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Lass Dich nicht entmutigen, aber das mit dem vor Gerichtgehen würde ich lassen. Es geht dort tatsächlich kaum darum rauszufinden wer am Ende Recht hatte, sondern bei solchen recht geringen Streitwerten nur darum möglichst schnell zum Ende zu kommen, den Gerichten Arbeit zu sparen, den Rechtsanwälten um ihr Honorar (welches beim Vergleich i.d.R. noch höher ausfällt als beim Prozeß) und sonst will man keinem wirklich weh zu tun. So ist das (Rechts-)System. Was kannst Du tun? Also, die außergerichtliche Einigung würde ich probieren, sonst bleibt wenig, außer Freunde und Bekannte vor Deinem Ex-Auftraggeber zu warnen. Üble Nachrede kann ansonsten teuer werden. | ||
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