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Datum: 02.01.2015
Uhrzeit: 20:18
ID: 53734



Vorgehen gegen Behörde wegen Honorarkürzung

#1 (Permalink)
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Hat Jemand hier Erfahrung im Vorgehen gegen eine kommunale Verwaltung bei unberechtigtem Einbehalt/Kürzung von Architektenhonoraren?

Es geht darum, dass eine Behörde seit mehreren Monaten ohne wirkliche Begründung oder Belege willkürlich hohe Honorarzahlungen verweigert, die aufgrund einer höheren Honorarzone fällig werden, die sogar durch einen Honorargutachter unabhängig bestätigt und der Behörde schriftlich nachgewiesen wurde. Man schiebt diffuse Rückbehaltungsgründe vor, die man nicht belegt und die auch nicht existent sind. Fakt ist, dass man derzeit den Mindestsatz nachweislich unterschreitet und den Architekten seit einem halben Jahr nicht mehr bezahlt.

Sollte es kurzfristig kein Einlenken der Behörde geben, werden wir leider klagen müssen und vermutlich auch Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die verantwortlichen Personen einreichen, da hier von"Amtsanmaßung" bzw. einem Amtsdelikt gesprochen werden kann.

Ein Prozess um Honorar beeindruckt eine Behörde relativ wenig, da man dort alle Zeit hat und es nie ums eigene Geld oder seltenst um persönliche Nachteile geht. Gewinnt der Kläger werden halt nur noch mehr Steuergelder für eigene Anwälte und Gerichtskosten verbrannt, aber man hat es halt mal versucht und Stärke demonstriert.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist dagegen möglicherweise wirksamer oder kann man die verantwortlichen Personen auf dem Amt auch anders bewegen, wenn gute Argumente und selbst Gutachten dort nicht zur Einsicht führen?


Grundsätzlich geht kaum Jemand konsequent gegen Behörden vor, da es häufig langwidrige Prozesse sind und man befürchtet künftig nicht mehr berücksichtigt zu werden, aber damit darf man sich aus meiner Sicht nicht "erpressen" lassen.

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Flo is on a distinguished road

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Datum: 02.01.2015
Uhrzeit: 22:22
ID: 53736



AW: Vorgehen gegen Behörde wegen Honorarkürzung

#2 (Permalink)
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Ein Anwalt hat wahrscheinlich am meisten Erfahrung in solchen Fällen. Man könnte auch erst einmal einen Mahnbescheid beantragen. Dann muss die Behörde aktiv werden. Ich würde ansonsten auch mal versuchen, mit dem Vorgesetzten zu sprechen. Grüße, Florian


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Datum: 02.01.2015
Uhrzeit: 23:09
ID: 53738



AW: Vorgehen gegen Behörde wegen Honorarkürzung #3 (Permalink)
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Danke.

Mahnbescheid ist schwierig zu erreichen bei Widerspruch gegen die Rechnung, ob berechtigt oder nicht.

Rechtsanwalt steht in den Startlöchern. Ich versuche momentan noch eine außergerichtliche Lösung zu finden, denn vor Gericht gibt es meist miese Vergleiche und keine Leute mit Interesse an einem klaren Urteil.

Die Sachbearbeiter der Bauabteilung dieser Behörde haben bei diesem Projekt selbst einige Dinge vermasselt. Sie versuchen es nun den beteiligten Planern und Unternehmen unterzujubeln und haben ihren Fachbereichsleiter und auch den Bürgermeister seit geraumer Zeit falsch informiert. Evtl.werden sie auch gedeckt, weil man die Tragweite und die Kosten der hauseigenen Fehler erfasst hat.

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