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Tobias is on a distinguished road

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Datum: 09.01.2006
Uhrzeit: 18:46
ID: 12862



Richtlinie WC-Anlagen Unterbringungsbereiche

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

ich suche die ganze Zeit nach einer Richtlinie, in der festgelegt ist, wieviel WCs, Urinale und Handwaschwecken man bei Unterbringungsbereichen benötigt.

Konkret handelt es sich hier um Gemeinschaftsduschen inkl. WC-Anlagen für eine Justizvollzugsanstalt. Ich denke mal, dass ähnliches auch für Jugendherbergen etc. gilt.

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Datum: 09.01.2006
Uhrzeit: 20:21
ID: 12869



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ich würde denke, dass der Neufert sowas hat, oder?

Samy

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Tobias: Offline

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Tobias is on a distinguished road

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Datum: 09.01.2006
Uhrzeit: 20:31
ID: 12870



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Zitat:
Originally posted by Samsarah
ich würde denke, dass der Neufert sowas hat, oder?

Samy
Nein, hier sind nur Angaben und Tabellen für Gewerbebauten und den allgemeinen Industriebau. Leider nichts bzgl. Wohnen und Beherbergung.

Bundesland ist übrigens Rheinland-Pfalz. Im Landesrecht habe ich leider auf keine Verweise gefunden!

Bei JVAs ist es ja auch so, dass es Stoßzeiten gibt, also kann man es kaum mit Gaststätten etc. vergleichen.

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noone: Offline


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Datum: 09.01.2006
Uhrzeit: 20:58
ID: 12871



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ich würde konkret das Justizministerium anfragen, wie der Ablauf funktioniert, und danach meine Anlagen auslegen. Prinzipiell kommt es darauf an, ob alle insassen gleichzeitig die Anlagen benutzen müssen oder in mehreren Schichten geduscht wird. Ich würde fast mit einer Einheit pro 2 Insassen arbeiten.

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Datum: 09.01.2006
Uhrzeit: 21:10
ID: 12873



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Denk ich auch.

Da es sich in diesen Fällen normalerweise um Sammelduschen und Gemeinschaftswaschräume handelt, hängt es mit Sicherheit auch von der sonstigen Organisation der Haftanstalt ab bzw. sogar den internen Regelungen ab.

Gehen alle Häftlinge zur gleichen Zeit duschen oder gibt es bestimmte Takte bzw. Abwechslungen? Wie ist das anzunehmende Höchstaufkommen in den Stoßzeiten? Durchschnittliche Duschdauer pro Insasse? usw.
Das hängt dann auch mit der Anzahl der Abschnitte und Zellen zusammen, die man zusammenschalten bzw. getrennt absperren kann.
Das heißt die tatsächlich benötigte Anzahl kann in Abhängigkeit davon stark schwanken.
Möglicherweise reicht dann sogar ein Duschraum mit 10 Duschplätzen für 50 Häftlinge oder mehr.


Es gibt aber mit Sicherheit dafür Richtlinien (wie für eigentlich alles in Deutschland). Denke auch das Justizministerium kann dazu Näheres sagen.

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Datum: 09.01.2006
Uhrzeit: 21:14
ID: 12874



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Je nachdem, ob es um eine studentische Aufgabe, einen Wettbewerb oder die Entwurfsplanung handelt, reicht es aus, wenn Du mal im Neufert z.B. unter Schulen guckst.
Ansonsten helfen sicher auch die Arbeitsstättenrichtlinien und die -verordnung. Bei einer JVA hast Du ja im einen Trackt soetwas wie ein "Hotel" und in anderen Bereichen die "Werkstätten", daher denke ich dass dort ähnliche größen drin vorkommen.
__________________
Florian Illenberger

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Tobias: Offline

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Tobias is on a distinguished road

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Datum: 09.01.2006
Uhrzeit: 21:29
ID: 12876



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Ja, die JVA ist in Wohngruppen zu je 40 Häftlingen organisiert. Was die Stoßzeiten angeht, kann man sicherlich auch Jugendherbergen als Anhaltspunkt nehmen, da ja hier auch feste Essenszeiten existieren. Dazu steht im Neufert aber auch nichts

Ich habe jetzt aber das Justizministerium und Finanzministerium (zuständig für Bau in RLP ) angeschrieben. Wenn ich hier Informationen bekomme werde ich die zwecks Archivierung hier posten.

Danke für eure bisherige Hilfe!

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