stundenanzahl wirklich nur die angesetzt, die ich tatsächlich projektbezogenen aufgewendet habe und nicht vielleicht noch irgendwelche Zeiten, in welchen ich mit dem Projekt in z.B. Photoshop rumprobiert habe.

Rechnet man nach festen HOAI-Sätzen (Mindesthonorar) ab, hat man oft, wenn man nach dem beendetem Projekt nachrechnet, weniger als 40 € inkl. MwSt./Stunde.


In dem Büro wo ich arbeite bekommen die Freelancer meines Wissens ca. 18 €/Stunde. Allerdings werden vorher projektbezogene Festsätze vereinbart, welche der Freelancer nach Abschätzung des Arbeitsumfangs dem Chef nennen muß.

noone 14.03.2006 14:41

Leih- oder Zeitarbeiter sind aber meines Wissens nach keine Selbstständige, sondern zahlen auch Sozialabgaben. Selbstständige brauchen ja ausser Architekten, Rechtsanwälte und Ärzte auch eine Gewerbekarte, oder?

audovis 14.03.2006 16:33

Ja, so oder so ähnlich. Zu den sogenannten Freiberuflern (die ohne Gewerbeschein) gehören eigentlich alle Ingenieure, die sich mit ihren Ingenieurleistungen selbständig machen, Künstler, Mediziner, Anwälte und noch einige andere Berufsgruppen, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation besondere Dienste für Menschen leisten können und eigentlich nicht dafür arbeiten um daraus Gewinn zu erwirtschaften. So ähnlich lautet die Definition dafür.

Zeitarbeiter sind bei einer Agentur für Zeitarbeit angestellt und werden durch diese an Firmen entliehen, die diese Kräfte zeitweise benötigen.

Zeitarbeiter und freie Mitarbeiter haben eigentlich so gut wie nichts miteinander zu tun, außer, daß man sie als Arbeit-/Auftraggeber bei Bedarf einsetzt.

Ach ja, Freiberufler und freie Mitarbeiter sind auch nicht gleichzustellen. Freier Mitarbeiter kann eigentlich jeder werden, egal, ob er nun freiberuflich tätig ist oder gewerblich selbständig.

Samsarah 14.03.2006 17:22

Nö. Freier Mitarbeiter kann eigentlich keiner legal werden, weil man dann entweder selbstständig ist (und auch tatsächlich für verschiedene Auftraggeber arbeitet) oder scheinselbstständig, was eben nicht legal ist. Jeder der auf eigene Rechnung arbeitet, ist jedenfalls ein Selbstständiger, der eigenständig für die Abwicklungen mit dem Finanzamt, Krankenkasse etc. sorgen muß.
Meines Erachtens gibt es die "Freie Mitarbeit" nicht. Sie ist nur ein veschleiernder Begriff für Scheinselbstständige. Und wie bereits gesagt wurde, untergräbt das unser Sozialsystem.

Zum Thema "das wird doch nicht verfolgt". Ich weiß aus erster Hand, dass in dem Büro, in dem ich arbeite vor einigen Jahren saftige Strafen und die Nachzahlung aller Sozialabgaben gezahlt werden mußten, weil sich über die Jahre eine Freie-Mitarbeiter-Mentalität eingeschlichen hatte. Und der Arbeitgeber mußte natürlich auch die Abgaben der Arbeitnehmer zahlen, d.h. er haftet komplett. Wir reden hier von mehreren Mio.

Grüße
Samy

audovis 14.03.2006 18:04

Moment mal, "freie Mitarbeit" ist keinesfalls illegal, zumal ich auch nicht von Legalität gesprochen habe. Wenn man für einen Auftraggeber in dessen Büro zeitweise arbeitet, aber gleichzeitig für andere potenzielle Auftraggeber verfügbar ist, dann hat das weder etwas mit Scheinselbständigkeit noch mit Illegalität zu tun. Das ist doch vergleichbar mit einem Subunternehmer auf einer Baustelle.

