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|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 01.09.2009  
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Fischer: Offline
     Beitrag Datum: 08.09.2009 Uhrzeit: 11:10 ID: 35178  |            Social Bookmarks:        Es geht nicht um die ästhetische Beurteilung. ( Siehe meine Fragestellung). Um das Beispiel des Gebrauchtwagens aufzunehmen, möchte ich lediglich wissen ob er vier Räder hat. Dies ist doch sicher ohne Zeichnung oder Foto abzuklären respektive zu beantworten.       |  
|    Registriert seit: 07.08.2003  
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fst: Offline
   Ort: Berlin             Beitrag Datum: 08.09.2009 Uhrzeit: 11:42 ID: 35181  |            Social Bookmarks:      Zitat:  
 Ob der Planer rechtlich belangt werden kann, oder nicht? P.S. Der Ton deiner Beiträge motiviert nicht gerade zum Antworten.  |  |
|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 01.09.2009  
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Fischer: Offline
     Beitrag Datum: 08.09.2009 Uhrzeit: 18:02 ID: 35186  |            Social Bookmarks:        Ich möchte mich über meinen Ton entschuldigen!. Ja es geht mehr oder weniger insofern um die rechtliche Situation, da das Thema Mauer- und Brüstungsabdeckungen an der anstehenden Eigentümerversammlung unserer erst 21/2-jährigen Terrassensiedlung protokoliert ist. Ich konnte noch nicht eruieren, wer, ob ein Eigentümer oder die Verwaltung, das Thema aufgebracht hat. Falls die Mehrheit der Eigentümer zustimmen würde, gienge es um die Kostenübernahme oder Aufteilung der sicher nicht ganz billigen Chromstahlabdeckungen.       |