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jantek: Offline
![]() Beitrag Datum: 20.03.2009 Uhrzeit: 09:39 ID: 33176 | Social Bookmarks: danke, hatte eben zweifel ob das amt das anerkennt, wenn es eine reine auflistung der summen ist. |
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 20.03.2009 Uhrzeit: 15:40 ID: 33185 | Social Bookmarks: das wird auch im Zweifel nicht anerkannt... Viele Prüfer wollen den Rechenweg nachvollziehen können. |
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Beiträge: 492
k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 20.03.2009 Uhrzeit: 21:39 ID: 33191 | Social Bookmarks: steht bestimmt irgendwo in der BauVorlagenverordnung ?! Flächen sind nachvollziehbar zu ermitteln oder so. Da wird der Bauprüfer drauf bestehen, wenns ein knappes Ding ist. Könnte sein, dass er drauf verzichtet, wenns eh klar ist , dass GRZ GFZ eingehalten werden. Mal anrufen ! |
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