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martindre: Offline
Beitrag Datum: 27.11.2006 Uhrzeit: 09:53 ID: 20026 | Social Bookmarks: hallo zusammen, für eine grobe vorplanung eines gerichtsgebäudes benötige ich einen pauschalen KGF-antleil für die überprüfung des platzbedarfes auf dem grundstück. die NGF ist vorhanden (ca. 4000 qm) welchen pauschalwert kann ich dabei grob für die konstr.-fläche angeben und wie kann ich die pauschale BGF ermitteln? habe gehört, mann könne ca. 28% KGF-anteil immer annehmen, aber worauf bezieht sich dieser wert? vielen dank! dre Geändert von martindre (27.11.2006 um 10:14 Uhr). |
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Social Bookmarks: KGF = Konstruktions-Grundfläche BGF = Brutto-Grundfläche NGF = Netto Grundfläche BGF = NGF + KGF Ich meine mich an daran zu erinnern, dass ca. 10% der BGF zur Konstruktionsfläche werden. Ich weiß nicht woher Du 28% hast, aber bei neutraler Betrachtung muss man eigentlich erkennen, dass dies zumindest nicht der Anteil der BGF sein kann - das wären ja 1/3... In der Baugeschichte findet man das vermutlich vor rund 3000 Jahren
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Social Bookmarks: Bei grösseren Wohngebäuden rechnen wir mit durchschnittlich 15% KGF bezogen auf BGF. Da die einzelnen Räume und Flächen bei einem Gerichtsgebäude deutlich grösser sind, würde ich auch 10-12% KGF schätzen. | |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 27.11.2006 Uhrzeit: 11:35 ID: 20032 | Social Bookmarks: Vorsicht! Falls es bisher nur ein Raumprogramm gibt, sind normalerweise nur Nutzflächen bekannt (eventuell nicht mal alle). Es fehlen also noch Verkehrsflächen und Technikflächen um die Nettogrundfläche zu bestimmen. NGF = NF + VF + TF BGF = NGF + KGF Die NGF häng also zum großen Teil auch von der Art (Effizienz) der Erschließung (einbündig, zweibündig..., Eingangshallen, Treppen aber auch Großraum vs. Zellenbüros) und der Notwendigkeit großer Räume für Haustechnik ab (Lüftungszentralen etc.) In den BKI-Baukosten für Gebäude gibt es zu jeder Gebäudeart eine Übersicht mit Angaben zur Nutzfläche und der BGF. Ich glaube keine Gerichtsgebäude aber vielleicht sind ja Verwaltungsgebäude vergleichbar. So könntest Du Dir ja den Faktor BGF/NF für Vergleichsobjekte selbst ausrechnen. (Dieser ist sicher größer als 10%) 28% KGF bezieht sich sicher auf die Nutzfläche. |
Social Bookmarks: Aus dem Entwurf für ein Gerichtsgebäude habe ich folgendes finden können: Die HNF entspricht ca. 60% der BGF (ohne Untergeschossflächen für Technik, Tiefgarage und Archiv). (Es wird aber seit diesem (?) Jahr nicht mehr nach NNF und HNF unterschieden...)
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noone: Offline
Beitrag Datum: 27.11.2006 Uhrzeit: 13:17 ID: 20035 | Social Bookmarks: @ Florian: Es wird wie du sagtest seit der Neuerung der DIN 2005 nur noch die Nutzfläche gerechnet, HNF NNF etc gibt es nicht mehr. Ich habe die eigentliche Frage des Themas so verstanden, daß es um eine Aufgabenstellung geht, bei der die eigentliche Bedarfsfläche der Funktionen angegeben ist, und jetzt zur überschlägigen Ermittlung der Gesamtgröße des Gebäudes ein Umrechnungsfaktor benötigt wird. Im Studium wurde uns ein Wert von 1,4 als Faktor mit VF und KGF angegeben. Die Verkehrsflächen betragen i.d. Regel glaube ich ca. 10% . Wenn du also alle Nutzflächen zusammenzählst, und dann mit 1,4 multiplizierst, solltest du hinkommen. Später im Entwurfsprozess kannst du bei der detaillierteren Ausplanung immer noch deine Grundrisse optimieren |
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Kieler: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 27.11.2006 Uhrzeit: 13:48 ID: 20036 | Social Bookmarks: Hier hast Du viele Beispiele; nimm´ fünf, sechs, die am ehesten passen und errechne den Mittelwert! http://www.heinzebauoffice.de/bauob...uobjekt=2002023 rät Matthias PS: Forians 10% halte ich für etwas knapp bemessen aber viel realistischer als Deine 28% |
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martindre: Offline
Beitrag Datum: 30.11.2006 Uhrzeit: 15:25 ID: 20138 | Social Bookmarks: die guten tipps- hat mir weitergeholfen! |
Social Bookmarks: Wieviel % KGF (NGF, BGF, VF) hast Du raus? rein interessehalber. | |
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