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Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 27.05.2011 Uhrzeit: 13:37 ID: 43882 | Social Bookmarks: War eher eine rhetorische Frage. ![]() Zitat:
Jedenfalls ist es dem Finanzamt doch wohl egal, was und wieviel du für eine Leistung berechnest. | |
Social Bookmarks: Zitat:
Ich zitiere: Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Abweichungen sind nur in wenigen definierten Fällen zulässig. Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Letztendlich hat die HOAI damit annähernd Gesetzescharakter mit der Folge, dass die festgelegten Honorare eingeklagt werden können. Wohlgemerkt für Planungsleistungen...dafür muß man kein Architekt sein. HOAI-Dumping müßte mit Freiheitsstrafen nicht unter 5 Jahren geahndet werden. ![]() Quelle: Wikipedia | ||
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.04.2012
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Batman: Offline
![]() Beitrag Datum: 09.04.2012 Uhrzeit: 00:16 ID: 46567 | Social Bookmarks: hab mal ne andere frage! Ich habe als Freiberufler gearbeitet und keinen Vertrag unterschrieben und einen Stundenlohn von 19€ vereinbart. Ich verrichtete Zeichnungen für die Genehmigungsplanung. Alles super aber irgendwann wurde nichts mehr bezahlt. meine Kollegin bekam auch unregelmäßig das geld und unvollständig, sodass ich den Chef verklagte. Zurück kam nach vielen Monaten des warten und hinhalte taktiken des Chefs, dass ich mir keine Sorgen machen solle er würde zahlen... ein schreiben derer Anwälte, dass sie meine Klage abweisen möchten, das Die Rechnung aufeinmal nicht prüfbar sei und nicht gemäß HOAI nach Honorarzonen etc..... zudem sei nicht rechtens ein Honorar zuverlangen das Pauschal nach Vereinbarungin der Rechnung beinhaltet.( Stundenlohn war vereinbart jedoch sollte ich auf die Rechnung pauschal nach Vereinbarung schreiben). Desweiteren, behält er sich das Rechtvor das Honorar einzubehalten, weil die Genehmigung beim ersten mal nicht durchging wegen mängel im Brandschutz und Abstandsflächen diese jedoch von einem Vermesser und einem Brandschutzsachverständigen gemacht wurde.) Man muss dazu sagen, dass ich Absolvent bin und sogar wieder Student wurde für einen Masterstudiengang. Somit bin ich auch nicht Baulagevorberechtigt! Kann der das so machen?? ich habe echt Schiss die Klage zu verlieren weil ich dachte es währe ne klare Sache und habe einen normalen Anwalt den ich gut kenne dafür eingeschaltet. Habt ihr da ein paar Tipps für mich bezüglich HOAI oder § zum Kontern??? Zudem hat er mich zwischendurch mal gefragt ob ich eine Haftpflicht habe. Ich weiss ehrlich nicht mehr genau weiter es geht um einen Streitwert von ca. 2700€ |
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