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aldirosso: Offline
![]() Beitrag Datum: 28.03.2006 Uhrzeit: 08:00 ID: 14819 | Social Bookmarks: Zitat: "Die Baumassenzahl BMZ berechnet sich aus dem Gebäudevolumen geteilt durch die Grundstücksfläche also: BRI : GF = BMZ" Dies ist nicht ganz richtig. Für die Berechung der BMZ ist nur der Rauminhalt von VOLLGESCHOSSEN (Definition siehe jeweilige LBO ) inkl. Rauminhalt von Aufenthaltsräumen, die nicht in Vollgeschossen liegen anzusetzen. Vollgeschosse sind im Prinzip nur oberirdische Geschosse - ausser Dachgeschossen (ab wann ein Keller bzw. ein Dachgeschoss doch als Vollgeschoss gilt ist auch geregelt - aber das ist ein Thema für sich) Bei der BMZ geht es ja darum das optisch (städtebaulich) relevante Bauvolumen in Verhältnis zur Grundstücksfläche zu setzen, daher werden Keller natürlich nicht mitgerechnet. Spielt in der Regel nur im Industriebau eine Rolle, da die zulässige Ausnutzung von Grundstücken für Industrie in Bebauungsplänen meist über BMZ geregelt wird, da die GFZ bei grossen Hallen ohne Unterteilung in Geschosse keine sinnvolle Vergleichsgrösse darstellt. Gruss Martin |
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