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Registrierter Nutzer Registriert seit: 15.04.2004
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Ort: Berlin ![]() Beitrag Datum: 17.08.2005 Uhrzeit: 23:14 ID: 10581 | Social Bookmarks: Hi Andi, Frist müssen so gestellt werden, dass die "angemahnte" Person/Firma die Möglichkeit hat, die zur Frist ausgesetzten Arbeiten ordnungsgemäß auszuführen. Das heißt, die Frist muß für einen angemessenen Zeitraum gesetzt werden. Ich weiß, dass das sehr schwammig klingt, aber jede Bauaufgabe benötigt entsprechend mehr oder weniger Zeit. Und die ist maßgebend für eine Fristsetzung. Wenn dir z.B. jemand eine Frist gesetzt hast und du der Meinung bis, dass der Zeitraum auf keinen Fall ausreicht, mußt du das entsprechend anzeigen (schriftl.) und den zeitl. Mehraufwand nachweisen. Wenn es sich um Bauleistungen handelt, solltest Du mal in die VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) schauen. Bei allgemeinen Fristen kann ich dir das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) empfehlen. Gruß max |
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Rechnungsprüfung - Frist | Sven_W | Planung & Baurecht | 6 | 22.05.2008 11:45 |