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Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

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Datum: 27.06.2008
Uhrzeit: 21:49
ID: 29449



AW: freier architekt vs. freier architekt

#1 (Permalink)
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Du solltest da ein bisschen aufpassen, Maurer gehört nämlich nicht mehr zu den
freien Berufen, und die freien Berufe haben nämlich eine tolle Freiheit, die von der
Zahlung der Gewerbesteuer...

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susonic: Offline


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Datum: 27.06.2008
Uhrzeit: 22:23
ID: 29450



AW: freier architekt vs. freier architekt

#2 (Permalink)
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danke für den tip...ich hab nicht im traum daran gedacht, und wäre auch nie drauf gekommen, dass man als baumeister (ist doch ein architekt) nicht mauern darf (das hab ich doch bei meinem praktikum auch ein halbes jahr lang gemacht)!? Aber du könntest recht haben....Wie stehts um Webdesign, 3D-Visualisierung???

Geändert von susonic (27.06.2008 um 23:02 Uhr).

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Datum: 29.06.2008
Uhrzeit: 09:36
ID: 29459



AW: freier architekt vs. freier architekt #3 (Permalink)
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eigentlich kommt es immer auf die Leistungen an, die man in Rechnung stellt. Man ist zwar als Architekt nicht dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, darf dann aber auch nur in dem entsprechenden Feld tätig werden.

3d-Visualisieren gehört ja eindeutig zu dem Beruf Architekt. Was früher eben die Handzeichnungen zum Entwurf waren, sind jetzt die Visualisierungen.

Kritischer wird es, wenn du z.B. 3d-Spiele programmierst. Dann müsstest du wohl irgendwie das ganze in eine fachspezifische Thematik, z.B. Leistung "Visualisierung der Architektur in 3d Games" - daraus machen. Kurz es muss immer der Bezug zu deinem Beruf da sein.

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Datum: 29.06.2008
Uhrzeit: 12:57
ID: 29467



AW: freier architekt vs. freier architekt #4 (Permalink)
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soll ich mal einen neuen thread für dieses thema aufmachen? mich würde nämlich jetzt schon genauer interessieren, warum man als architekt keine bauarbeiten ausführen darf. Ferner interessiert mich wie genau es geht....bei dem was man macht und wie es z.B. mit einer website für ein architekturbüro ist....

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noone: Offline


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Datum: 29.06.2008
Uhrzeit: 16:11
ID: 29473



AW: freier architekt vs. freier architekt #5 (Permalink)
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nun ja, ich glaube dass es bei "Zunft"-Berufen wie Maurer Zimmermänner usw eben wirklich nicht nur ein Gewerbe sondern auch eine Zugehörigkeit zu der entsprechenden Berufsgruppe (Handelskammer?) bedarf.

Bei den Webdesigner weiss nich nicht wie es rechtlich dort aussieht, ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht.

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arkitekt: Offline

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Datum: 29.06.2008
Uhrzeit: 18:17
ID: 29477



AW: freier architekt vs. freier architekt #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
ich glaube dass es bei "Zunft"-Berufen wie Maurer Zimmermänner usw eben wirklich nicht nur ein Gewerbe sondern auch eine Zugehörigkeit zu der entsprechenden Berufsgruppe (Handelskammer?) bedarf.
Ich frage mich gerade, ob ein "richtiger Architekt"
den Unterschied zwischen Handelskammer und Handwerkskammer kennen sollte...aber das sollen andere beurteilen

Webseiten darf auch meine Oma erstellen - sogar die privaten für Angela Merkel oder George Bush- wenn sie als selbständig Tätige beim Finanzamt als solche gemeldet ist (-->Gewerbeschein).
Als Angestellte (zum Beispiel in einem Architekturbüro oder einem Frisörsalon) darf sie das auch.

1. Das eine interessiert nur das Finanzamt (selbständig, angestellt). Hierbei nehmen freie Berufe eine Sonderstellung ein (wie zB Architekten, wie zB schon vorher erläutert)
2. Berufsverbände interessieren sich für die Tätigkeiten: Die Tätigkeiten des Architekten sind "durch die Kammer geschützt": Nur Kammermitglieder(Architekten) dürfen Planungsaufgaben im Sinne der HOAI ausüben. Handwerk ist in der Regel durch die Handwerkskammern "geschützt": dh die nehmen ihren Mitglieder viel Geld dafür ab, dass diese dann Steine aufeinander setzen dürfen (ähnlich den Architekten).

Webseitenerstellung ist in keinster weise geschützt, genau so wenig wie Visitenkarten drucken oder Postkastenschilder erstellen. Hier darf sich Jeder austoben - vorausgesetzt, die fiskalischen Fragen sind geklärt.

Wenn ich als Jungabsolvent der Fachrichtung Architektur eine Befreiung von der Umsatzsteuer(vorabzug) beim Finanzamt erwirken möchte, um selbständig Webseiten zu erstellen, dann kann ich das mit einem Anruf beim zuständigen Finanzamt unter Berufung auf meine Zugehörigkeit zu den "freien Berufen".

Hierbei ist zu beachten, dass die "Freiheit" für Architektentätigkeiten gilt - 100% Umsatz mit Webseiten ist da mindestens an der oberen Grenze des Ermessungsspielraums des Sachbearbeiters. Aber Webdesign als "Portfolioanteil" meiner Dienstleistungen (neben den anderen Tätigkeiten unserer Leistungsphasen) durchaus vertretbar.
(Es wird wie gesagt keine Webdesigner-Kammer kommen und sagen: Das darfst Du nicht.)

Geändert von arkitekt (29.06.2008 um 18:35 Uhr).

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Datum: 29.06.2008
Uhrzeit: 19:16
ID: 29483



AW: freier architekt vs. freier architekt #7 (Permalink)
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Zitat:
2. Berufsverbände interessieren sich für die Tätigkeiten: Die Tätigkeiten des Architekten sind "durch die Kammer geschützt": Nur Kammermitglieder(Architekten) dürfen Planungsaufgaben im Sinne der HOAI ausüben. Handwerk ist in der Regel durch die Handwerkskammern "geschützt": dh die nehmen ihren Mitglieder viel Geld dafür ab, dass diese dann Steine aufeinander setzen dürfen (ähnlich den Architekten).
Das stimmt so leider nicht, denn z.B. Bauleitung darf auch von Nicht-Architekten gemacht werden.

Die HOAI dient nur als Regelwerk für das Honorar, es darf aber prinzipiell jeder Bäcker Leistungsphasen der HOAI ausüben. Lediglich dei Planvorlageberechtigung wird nur Kammermitgliedern erteilt.

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Datum: 29.06.2008
Uhrzeit: 19:20
ID: 29484



AW: freier architekt vs. freier architekt #8 (Permalink)
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Tachmeun,
nur mal für die die den Überblick bei Lesen langsam verlieren.
Es ging mir bei "dürfen oder nicht dürfen" lediglich um den Sachverhalt der
Gewerbesteuer.
Wie arkitekt richtig sagt, sind 100% sicherlich nicht mehr akzeptabel, mir ist ein
Fall bekannt wo eine Agentur für ein paar Jahre nachzahlen durfte, das kann
dann schon schmerzhaft sein.
Ich selbst erstelle auch mal eine Webseite und mache selbstverständlich 3D
Krams und das wird dann auch so auf der Rechnung ausgeführt...

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