| |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
Beitrag Datum: 05.05.2006 Uhrzeit: 16:59 ID: 15525 | Social Bookmarks: Die HOAI ist aber gesetzlich nicht an einen Berufsstand gebunden, sondern bezieht sich auf Architektenleistungen. Wer diese nun erbringt, ist allerdings unerheblich. Sie ist lediglich kein Gesetz, deshalb steht Dir keine Strafe in diesem Sinne bevor, jedoch kann die Kammer Maßnahmen wie Kammerausschluss oder ähnliches ergreifen. |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
| Ca.-Honorar und Haftung bei kleiner Planung | formliquide | Beruf & Karriere | 1 | 19.03.2008 09:55 |