Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 56
arkitekt: Offline

Ort: Seeland

arkitekt is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 29.06.2008
Uhrzeit: 23:06
ID: 29486



AW: freier architekt vs. freier architekt

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
Das stimmt so leider nicht

Das ist doch kompliziert alles...Recht hast Du! Natürlich kann ein Bäcker auch Bauleitung machen. Gut aufgepasst!

Nur nicht als "Freiberufler" mit dem genannten steuerlichen Sonderstatus

Und wie wäre es eigentlich, wenn mein Nachbar als Lagerarbeiter mich zum Unterschreiben für Bauanträge bezahlt, sonst aber firmentechnisch alle Leistungsphasen selber abwickelt? Wie würde er sich nennen? Baubetreuer? Projektmanager?
Und wäre er dann auch von der Bindung seines Honorars an die HOAI enthoben, weil er kein Kammermitglied und kein Architekt ist?
Dann könnte er das doppelte Honorar verlangen, mich für die übrigen Leistungsphasen anstellen und mir somit ein doppelt so hohes Gehalt bezahlen.
Marktlücke? Das wäre mal ne Frage an die Kammer...

Inwiefern wir eigentlich die Freiheit haben, über rechtliche Aspekte zu diskutieren..? Es gibt da ja noch diese Einschränkungen bzgl. Rechtsberatung...

Aber nach dem 0:1 ist ja eh alles egal

Mit Zitat antworten
 
Benutzerbild von FoVe
 
Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 748
FoVe: Offline

Ort: Wetzlar

FoVe will become famous soon enough FoVe will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 30.06.2008
Uhrzeit: 11:27
ID: 29493



AW: freier architekt vs. freier architekt

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Planvorlageberechtigung bzw. Bauleitungsberechtigungen sind nicht so ohne Weiteres jedem gestattet.
Dazu brauch es auch einsprechende Eignungen in Form von Berufsnachweise.

So kann z.B. eben nicht der Bäcker Bauleitung machen.
Diese kann nur wahrgenommen werden von Architekten, Bau-Ing., Bautechnikern, Maurer- und Zimmermeisten.
Fachbaleitung kann darüber hinaus auch von saachkundigen "laien" wahrgenommen werden im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Also kann der Bäcker, falls er bei z.B. einer Trockenbaufirma als Vorarbeiter angestellt ist, auch die Fachbauleitung übernehmen.

Bauvorlageberechtigungen werden in kleine und große Berechtigungen unterschieden.
Architekten und Bau-Ing., welche nicht der Kammer angehören, dürfen, ebenso wie Bautechniker, Zimmer- und Maurermeister bis 200m² Wohnfläche Bauvorlagen einreichen. Allerdings kann nicht das verkürzte Baugenehmigungsverfahren angewandt werden.
Bauleitung kann aber von diesen Berufskreisen uneingeschränkt wahrgenommen werden.
Die Große Bauvorlageberechtigung ist nur den kammerzugehörigen Architekten und Ing. vorbehalten.

In wiefern Innenarchitekten in diese Regelungen eingebunden sind kann ich nicht genau sagen.

Ausserdem gibt es zu diesen regelungen länderspezifische Unterschiede.

Gruß

Martin

Mit Zitat antworten
tektorumAdmin
 
Benutzerbild von Florian
 
Registriert seit: 06.06.2002
Beiträge: 4.439
Florian: Offline

Ort: Berlin
Hochschule/AG: Illenberger & Lilja GbR / Anderhalten Architekten

Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 30.06.2008
Uhrzeit: 12:00
ID: 29494



AW: freier architekt vs. freier architekt #3 (Permalink)
Social Bookmarks:

Irgendwie geht hier eine Menge durcheinander. Da schwirrt mir glatt der Kopf...

Zitat:
Zitat von arkitekt Beitrag anzeigen
Webseiten darf auch meine Oma erstellen - sogar die privaten für Angela Merkel oder George Bush- wenn sie als selbständig Tätige beim Finanzamt als solche gemeldet ist (-->Gewerbeschein).
1.) Den Gewerbeschein bekommt man beim Gewerbeamt. Das hat erstmal wenig mit dem Finanzamt zu tun.

2.) Wenn ich Webseiten erstellte, muss ich kein Gewerbe anmelden, da ich eine Dienstleistung anbiete.

Zitat:
Zitat von arkitekt Beitrag anzeigen
Wenn ich als Jungabsolvent der Fachrichtung Architektur eine Befreiung von der Umsatzsteuer(vorabzug) beim Finanzamt erwirken möchte, um selbständig Webseiten zu erstellen, dann kann ich das mit einem Anruf beim zuständigen Finanzamt unter Berufung auf meine Zugehörigkeit zu den "freien Berufen".
3.) Andersherum. Bis zu einem gewissen Umsatz gilt man als Kleingewerbe und darf keine Umsatzsteuer abführen, es sei denn man verzichtet auf die Befreiung von der Umsatzsteuer.
Man darf also erst Umsatzsteuer abführen, wenn man das mit dem Finanzamt geklärt hat!

Zitat:
Zitat von arkitekt Beitrag anzeigen
Inwiefern wir eigentlich die Freiheit haben, über rechtliche Aspekte zu diskutieren..? Es gibt da ja noch diese Einschränkungen bzgl. Rechtsberatung...

4.) Eine Diskussion ist keine Rechtsberatung. Solange es ein genereller (allgemeiner) Wissensaustausch ist, gibt es nichts zu bemängeln.

Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Es ging mir bei "dürfen oder nicht dürfen" lediglich um den Sachverhalt der
Gewerbesteuer.
5.) Eigentlich ging es um das "Architekt sein" - sind Architekten nicht von der Gewerbesteuer befreit, so wie Ärzte und Juristen???
__________________
Florian Illenberger

tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum

archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur:

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 56
arkitekt: Offline

Ort: Seeland

arkitekt is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 30.06.2008
Uhrzeit: 12:05
ID: 29496



AW: freier architekt vs. freier architekt #4 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
2.) Wenn ich Webseiten erstellte, muss ich kein Gewerbe anmelden, da ich eine Dienstleistung anbiete.
Wie rechnest Du das denn ab, wenn Du kein Mitglied eines freien Berufes bist und doch Selbständiger mit einem Umsatz von über 16k€/a

Mit Zitat antworten
tektorumAdmin
 
Benutzerbild von Florian
 
Registriert seit: 06.06.2002
Beiträge: 4.439
Florian: Offline

Ort: Berlin
Hochschule/AG: Illenberger & Lilja GbR / Anderhalten Architekten

Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 30.06.2008
Uhrzeit: 13:43
ID: 29499



AW: freier architekt vs. freier architekt #5 (Permalink)
Social Bookmarks:

Ja, wie Du sagst. Man muss erstmal die Schallgrenze beim Umsatz erreichen bevor das interessant wird und dann würde ich versuchen mit der Tätigkeit als Freier Beruf eingestuft zu werden:

Zitat:
Abgrenzung "Freier Beruf oder Gewerbe"
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Freiberufliche Tätigkeiten im steuerrechtlichen Sinne werden nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Katalogberufe, also beispielsweise den Arzt oder Rechtsanwalt und den Katalogberufen ähnliche Berufe differenziert. Der ähnliche Beruf muss dem Katalogberuf in allen Punkten entsprechen, das heißt er muss alle Wesensmerkmale eines konkreten Katalogberufes zumindest nahezu vollständig enthalten. So müssen Ausbildungen als Voraussetzungen für die jeweilige Berufsausübung vergleichbar sein.
Oder?
__________________
Florian Illenberger

tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum

archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur:

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 56
arkitekt: Offline

Ort: Seeland

arkitekt is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 30.06.2008
Uhrzeit: 13:54
ID: 29500



AW: freier architekt vs. freier architekt #6 (Permalink)
Social Bookmarks:

ok, Wir als Archs können dass ja so machen. Wenn es nicht 100% unserer Tätigkeit betrifft.

Aber idR hat ein Normalsterblicher nicht die Möglichkeit, sich eine Befreiung beim FA zu holen. Deshalb die Anmeldung eines Gewerbes. Dies gilt auch für Dienstleister! Denn wie sonst sollten die selbständige Leistungen abrechnen, wenn sie nicht Mitglied eines freien Berufes sind?

(Anm. d. Red.: das horizontale Gewerbe ist ebenfalls reine Dienstleistung...)



Übrigens: Wie verhält es sich mit dem gewerblich handelnden Architekten? (Dies ist eine tatsächlich eksistierende Sonderform des (fiskalischen) Status!)

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 20.08.2005
Beiträge: 189
sanne: Offline

Ort: München

sanne will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 30.06.2008
Uhrzeit: 16:23
ID: 29505



AW: freier architekt vs. freier architekt #7 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat:
Zitat von Florian
2.) Wenn ich Webseiten erstellte, muss ich kein Gewerbe anmelden, da ich eine Dienstleistung anbiete.

Wie rechnest Du das denn ab, wenn Du kein Mitglied eines freien Berufes bist und doch Selbständiger mit einem Umsatz von über 16k€/a
Stoooooooop, nochmal dazu: WENN ICH EIN MITGLIED EINES FREIEN BERUFES ALSO ARCHITEKTEN-ANWÄRTERIN BIN: ich mache z.B. neben der regulären freiberuflich ausgeübten Arbeit (die ich normal über monatliche Rechnungen mit Ust. berechne) z.B. noch Webseiten, verkaufe selbstbedruckte T-Shirts übers Netz und wasweißichnochkreatives; WIE RECHNE ICH DAS AB? Kommt das unter die laufenden Rechnungsnummern? Muss ich dafür ne extra Steuernummer beantragen mit nem kreativen Firmennamen?

Wieso verdient nicht jeder einfach seine Kohle mit was er Lust hat, tritt am Ende vom Jahr x% davon an den Staat ab und gut is...

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 56
arkitekt: Offline

Ort: Seeland

arkitekt is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 30.06.2008
Uhrzeit: 12:01
ID: 29495



AW: freier architekt vs. freier architekt #8 (Permalink)
Social Bookmarks:

tja...aus der Traum vom hohen Gehalt - Bäcker bleib bei Deinen Brötchen.

Ohne Vorlageberechtigung keine Bauleitung.

(ICH müsste den Bäcker bzw meinen Nachbarn, den Lagerarbeiter, also für die Bauleitung einstellen. Und bei dem zu erwartenden Honorar verdienen die dann weniger als in ihrem jetzigen Job?? ...keine gute Perspektive )

Mit Zitat antworten
Antwort
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: https://www.tektorum.de/beruf-karriere/2896-freier-architekt-vs-freier-architekt.html
Erstellt von Für Typ Datum
Freier Archtiekt vs. freier Architekt dieses Thema Refback 03.01.2009 11:47

Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
freier Mitarbeiterin als Studentin ??? Wichtig!! marri789 Beruf & Karriere 4 29.01.2008 11:47
Freier Architekt/Kammer SandraMende Beruf & Karriere 3 12.01.2007 20:09
Qual der Wahl * freier Architekt oder Angestellter jericho Beruf & Karriere 13 24.04.2006 12:50
Namensgebung: Freier Architekt PatteB Beruf & Karriere 3 09.03.2006 13:06
Gehalt als freier Mitarbeiter holger Beruf & Karriere 26 26.10.2005 21:21
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur




SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2025 tektorum.de®