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Selbst bei grösseren öffentlichen Projekten mit wirklich ausgeprägten Kontrollmechanismen auf Seiten des Bauherrn würde man auf beiden Seiten (Architekt und Bauherr) bei genauerer Betrachtung Formfehler finden können. Nicht unbedingt im Bereich Ausschreibung und Vergabe, da passen die anbietenden Unternehmen zu sehr mit auf, aber im Bereich Planung und Bauleitung. Habe erst kürzlich ein Seminar zu diesem Themenfeld besucht und da zeigt sich, daß auch bei "erfahreneren", älteren Kollegen, die durchaus seit langer Zeit an größeren Projekten beteiligt sind, viele Wissenslücken gerade bei rechtlichen Dingen existieren. Ich habe es natürlich etwas dramatisiert mit Gefängnis und Privatinsolvenz, aber der Architekt gibt ein gutes Ziel ab, für Bauherren die baurechtlich bewandert sind. Oft verliert der Architekt durch sein Handeln sogar relativ früh den Schutz seiner Architektenhaftpflichtversicherung, so daß er im Ernstfall tatsächlich unmittelbar mit seinem Privatvermögen haftet, weil die Versicherung nicht mehr zahlt. | ||
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