|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 27.06.2008
Beiträge: 8
susonic: Offline
![]() Beitrag Datum: 27.06.2008 Uhrzeit: 21:14 ID: 29447 | Social Bookmarks: Noch ne Frage... Ich habe mir also als Dipl. Ing. beim Finanzamt eine Steuernummer geholt und kann nun Rechnungen stellen. Wie ist das nun wenn ich freiberuflich Arbeiten annehme bzw. ausführe, die im weitesten Sinne mit Architektur zu tun haben, sei es aus Lust auf Abwechslung, sei es aus finanzieller Not oder aus Bewegungsmangel. z.B. Maurerarbeiten, Webdesign, 3D-Visualisierung, Messebau oder Film-Requisite!? Was schreibe ich auf die Rechnung? Reicht Arbeiten für Projekt "Name"? Kann ich es irgendwie nach Honorarordnung abrechnen? |
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 27.06.2008 Uhrzeit: 21:49 ID: 29449 | Social Bookmarks: Du solltest da ein bisschen aufpassen, Maurer gehört nämlich nicht mehr zu den freien Berufen, und die freien Berufe haben nämlich eine tolle Freiheit, die von der Zahlung der Gewerbesteuer... |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 27.06.2008
Beiträge: 8
susonic: Offline
![]() Beitrag Datum: 27.06.2008 Uhrzeit: 22:23 ID: 29450 | Social Bookmarks: danke für den tip...ich hab nicht im traum daran gedacht, und wäre auch nie drauf gekommen, dass man als baumeister (ist doch ein architekt) nicht mauern darf (das hab ich doch bei meinem praktikum auch ein halbes jahr lang gemacht)!? Aber du könntest recht haben....Wie stehts um Webdesign, 3D-Visualisierung??? Geändert von susonic (27.06.2008 um 23:02 Uhr). |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 29.06.2008 Uhrzeit: 09:36 ID: 29459 | Social Bookmarks: eigentlich kommt es immer auf die Leistungen an, die man in Rechnung stellt. Man ist zwar als Architekt nicht dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, darf dann aber auch nur in dem entsprechenden Feld tätig werden. 3d-Visualisieren gehört ja eindeutig zu dem Beruf Architekt. Was früher eben die Handzeichnungen zum Entwurf waren, sind jetzt die Visualisierungen. Kritischer wird es, wenn du z.B. 3d-Spiele programmierst. Dann müsstest du wohl irgendwie das ganze in eine fachspezifische Thematik, z.B. Leistung "Visualisierung der Architektur in 3d Games" - daraus machen. Kurz es muss immer der Bezug zu deinem Beruf da sein. |
Registriert seit: 17.07.2003
Beiträge: 930
Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt ![]() Beitrag Datum: 09.08.2006 Uhrzeit: 23:23 ID: 17471 | Social Bookmarks: Zitat:
| |
Registriert seit: 17.07.2003
Beiträge: 930
Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt ![]() Beitrag Datum: 09.08.2006 Uhrzeit: 23:27 ID: 17472 | Social Bookmarks: Zitat:
![]() ![]() Was man auf dem Beleg notiert, kann das FA nicht nachvollziehen. Ob es nun ein potentieller Junde ist oder nicht. Man darf natürlich nicht übertreiben und die ganze Familie einladen. Am Besten geht man eh mittags essen, weil das die beste Zeit für Geschäftsessen ist ![]() ![]() | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 06.06.2004
Beiträge: 266
secretgarden: Offline
Ort: hamburg ![]() Beitrag Datum: 09.08.2006 Uhrzeit: 23:33 ID: 17473 | Social Bookmarks: Zitat:
ich denke selbst das wurde hier im laufe des gesprächs relativiert?? | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 09.08.2006 Uhrzeit: 23:50 ID: 17474 | Social Bookmarks: also freier Architekt und freier Mitarbeiter hat doch außer derselben finanziellen und steuerlichen Sache doch überhaupt nichts miteinander zu tun??? der freie Architekt ist ein eingetragener Architekt in der Kammer mit eigenem Büro (es gibt ja auch angestellte Architekten, die Kammermitglied sind). Er hat eigentlich gar keine Anforderungen an Anzahl Auftraggeber/ Kunden oder sonstiges. Wie er sein Einkommen bestreitet, ist ja seine Sache. der freie Mitarbeiter kann vom Studenten, Absolventen oder Kammermitglied alles sein. Hier gelten jedoch Kriterien, die zu einer unterscheidung zwischen Scheinselbstständigkeit zur Hilfe gezogen werden. Heute sind doch sowieso so ziemlich alle freien Mitarbeiter Scheinselbstständige, wirkliche freie sind doch nur die, die wirklich Projektbezogen temporär in einem Büro sind. |
