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Social Bookmarks: Es gibt bei Rechtsanwälten, genau wie bei Architekten Honorarsätze, die abhängig vom Streitwert und vom Verfahrensweg bzw. außergerichtlich, gerichtlich, Prozeß, Vergleich etc. sind. Als Beispiel, denn ich habe es selbst schon erleben dürfen: Streitwert ca. 2.000 Euro (ausstehendes Gehalt z.B.) kostet den Kläger bei Klageabweisung ca. 1.250 Euro Anwalts- und Gerichtskosten. Wird die Klage angenommen und kommt es, wie in den meisten Fällen, gleich beim ersten Gerichtstermin zu einem Vergleich, der ebenfalls in den meisten Fällen 50/50 entschieden wird. Dann zahlt der Beklagte dem Kläger die Hälfte vom Streitwert, also z.B. 1.000 Euro, der Kläger zahlt aber auch die Hälfte der Gerichtskosten und seinen eigenen Anwalt. Das sind ca. 850 Euro. Was bleibt übrig? 150 Euro für den Kläger von ursprünglich 2000 Euro. Der Ex-Chef zahlt insgesamt ca. 1.850 Euro...kommt also noch günstiger weg, als wenn er die 2.000 Euro direkt bezahlt hätte. Also mit einem bloßen Schreiben vom Anwalt für 150 Euro ist es nicht getan, denn der Chef hat kaum was zu verlieren, wie man sieht, und wird dem Verfahren gelassen entgegen sehen. Das deutsche Rechtsystem funktioniert leider so. Das Abholen und Hinfahren zur Arbeit liefert keine brauchbaren Beweise. Nachträglich höhere Stundenlöhne verlangen geht auch schlecht, weil bereits eine Mahnung über einen bestimmten Betrag geschrieben wurde. Aber nur zu, versuche Dein Glück, aber bitte berichte in ein paar Monaten für alle Forenteilnehmer, wie es ausgegangen ist. Ich würde die Zeit allerdings für neue Projekte und zum anderweitig Geldverdienen verwenden, denn dann bleibt Dir Ärger erspart und unterm Strich mehr übrig. | |
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Was mich aber mal interessieren würde, Archimedes, warum hast Du einen Vergeich angenommen, wenn man Dir noch 2000 EUR schuldete. Die Sachlage schien doch relativ klar?
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: Geändert von Florian (30.04.2012 um 12:16 Uhr). | ||
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Der Fall war sehr klar und eindeutig. Die Beweise waren eindeutiger als hier im Fall von svenco. Ich hatte mir im Vorfeld fest vorgenommen keinen Vergleich anzunehmen und die Sache bis zum Schluß auszufechten. Treu dem Motto: Sekt oder Selters. Ich habe zu meinem Anwalt ein gutes persönliches Verhältnis und er hätte mich frühzeitig zurückgepfiffen, wenn ich mir da zuviel zugetraut hätte, aber auch er sah hier ein absolute Eindeutigkeit zu meinen Gunsten. Nach einigem außergerichtlichem Schriftverkehr mit der Gegenseite ist es dann zur Verhandlung gekommen und jede Seite konnte ihre Sicht der Dinge darstellen. Die Richterin konnte sich vorher schon in den Fall und unsere Darstellung einlesen. Aus ihrer Sicht war klar, dass man mir einen Auftrag erteilt hatte, dass man die Leistung abgerufen hatte und man mir Geld schuldet....nur: Die Gegenseite unterstellte mir eine mangelhafte bzw. unbrauchbare Leistung (Blödsinn) und einen zu hohen Preis (ebenfalls Blödsinn, weil die erbrachten Leistungen auch problemlos doppelt so teuer hätten abgerechnet werden können, aber ich Depp hatte einen "Freundschaftspreis" im Zusammenhang mit anderen Leistungen vereinbart). Die Richterin war nett, aber fachlich (Architektentätigkeit) völlig unwissend: Sie kennt weder die HOAI, noch das Ortsübliche für Architektenleistungen, noch kann sie beurteilen, ob meine Leistung brauchbar und in Ordnung ist....also: Rät Sie zum Vergleich (50/50) oder ...dann malt Sie mir die Prozeßkostenrisiken aus: Gutachter einschalten...diesen bezahle ich zunächst selbst (vermutlich 300 - 1000 Euro) und dieser möchte seinen Job sicher gut machen und irgendeine Kleinigkeit in meiner Arbeit finden...dann erneuter Gerichtstermin (Anfahrt 220 km) und evtl. zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten. Was tut man dann nach einigen Minuten des Überlegens und nach Rücksprache mit dem eigenen Anwalt zähneknirschend??? Man nimmt den Vergleich an und versucht noch das Maximale rauszuziehen. Entschieden wurde nach Nachhaken meinerseits mit 75/25 zu meinen Gunsten. Ende vom Lied: Ich hab von ursprünglich 1.900 Euro (brutto) nach Abzug aller Kosten noch ca. 600 Euro übrig. Die Gegenseite hat ca. 2.200 Euro gezahlt (kleine Genugtuung ![]() So läufts lt. Anwalt regelmässig und fast immer ab. Interessant daran: Alle Beteiligten (vorallem Rechtsanwälte und Richter) haben weniger Arbeit damit und Rechtanwälte haben beim Vergleich sogar höhere Honorarsätze als beim eigentlichen Prozeß. Passender Spruch vom befreundeten Anwalt: Nur der Vergleich macht reich! Das wurde absichtlich so gestaltet um Anreize zum Vergleich zu schaffen und deutschen Gerichten möglichst viel Arbeit/Zeit zu ersparen. Mit Rechtsprechung hat das ganz wenig zu tun. Glaubst Du, dass Jemand der diese Erfahrung gemacht hat nochmal wegen "kleinen" Beträgen von bis zu 3.000 Euro vor Gericht zieht??? | ||
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