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Bei meiner freien Mitarbeit in einer halb-städtischen Firma habe ich erfahren, dass Überstunden normalerweise nur 1:1 mit Freizeitausgleich abgerechnet werden. Bei Vergütung muss wie Archimedes sagt ein höherer Satz genommen werden, da Überstunden generell anderst besteuert werden. Leider bin auch ich in diesem Punkt kein Fachmann. Jedenfalls haben die fest angestellten Kollegen allesamt Freizeitausgleich genommen, weil bei Auszahlung der Überstunden durch die hohen Abgaben kaum was hängenblieb. PS arbeitsrechtlich gesehen muss normalerweise bei Arbeitsstunden ab 20:00 Uhr ein Aufschlag gezahlt werden, Sonntags beträgt der 50% und an Feiertagen 100%. Diese Konditionen habe ich bei einem Nebenjob mit Verdi-Tarifvertrag gehabt. |
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Nach meiner Meinung ist der 1,0-fache Ausgleich von Überstunden nicht in Ordnung und zu wenig, vor allem weil bei einem finanziellen Ausgleich, wie bereits hier erwähnt, i.d.R höhere Steuern/Abgaben anfallen und dann die Überstunden rechnerisch schlechter bezahlt sind, als die Normalstunden. Beim Freizeitausgleich finde ich es ebenfalls angebracht: Gerade wenn man oft abends oder am Wochenende Überstunden machen muß, leiden darunter die sozialen Bindungen und die persönlichen Hobbies. EIn freier Werktag in der Arbeitswoche ist da oft nur ein schwacher Trost, wenn alle anderen (Freunde, Familie, Sportkameraden..) dann arbeiten müssen. Außerdem sollen solche Vergütungsregeln für Überstunden Arbeitgeber davon abhalten mit der Anordnung von Überstunden allzu sorglos umzugehen und stattdessen lieber neue Mitarbeiter einzustellen. Natürlich können gewisse Spitzen beim Arbeitsaufkommen durch Überstunden abgefedert werden, aber wenn Überstunden im Büro die Regel sind, dann ist noch Platz für einen oder mehrere neue Kollegen, die auch gerne arbeiten würden. |
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das ist der entscheidende hinweis, ich denke dass diese einstellung zuwar grunsätzlich nicht verkehrt ist, aber doch was unsere branche angeht mehr als ilusorisch. mfg tenorvision |
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