|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 56
arkitekt: Offline
Ort: Seeland ![]() Beitrag Datum: 29.06.2008 Uhrzeit: 23:06 ID: 29486 | Social Bookmarks: Das ist doch kompliziert alles...Recht hast Du! Natürlich kann ein Bäcker auch Bauleitung machen. Gut aufgepasst! Nur nicht als "Freiberufler" mit dem genannten steuerlichen Sonderstatus ![]() Und wie wäre es eigentlich, wenn mein Nachbar als Lagerarbeiter mich zum Unterschreiben für Bauanträge bezahlt, sonst aber firmentechnisch alle Leistungsphasen selber abwickelt? Wie würde er sich nennen? Baubetreuer? Projektmanager? Und wäre er dann auch von der Bindung seines Honorars an die HOAI enthoben, weil er kein Kammermitglied und kein Architekt ist? Dann könnte er das doppelte Honorar verlangen, mich für die übrigen Leistungsphasen anstellen und mir somit ein doppelt so hohes Gehalt bezahlen. Marktlücke? Das wäre mal ne Frage an die Kammer... Inwiefern wir eigentlich die Freiheit haben, über rechtliche Aspekte zu diskutieren..? Es gibt da ja noch diese Einschränkungen bzgl. Rechtsberatung... Aber nach dem 0:1 ist ja eh alles egal ![]() ![]() ![]() |
Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 748
FoVe: Offline
Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 30.06.2008 Uhrzeit: 11:27 ID: 29493 | Social Bookmarks: Planvorlageberechtigung bzw. Bauleitungsberechtigungen sind nicht so ohne Weiteres jedem gestattet. Dazu brauch es auch einsprechende Eignungen in Form von Berufsnachweise. So kann z.B. eben nicht der Bäcker Bauleitung machen. Diese kann nur wahrgenommen werden von Architekten, Bau-Ing., Bautechnikern, Maurer- und Zimmermeisten. Fachbaleitung kann darüber hinaus auch von saachkundigen "laien" wahrgenommen werden im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Also kann der Bäcker, falls er bei z.B. einer Trockenbaufirma als Vorarbeiter angestellt ist, auch die Fachbauleitung übernehmen. Bauvorlageberechtigungen werden in kleine und große Berechtigungen unterschieden. Architekten und Bau-Ing., welche nicht der Kammer angehören, dürfen, ebenso wie Bautechniker, Zimmer- und Maurermeister bis 200m² Wohnfläche Bauvorlagen einreichen. Allerdings kann nicht das verkürzte Baugenehmigungsverfahren angewandt werden. Bauleitung kann aber von diesen Berufskreisen uneingeschränkt wahrgenommen werden. Die Große Bauvorlageberechtigung ist nur den kammerzugehörigen Architekten und Ing. vorbehalten. In wiefern Innenarchitekten in diese Regelungen eingebunden sind kann ich nicht genau sagen. Ausserdem gibt es zu diesen regelungen länderspezifische Unterschiede. Gruß Martin |
Social Bookmarks: Irgendwie geht hier eine Menge durcheinander. Da schwirrt mir glatt der Kopf... Zitat:
2.) Wenn ich Webseiten erstellte, muss ich kein Gewerbe anmelden, da ich eine Dienstleistung anbiete. Zitat:
Man darf also erst Umsatzsteuer abführen, wenn man das mit dem Finanzamt geklärt hat! Zitat:
4.) Eine Diskussion ist keine Rechtsberatung. Solange es ein genereller (allgemeiner) Wissensaustausch ist, gibt es nichts zu bemängeln. 5.) Eigentlich ging es um das "Architekt sein" - sind Architekten nicht von der Gewerbesteuer befreit, so wie Ärzte und Juristen???
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | ||||
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 56
arkitekt: Offline
Ort: Seeland ![]() Beitrag Datum: 30.06.2008 Uhrzeit: 12:05 ID: 29496 | Social Bookmarks: Wie rechnest Du das denn ab, wenn Du kein Mitglied eines freien Berufes bist und doch Selbständiger mit einem Umsatz von über 16k€/a |
Social Bookmarks: Ja, wie Du sagst. Man muss erstmal die Schallgrenze beim Umsatz erreichen bevor das interessant wird und dann würde ich versuchen mit der Tätigkeit als Freier Beruf eingestuft zu werden: Zitat:
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | ||
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 56
arkitekt: Offline
Ort: Seeland ![]() Beitrag Datum: 30.06.2008 Uhrzeit: 13:54 ID: 29500 | Social Bookmarks: ok, Wir als Archs können dass ja so machen. Wenn es nicht 100% unserer Tätigkeit betrifft. Aber idR hat ein Normalsterblicher nicht die Möglichkeit, sich eine Befreiung beim FA zu holen. Deshalb die Anmeldung eines Gewerbes. Dies gilt auch für Dienstleister! Denn wie sonst sollten die selbständige Leistungen abrechnen, wenn sie nicht Mitglied eines freien Berufes sind? (Anm. d. Red.: das horizontale Gewerbe ist ebenfalls reine Dienstleistung...) ![]() Übrigens: Wie verhält es sich mit dem gewerblich handelnden Architekten? (Dies ist eine tatsächlich eksistierende Sonderform des (fiskalischen) Status!) |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 20.08.2005
Beiträge: 189
sanne: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 30.06.2008 Uhrzeit: 16:23 ID: 29505 | Social Bookmarks: Zitat:
Wieso verdient nicht jeder einfach seine Kohle mit was er Lust hat, tritt am Ende vom Jahr x% davon an den Staat ab und gut is... | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 56
arkitekt: Offline
Ort: Seeland ![]() Beitrag Datum: 30.06.2008 Uhrzeit: 12:01 ID: 29495 | Social Bookmarks: tja...aus der Traum vom hohen Gehalt - Bäcker bleib bei Deinen Brötchen. Ohne Vorlageberechtigung keine Bauleitung. (ICH müsste den Bäcker bzw meinen Nachbarn, den Lagerarbeiter, also für die Bauleitung einstellen. Und bei dem zu erwartenden Honorar verdienen die dann weniger als in ihrem jetzigen Job?? ...keine gute Perspektive ![]() |
![]() LinkBack zu diesem Thema: https://www.tektorum.de/beruf-karriere/2896-freier-architekt-vs-freier-architekt.html | ||||
Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
Freier Archtiekt vs. freier Architekt | dieses Thema | Refback | 03.01.2009 11:47 |
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
freier Mitarbeiterin als Studentin ??? Wichtig!! | marri789 | Beruf & Karriere | 4 | 29.01.2008 11:47 |
Freier Architekt/Kammer | SandraMende | Beruf & Karriere | 3 | 12.01.2007 20:09 |
Qual der Wahl * freier Architekt oder Angestellter | jericho | Beruf & Karriere | 13 | 24.04.2006 12:50 |
Namensgebung: Freier Architekt | PatteB | Beruf & Karriere | 3 | 09.03.2006 13:06 |
Gehalt als freier Mitarbeiter | holger | Beruf & Karriere | 26 | 26.10.2005 21:21 |