Registrierter Nutzer Registriert seit: 09.10.2004
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catfish: Offline
Ort: Nürnberg Beitrag Datum: 26.05.2006 Uhrzeit: 11:55 ID: 15953 | Social Bookmarks: Hallo, Wenn der Unternehmer auf die Baustelle kommt und mir die Schlussrechnung in die Hand gibt, und ich nehme sie auch entgegen, gilt dann die Leistung nach 12 Wrktagen als abgenommen? Sollte ich die Schlussrechnung nicht ablehnen und schriftlich eine Abnahme fordern und die Leistung mit AN aufmessen (vor Ort oder auf Plan)? Danke. |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.11.2004
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 26.05.2006 Uhrzeit: 12:39 ID: 15956 | Social Bookmarks: Wenn Du Bauleiter bist, solltest Du eigentlich wissen ob die vertraglich vereinbarten Leistungen mängelfrei erbracht worden sind. Wenn Du es nicht weißt oder unsicher bist, kannst Du eine förmliche Abnahmen fordern. Um es Dir mit dem AN nicht zu verderben, würde ich ihm sagen, das es auch in seinem Interesse ist, da so nachträgliche Streiterein endgültig vom Tisch sind. Grüße Michael |
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FoVe: Offline
Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 24.07.2006 Uhrzeit: 21:26 ID: 17144 | Social Bookmarks: das Thema Abnahme ist nicht so einfach zu beantworten. Gilt z.B. die VOB als vertraglich vereinbart, dann gibt es auch eine Regelung für die sog. Abnahme durch Inbetriebnahme bzw. stillschweigende Abnahme ( worauf eine Übergabe der Rechnung drauf abzielen würde ). In diesem Fall wäre jedoch die Prüfungsfrist für die Rechnung ja schon deutlich länger. In den meißten Fällen im Industriebau werden jedoch förmliche Abnahmen vereinbart. Dann ist eine Schlußrechnung ohne eine vorherige Abnahme das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist. Gruß Martin |
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