Samsarah 14.03.2006 18:25

Ja, aber das würde ich einfach als Auftragsarbeit bezeichnen und nich als Freie Mitarbeit. Ein Fachplaner ist doch auch kein freier Mitarbeiter.
Du muß doch zugeben, daß unter Freier Mitarbeit meist verstanden wird, dass jemand auf eigene Rechnung einen Vollzeitjob im Büro erledigt. Und meist auch über einen längere Zeitraum, der es einem kaum erlaubt, noch für andere Auftraggeber zu arbeiten. Was quasi zwangsläufig in Scheinselbsständigkeit mündet, oder nicht?
Das, was Du beschreibst sind Unternehmer oder Dienstleister, die aber in voller Eigenverantwortung und nur für eine sehr spezifische Leistung bezahlt werden. Sie werden nicht als "freie Mitarbeiter" angeheuert, deren Aufgabenbereicht sich nicht von dem eines Angestellten unterscheidet, deren permanente Anwesenheit in den eigenen Räumlichkeiten auch meist erwartet wird.
Da gibt es sicher Grauzonen, aber in der Regel suchen Büros freie Mitarbeiter in der Funktion eines Angestellten ohne soziale oder arbeitsrechliche Verpflichtungen.

Grüße
Samy

audovis 14.03.2006 18:36

Also ich hatte schon Angebote von Architekturbüros, die mich nur für 1-2 Monate für ein bestimmtest Projekt gebraucht hätten und widerum von anderen, für die ich dann auf Provisionsbasis und rein vom zeitlichen her nur für die gearbeitet hätte.
Du hast sicherlich recht, daß es genügend Büros gibt, die sich einfach die Sozialabgaben sparen wollen, aber der Staat verliert dadurch nichts, da Du als selbständiger ja auch selbst für Deine sozialen Belange verantwortlich bist. Bist Du nicht krankenversichert, wirst Du die Kosten selbst tragen müssen, hast Du nicht für Deine Rente vorgesorgt, dann muß Dir der Staat dann natürlich auch nichts zahlen und solltest Du "arbeitslos" werden, dann hast Du auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern rutscht sofort nach Hartz-IV ab und das erhalten auch Leute, die nie in ihrem Leben einer Arbeit nachgegangen sind, demnach niemals etwas eingezahlt haben.

Florian 14.03.2006 19:07

Zitat:

Originally posted by Samsarah


Zum Thema "das wird doch nicht verfolgt". Ich weiß aus erster Hand, dass in dem Büro, in dem ich arbeite vor einigen Jahren saftige Strafen und die Nachzahlung aller Sozialabgaben gezahlt werden mußten [...] Wir reden hier von mehreren Mio.

Das hat es übrigens in (fast?) allen großen Büros gegeben... :D

Tobias 18.03.2006 15:38

Hallo, ich fange jetzt an, freiberuflich als freier Mitarbeiter mein Brot zu verdienen. Ich bin ab 31.03.2006 offiziell kein Student mehr.
Kann ich zusätzlich zu meinem Honorar noch mit irgendwelchen Geldzuflüssen rechnen? Ich denke hier an Einstiegsförderungen u.ä. Ich bin ja nicht arbeitslos gemeldet und habe wohl einen höheren Umsatz als 25.000 EUR.
Weiß da jemand mehr?

Danke

audovis 18.03.2006 16:22

Haben wir das nicht schon am Anfang dieses Themas diskutiert?

Ich weiß nicht genau, wie es ist, wenn Du erst gar nicht ALG II bezogen hast, ob Du dann anrecht auf irgendwelche Förderungen hast. Ich würd einfach mal bei Deiner Arbeitsagentur anrufen, anscheinend bestehen extreme Unterschiede zwischen den Bundenländern. Ruf einfach an und frag nach, ob und vor allem, was es gibt.

Aip 19.03.2006 00:18

Soweit ich mich bis dato schlau gemacht habe, gibt's nur Zuschüsse (Existenzgründung / Ich-AG), wenn Du eine Berechtigung auf ALGII hast. Das ist leider bei Berufsanfängeren seltens der Fall, da man dafür min. 12 Mon. innerhalb der letzten 3 (2?) Jahren "sozialversichert" (inkl. Arbeitslosenversicherung,..) gearbeitet haben muss.

Falls Du was anderes in Erfahrung bringst, dann meld Dich dich noch mal! ;-)

audovis 19.03.2006 11:38

Irgendwas bringst Du da durcheinander.

