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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 29.07.2010
Uhrzeit: 18:26
ID: 40196



Steuererklärung für Studenten | Steuertipps für Studenten

#1 (Permalink)
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Zwar habe ich mein Studium hinter mir, da ich aber gerade jemandem bei seiner Steuer etwas helfe, möchte dieses Thema hier aber dennoch anstoßen:

Was kann man alles als Student absetzen?

Viele Studenten müssen für Ihren Broterwerb nebenbei arbeiten. Wer dies als selbstständiger macht, hat möglicherweise bereits einige Erfahrung, was er alles von seinem Umsatz als Selbstständiger absetzen kann um am Ende nur den reihen Gewinn angeben zu müssen.


Wie sieht es aber mit den studentisch Angestellten aus?


Meines Wissens kann man als Student Sonderausgaben von von jährlich max. 4000€ fürs Studium ansetzen.

Dazu gehörten definitiv:
  • Studiengebühren
  • Monatskarten
  • Ausgaben für Bücher und Lernmaterial

Ich nehme an den Laptop, Drucker, Scanner, Software müsste man auch abziehen können. Kann jemand dazu etwas sagen? Da gibt’s doch sicher auch etwas ähnliches wie die AFA Tabelle?!

Nicht ganz sicher bin ich mir wie das mit
  • Telefon- und Internetkosten
  • und dem Arbeitszimmer
ist.


Arbeitszimmer
Ich hatte seinerzeit ein kleines Arbeitszimmer. Dieses habe ich zu 50% als Kosten fürs Studium und zu 50% für meine Selbstständigkeit eintetragen. Das Finanzamt hatte dies akzeptiert. Ob man darauf aber ein Recht hat weiß ich nicht. Kennt jemand ggf. Urteile dazu?
Das interessante bei einem Arbeitszimmer ist aber, dass wenn es akzeptiert wird, es echt was ausmacht:
Man berechne wie viel Prozent das Arbeitszimmer von der Gesamtwohnung ausmacht und berechnet dann alle Kosten, die entsprechend prozentual darauf abfallen: Miete, Nebenkosten, Heizkosten, Strom etc.

Was ich nie gemacht habe, was aber eigentlich auch gehen müsste: Wenn das Arbeitszimmer akzeptiert wird, dann auch alle Möbel, die dazugehören…


Telefon und Internetkosten
Auch nie angesetzt hatte ich meine Telefon- und Internetkosten. Aber dies müsste doch eigentlich auch gehen. Vorallem das Internet ist doch heutzutage eine essentielle Quelle fürs Studium.
Hat jemand Erfahrung, wie oder zu welchem Anteil man Telefon und Internet ansetzen kann?



Hat jemand noch weitere Tipps?
Ich hoffe hieraus entsteht eine angeregte Diskussion!



Grüsse
Florian
__________________
Florian Illenberger

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Geändert von Florian (29.07.2010 um 19:22 Uhr). Grund: Überlegung zum Verlustvortrag war quatsch...

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Beitrag
Datum: 04.08.2010
Uhrzeit: 13:45
ID: 40287



AW: Steuererklärung für Studenten | Steuertipps für Studenten

#2 (Permalink)
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Zitat:
Telefon und Internetkosten
Auch nie angesetzt hatte ich meine Telefon- und Internetkosten. Aber dies müsste doch eigentlich auch gehen. Vorallem das Internet ist doch heutzutage eine essentielle Quelle fürs Studium.
Hat jemand Erfahrung, wie oder zu welchem Anteil man Telefon und Internet ansetzen kann?
Telefon bei Benutzung der Privatnummer geht nur mit genauer Ermittlung der Gesprächskosten über Einzelnachweis.

Internet würde ich komplett (vorsicht, falls Fernseh und andere Dienste inklusive sind) fürs Büro abrechnen, ob eine private Nutzung vorliegt, kann nicht nachvollzogen werden.

Irgendwie hat sich glaube ich mit dem Arbeitszimmer inzwischen was getan. Ich kann es aber nicht mehr wiedergeben, da meine Freelance-Zeit zulange zurückliegt.

Ich bin nicht mehr sicher, ob das Arbeitszimmer nur bei Angestellten wegfällt (die konnten glaube ich auch irgendwie ein Arbeitszimmer ansetzen), oder ob Freelancer auch davon betroffen sind.

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Beitrag
Datum: 04.08.2010
Uhrzeit: 13:46
ID: 40288



AW: Steuererklärung für Studenten | Steuertipps für Studenten #3 (Permalink)
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Beitrag
Datum: 14.08.2010
Uhrzeit: 20:53
ID: 40421



AW: Steuererklärung für Studenten | Steuertipps für Studenten #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen

Ich bin nicht mehr sicher, ob das Arbeitszimmer nur bei Angestellten wegfällt (die konnten glaube ich auch irgendwie ein Arbeitszimmer ansetzen), oder ob Freelancer auch davon betroffen sind.
Eigentlich geht es hier ja weder um Freelancer noch um Angestellte. Aber das Bundesverfassungsgericht hatte vorletzte (?) Woche die seit 2007 bestehende Regelung der Finanzämter gekippt. D.h. man muss davon ausgehen, dass ein Arbeitszimmer wieder einfacher abgesetzt werden kann.
Grundlage ist hierfür aber, wo der Arbeitsmittelpunkt besteht. Im aktuellen Fall ging es um Lehrer, die an der Schule keinen Arbeitsplatz haben und Ihren Unterricht zu Hause vor- und nachbereiten müssen. Die Hauptarbeitszeit findet demnach NICHT in der Schule statt.

Auf einen Studenten angewendet würde ich behaupten, dass hier auch mehr Zeit zur Vor- und Nachbereitung investiert werden muss, als für die Seminar- oder Vorlesungsstunden selber. Da in vielen Fächern die Uni keine oder nur kaum Arbeitsplätze anbietet, muss der Student zu Hause arbeiten - ergo benötigt er ein häusliches Arbeitszimmer...
__________________
Florian Illenberger

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