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AoLiFu: Offline
Beitrag Datum: 21.09.2007 Uhrzeit: 11:17 ID: 25466 | Social Bookmarks: Liebe Community, ich bin grade auf eine brandschutztechnische Frage gestossen: Müssen Hauptgänge in industriellen Betrieben, die als Rettungswege fungieren, speziellen bautechnischen Anforderungen entsprechen z.B. in der Bodenbeschaffenheit oder an Wänden liegen, die brandgeschützt gebaut worden sind etc.? Die einzigste Forderung, die ich bislang gefunden habe steht in der ArbStättV, dass Rettungswege mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten sind. Ein schönes Wochenende wünscht AoLiFu |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 21.09.2007 Uhrzeit: 17:16 ID: 25469 | Social Bookmarks: Wenn du Hauptgänge nach der Industriebaurichtlinie meinst, das sind einfach freizuhaltende Verkehrsflächen in großen Hallen, die zu Ausgängen oder Treppenhäusern oder in andere Brandabschnitte führen. Sie müssen also nicht baulich umschlossen sein. Zur Rutschsicherheit des Bodenbelags würde ich mich an der GUV R 181 orientieren: http://regelwerk.unfallkassen.de/reg...geln/R_181.pdf |
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amarylle: Offline
Ort: Frankfurt am Main Beitrag Datum: 26.09.2007 Uhrzeit: 18:04 ID: 25524 | Social Bookmarks: Für Industrieanlagen ist natürlich die Industriebaurichtlinie vorrangig. Da ist auch genau definiert, wie Rettungswege ausgebildet werden sollen, wie lang si maxiaml werden dürfen und wieviele davon pro m² vorhanden sein sollen. Gruß Aldo |
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