Gerade als Berufsanfänger bist Du doch ALG II (also Hartz IV) Empfänger, da Du genau diese Sozialabgaben nicht geleistet hast und damit hast Du dann Anspruch auf Einstiegsgeld.

Als ALG I Empfänger, also ganz normal arbeitlos (12 Monate in 3 Jahren Sozialabgaben geleistet), hättest Du Anspruch auf Existenzgründerzuschuß oder die Zahlungen der sogenannten "Ich-AG".

Jetzt kommt nur ein Haken: als ALG I Empfänger hast Du das Anrecht auf diese Leistungen, als ALG II Empfänger, kann man Dir durchaus das Einstiegsgeld verweigern.

Ganz schlimm wird es dann, wenn ein Bundesland gleich sagt, daß es soetwas wie Einstiegsgeld dort nicht gibt. In Berlin ist es kein Problem, aber fragen kostet nichts und verpflichtet noch lange nicht zu etwas und deshalb würde ich das einfach mal tun.

Aip 19.03.2006 13:41

Sorry, Richtig! Ein "I" zu viel getippt.

Mir in NRW hat man übrigens auch seitens des AA gesagt, daß es für Berufsanfänger (bzw. für Nicht-ALGI-Berechtigte) keine Unterstützung auf dem Wege in die Selbstständigkeit gäbe.
Auf der anderen Seite hat mir mal jemand von der AKNW (oder wars das Versorgungswerk-sorry ich weiß es nicht mehr) gesagt, daß es durchaus eine Fördermöglichkeit gäbe, jedoch selbst die wenigsten Arbeitsberater davon wüßten. Leider konnte mir die Dame auch nichts Näheres sagen und ich habe mich auch nicht weiter darum gekümmert, da ich nicht wußte von wem ich weitere Info's bekommen könnte, wenn nicht vom Staatsvertreter selber.

Wenn also von Euch jemand Näheres weiß...

Tobias 19.03.2006 22:31

Zitat:

Originally posted by audovis
Gerade als Berufsanfänger bist Du doch ALG II (also Hartz IV) Empfänger, da Du genau diese Sozialabgaben nicht geleistet hast und damit hast Du dann Anspruch auf Einstiegsgeld.

Gilt das auch, wenn ich in den letzten Jahren des Studiums einer Tätigkeit nachgegangen bin, bei der ich RV gezahlt habe?

audovis 19.03.2006 23:11

Kommt halt drauf an, in welchem Maße Du das gemacht hast. Wenn es in den letzten 3 (?) Jahren 12 Monate waren, dann bekommst Du ALG I, wenn weniger, dann ALG II.

Gute Nacht und schönen Start in die neue Woche.

noone 20.03.2006 08:20

Ich hatte von 2001-2002 25 Stunden die Woche gearbeitet, und dann 2005 nach Diplom GAR NICHTS bekommen, da die Tätigkeit mehr als ein Jahr zurücklag!!!!!!

audovis 20.03.2006 09:31

Kenne ich den Spaß! Ich hab keine Ahnung, wo man den genauen Wortlaut finden kann, aber irgendwie war da auch noch was mit einem Jahr. Was ich mich dabei immer frage ist, wo ist denn das Geld geblieben, was ich vorher eingezahlt habe?

Vielleicht ist es auch gut so, denn Einstiegsgeld (und damit das weiter laufende ALG II) ist in meinem Fall zum Beispiel sehr viel mehr als Existenzgründerzuschuß oder "Ich-AG".

noone 20.03.2006 09:41

Wo das Geld gebieben ist???? Das haben andere gefressen! Oder es wurden Strassen gebaut? Oder ist es etwa in Koffern in die Schweiz gebracht worden???

johnnboy 20.03.2006 11:17

Zitat:

Originally posted by audovis
Kenne ich den Spaß! Ich hab keine Ahnung, wo man den genauen Wortlaut finden kann, aber irgendwie war da auch noch was mit einem Jahr. Was ich mich dabei immer frage ist, wo ist denn das Geld geblieben, was ich vorher eingezahlt habe?
Dieses Geld ist in dem Augenblick, wo es der Arbeitslosenversicherung gutgeschrieben wurde, an die, die zu dem Zeitpunkt arbeitslos und anspruchsberechtigt (furchtbares Wort - berechtigt sein, einen Anspruch zu erheben ...) waren ausgezahlt worden. Was auch sonst? Ist schliesslich ein Umlageverfahren. Die Sozialversicherung ist keine Versicherung, wo man einzahlt und ein Kapital ausgezahlt bekommt.