Social Bookmarks: Zitat:
Auch als Freier Architekt brauchst Du mehrere Auftraggeber. Wenn Du fest von ein und demselben AG dauerhaft engagiert bist, dann ist die Bezeichnung Freier Architekt wohl nicht zutreffend. Du kannst dann wahrscheinlich nur als "Architekt" auftreten und mußt das "Freier" weglassen, weil da bei der Kammer Unterschiede gemacht werden. Laß uns mal dazu in der Kammerdefinition lesen. | ||
Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.06.2006
Beiträge: 7
Christine77: Offline
![]() Beitrag Datum: 10.08.2006 Uhrzeit: 09:15 ID: 17479 | Social Bookmarks: Hallo, hat einer von Euch ne Ahnung, ob man auch als Innenarchitektin dieses Privileg hat, daß man kein Gewerbe anmelden muss? Ich werde nach dem Studium in diesem Herbst die Innenraumgestaltung für ein Einfamilienhaus machen, werde aber nicht auf 16.000 € Umsatz kommen.... ich schätze mal, es lohnt sich in diesem Fall nicht, UST abzuführen. Ausserdem suche ich eh eine Festanstellung (Chancen stehen nicht gut, ich weiss, aber ich bin ja felxibel ![]() War auf jeden Fall ein interessantes Thema, danke.... mir raucht der Kopf ![]() greetz, Christine |
Social Bookmarks: Die Gewerbesteuerbefreiung gilt meines Wissens nach für die meisten freiberuflichen Gesellschaften. Dazu gehören Architekten (natürlich auch Innenarchitekten), Ingenieure, Ärzte, Künstler, Schriftsteller etc... also alle Personenkreise die Partnergesellschaften gründen dürfen. (Siehe §1 Abs.2 PartGG) Wer mehr wissen möchte schaut einfach mal bei "Bundesverband der freien Berufe" (http://www.freie-berufe.de/) vorbei. Die freien Berufe, die nicht der Gewerbesteuer unterliegen, sind im §18 EStG aufgeführt.
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
Social Bookmarks: Noch eine Ergänzung zu der Anmeldung beim Finanzamt. Soweit ich mich erinnern kann, muß man seit Juli 2002 auf allen Rechnungen, die man stellt auch seine Steuernummer angeben. Insofern sollte man vorher beim Finanzamt entsprechende beantragen... Zitat:
| ||
Registrierter Nutzer Registriert seit: 06.06.2004
Beiträge: 266
secretgarden: Offline
Ort: hamburg ![]() Beitrag Datum: 10.08.2006 Uhrzeit: 14:13 ID: 17500 | Social Bookmarks: das stimmt. ausserdem muss man meines wissens seit 2005 alle rechnungen mit einer durchlaufenden nummer versehen. |
Social Bookmarks: Ja, das ist korrekt. | |
Social Bookmarks: Außerdem muß beispielsweise ein Bauunternehmer exakt zu seinen Leistungen angeben können, wann diese (Datum des Tages) ausgeführt worden sind. Für Architekten gilt sowas meines Wissens noch nicht. | |
![]() LinkBack zu diesem Thema: https://www.tektorum.de/beruf-karriere/2896-freier-architekt-vs-freier-architekt.html | ||||
Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
Freier Archtiekt vs. freier Architekt | dieses Thema | Refback | 03.01.2009 11:47 |
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
freier Mitarbeiterin als Studentin ??? Wichtig!! | marri789 | Beruf & Karriere | 4 | 29.01.2008 11:47 |
Freier Architekt/Kammer | SandraMende | Beruf & Karriere | 3 | 12.01.2007 20:09 |
Qual der Wahl * freier Architekt oder Angestellter | jericho | Beruf & Karriere | 13 | 24.04.2006 12:50 |
Namensgebung: Freier Architekt | PatteB | Beruf & Karriere | 3 | 09.03.2006 13:06 |
Gehalt als freier Mitarbeiter | holger | Beruf & Karriere | 26 | 26.10.2005 21:21 |