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Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 14.10.2008 Uhrzeit: 12:33 ID: 30818 | Social Bookmarks: [QUOTE=Kieler;28857]und die Zusatzheizlast aus Wiederaufheizung, oder? Hallo, momentan bin ich auf dem Stand der Dinge, dass die Aufheizleistung vereinbart werden muss (sprich wie viel K wird die Temperatur entsprechend gesenkt). Kann keine Vereinbarung mit dem AG erfolgen, ist keine zusätzliche Aufheizleistung zu berechnen (Regelausführung). Gleichzeitig ist eine zusätzliche Aufheizleistung nicht notwendig, wenn die Anlagentechnik sicherstellt, dass die Absenkung in den kältesten Tagen nicht stattfindet, d.h. der Heizungsbetrieb nicht unterbrochen wird, oder eine kurzfristige Anhebung der Vorlauftemperatur möglich ist. Vielleicht erfahre ich bald noch mehr, melde mich dann Gruß -- Blumenschein |
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