|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 13.11.2004  
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mika: Offline
   Ort: Berlin             Beitrag Datum: 14.11.2010 Uhrzeit: 23:14 ID: 41500  |            Social Bookmarks:      Nabend,       wo ist eigentlich der Luftwechsel für Wohnräume genau geregelt ? Die ENEV sagt bei Wohnraum ohne Lüftungsalage max. 3 h-¹. Und dann gibt es noch den Mindestluftwechsel von 0,8 h-¹, wenn ich mich recht erinnere. Wo ist dieser Mindestluftwechel eigentlich aufgeführt ? In der Praxis kommt doch der Mindestluftwechsel zu Anwendung, weil die energetischen Verluste geringer sind, oder ? Ich frage, weil ein Bekannter, der nicht aus dem Baubereich ist, behauptet, dass seine Dunstabzugshaube in einer offenen Wohnküche einen 8-fachen Lufwechsel leisten müsse, und dass es ein Mangel sein, wenn dies nicht der Fall wäre. Er bezieht sich auf eine technische Angabe vom Hauben-Hersteller. Ich hingegen, glaube, dass er den Anspruch auf die Erfüllung einer technische Eigenschaft mit einer sinnvollen Auslegung des Luftwechsel verwechselt. Wie seht Ihr das ?  |  
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|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 07.08.2006  
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personal cheese: Offline
   Ort: Berlin                      Beitrag Datum: 15.11.2010 Uhrzeit: 02:48 ID: 41501  |            Social Bookmarks:      Für die Lüftung von Wohnräumen gibt es die DIN 1946-6      Ansonsten: kleine Übersicht mit Quellen: http://www.kuespert.biz/index_htm_fi...ngsanlagen.pdf AMEV: https://www.netstab.de/groups/popup....1031&portal=91  |  
|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 13.11.2004  
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mika: Offline
   Ort: Berlin             Beitrag Datum: 15.11.2010 Uhrzeit: 07:43 ID: 41502  |            Social Bookmarks:      Danke für die schnelle Antwort.      Nach der Tabelle, wären es für Wohnräume 3-6 fach pro Stunde, und sogar 15-30 fach pro Stunde bei privaten Küchen. Wie paßt dass dann aber zur ENEV ?  |  
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