Beste Grüsse!

noone 20.03.2006 11:42

Angeblich ist die Versicherung eben nicht ein Umlagesystem, sondern eine Kombination aus Umlage- und Sparprogramm. Wie auch immer, sozial ist es ungerecht, kürzer als ein Jahr einzuzahlen und nichts zu bekommen. Oder Student zu sein, zu arbeiten, und dann eben wegen dem Studium hinterher kein Arbeitslosengeld zu bekommen.

Wenn ich mir überlege, wieviel Studenten eine kurze Zeit nach dem Studium die Hilfe des Staates brauchen könnten, um dann nach Aufnahme des ersten Jobs ein leben lang hohe Beträge ins System einzahlen, finde ich die Art, wie sie vom Staat behandelt werden, echt mies.

Aip 21.03.2006 13:08

Zitat:

Originally posted by Tobias
Gilt das auch, wenn ich in den letzten Jahren des Studiums einer Tätigkeit nachgegangen bin, bei der ich RV gezahlt habe?
ALGI-Anspruch hat mit eingezahlten RV-Beiträgen nichts zu tun. Erst wenn Du auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Zitat:

Originally posted by noone
Wenn ich mir überlege, wieviel Studenten eine kurze Zeit nach dem Studium die Hilfe des Staates brauchen könnten, um dann nach Aufnahme des ersten Jobs ein leben lang hohe Beträge ins System einzahlen, finde ich die Art, wie sie vom Staat behandelt werden, echt mies.
Das ist nicht mies, das ist dumm.
In etliche Studenten jedes Jahr Geld zu investieren und wenn sie fertig ausgebildet sind, sie "im besten Alter" auf der Straße stehen zu lassen oder sie ins Ausland ziehen zu lassen, find ich rein wirtschaftlich gesehen einfach nur dumm. Wo sich die Katze in den Schwanz beißt, ist wohl ein anderes Thema..

Man hat mir geraten, daß wenn ich diesen Berufszweig wirklich weiter verfolgen möchte und ich keine andere Lösung finde, als freiberuflich zu arbeiten, daß ich mir einen Halbtagsjob bei Aldi besorgen soll, da man dafür gutes Geld bekommt von dem man die Miete bezahlen kann und man gleichzeitig auch noch komplett sozialversichert ist. Nach einem Jahr Aldi ist man im "System" drin und hat Anspruch auf Förderung.
Kein Witz..
Ich fordere das Bundesverdienstkreuz für die Albrecht Brüder. ;)

audovis 21.03.2006 19:36

Dafür bist Du doch überqualifiziert. ;) Und mach Dir keine Hoffnungen, McDonald's läßt Dich auch keine Hamburger zusammen legen. :D

Francis 22.03.2006 09:55

@ Aip

was meinst du mit "im System"?

D.h. wenn man ein Jahr irgendwo gearbeitet hat, könnte man Arbeitslosengeld bekommen, oder sogar eine Ich-AG machen? Also ein Jahr reicht? Mir gehts ja wenn dann um die Ich-AG, das wäre schon nicht schlecht, um sich selbständig zu machen...

tenorvision 22.03.2006 10:38

es gibt keine ich-ag`s mehr!
aber aus einigermassen verlässlicher quelle weiss ich , dass ab dem 1.7.06 ein neues instrumentarium in die wege geleitet werden soll, welches auch alg2- empfängern ermöglichen soll staatliche förderung auf dem weg in die selbständigkeit zu bekommen.was dann hiese, dass man nicht dieses eine jahr voll haben muss.

man hat mir tatsächlch geraten doch solange auszuharren....hiiilfeee!..und gleichzeitig gesagt, dass der 1.7.06 nur der wahrscheinliche termin ist.

mfg
tenorvision

Francis 22.03.2006 10:49

Also mich hätte ja nur die Ich-AG interessiert, aber ok, wenn dann was vergleichbares kommt. Erstmal hab ich ja auch einen Job, mindestens noch ein Jahr lang, also kein Problem :-)

"man hat mir tatsächlch geraten doch solange auszuharren....hiiilfeee!..und gleichzeitig gesagt, dass der 1.7.06 nur der wahrscheinliche termin ist."

Wer bitte rät sowas???
Ich rate dir dringend, dich weiterhin um einen Job zu bemühen, im anderen Threat wurden ja auch Wege dorthin genannt, diese Freiberuflichkeit würde ich echt nur nebenbei machen, ich arbeite neben meinem Job auch noch freiberuflich. Und wenn sich da mehr entwickelt, kann ich ja immer noch sehen was ich mache...

tenorvision 22.03.2006 10:53

na icher werde ich nicht warten und die hände in den schoss legen..
gestern sind 10 mappen rausgegangen...warte hier jetzt ganz nervös auf reaktionen.
sollte da was für mich herausspringen, läuft es ja vermutlich auf die freiberuflichkeit hinaus, da hätte ich für meinen fall schon gerne noch die fördermöglichkeiten ausgeschöpft.
leider ist im bundeland hamburg in dieser hinsicht nichts zu holen.
mfg
tenorvision

P.s.
achja..wer mir das geraten hat?...die existenzgründerberatung des arbeitslosentelefons hamburg

mika 02.08.2006 10:58

welche Versicherungen als Freiberufler
 
Tach Leute,

mir stellt sich, wie vielen anderen, auch die Frage, ob ich als Freiberuflicher Architekt als freier Mitarbeiter in einem Büro arbeite sollte.
Wenn man mal das heikle Thema der Scheinselbstständigkeit aussen vor lässt, bleiben mir zunächst drei Fragen:

1. Welche Kosten, neben den Lebenshaltungskosten, kommen auf mich zu ?
Ich meine damit eigentlich, welche Versicherungen sollte man haben ?
Krankenversicherunhg is klar, aber was braucht man da sonst noch ? Und welche Abgaben muss man berücksichtigen ? (Kirchensteuer, GEZ,…)

2. Als freier, freiberuflicher Mitarbeiter müßte man ja eigentlich, wenn ich das richtig verstanden habe, auch die Haftung der erbrachten Planung bzw. Leistung übernehmen, oder was ist mit Risiko bei der Beurteilung einer selbstständigen Tätigkeit gemeint ?

3. In welcher Form hält man das Arbeitsverhältnis fest ? Werkvertrag ?

Vielleicht könnten diejenigen unter Euch, die bereits einer freien freiberuflichen Mitarbeit nachgehen, mal auflisten, was sie so für Aufwendungen neben den Lebenshaltungskosten und eventuellen Kosten für Material oder Hardware haben.

Gibt es nicht irgendwo in web eine site, die die notwendigen Versicherungen, Steuern und Vorsorge-Beiträge nennt, bzw. empfiehlt.

Oder zu wem kann man in Berlin gehen, wenn sich über diese Sachverhalte informieren möchte ?

Grüße Michael

Flo 02.08.2006 11:02

Hallo Micha,
viele Infos, die auch für Architekten gelten, findest Du hier:
http://www.e-lancer-nrw.de/start/index.php

Grüße, Florian

Florian 02.08.2006 13:41

Re: welche Versicherungen als Freiberufler
 
Zitat:

Originally posted by mika
mir stellt sich, wie vielen anderen, auch die Frage, ob ich als Freiberuflicher Architekt als freier Mitarbeiter in einem Büro arbeite sollte.

Einfache Antwort: Solange Du die Chance hast, als Angestellter zu arbeiten, nutze die Chance - vor allem, so lange Du noch neu im Geschäft bist und die Folgen Deiner Entscheidungen nicht 100%ig überblicken kannst...

conqueror 01.11.2009 01:05

AW: freiberuflich arbeiten
 
Hallo Leute,

ich habe mich bisweilen fuer einen Job als Angestellter beworben.
Natuerlich ach schoen meine Absagen erhalten.

Nur aus diesem Thread erhalte so den Eindruck, als ob, so hoert es sich jedenfalls bei audovis an, man sich als Freiberufler bei den Büros bewerben sollte, um eine eine Chance, eine bessere Chance für einen Job zu bekommen.

Wenn ja , ist da was dran. Soll ich mich ab jetzt lieber freiberuflich bei den Büros vorstellen, oder denkt ihr, dass das gar keinen Unterschied macht.

Gruß conqueror


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