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Sven_W: Offline


Sven_W is on a distinguished road

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Datum: 11.10.2007
Uhrzeit: 18:54
ID: 25654



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Bei dieser Aussage fühle ich mich als Jungmeister natürlich angesprochen.

Aus meiner Erfahrung, die ich im laufe der Zeit (12 Jahre als Maurer gearbeitet bevor ich die Meisterprüfung abgelegt habe) sammeln konnte ist es eher umgekehrt.
Oft herrscht immer noch die Devise "Haben wir immer so gemacht". Aber gerade in den letzten 10 Jahren hat sich im Bereich der energetischen Gebäudeoptimierung einiges getan. Über dieses Wissen verfügen ältere Chef´s oder Mitarbeiter nicht. Oder sie setzten es nicht um, weil es bedeuten könnte, dass man bisher vielleicht 20 Jahre lang Details falsch ausgeführt hat.
Oder es fehlt einfach am Verständnis.

Ich kenne Kollegen die auch heute noch Giebelwände oberseitig nicht dämmen, nur um mal ein Beispiel zu nennen.

Um bei unserem Beispiel zu bleiben, mir ist auch nicht ganz wohl dabei einem Dachdecker zum Beispiel die Verantwortung zu übertragen wie denn die Aussenwand gedämmt werden soll. Wenn er das Dach nun mit Zwischensparrendämmung aufwertet...wie soll dann der Kniestock ausgeführt werden ? Innendämmung? Wenn ja, wie stark, ist die Möglichkeit eines Tauwasserausfalls gegeben? Sowas kann der nicht leisten.
Auf Handwerker darf man sich da nicht verlassen. Das ist meine Aussage.
Als Meister habe ich ein umfangreiches Fachwissen erworben, aber das ist mit meinem Studium nicht zu vergleichen. Für den Meister habe ich 12 Monate gebraucht. Architektur studiere ich jetzt seit 4 Jahren.
Der Schwerpunkt der Meisterschule liegt darauf, einen Handwerksbetrieb zu führen, Auszubilden, und natürlich fachmännische Arbeit abzuliefern. Die VOB wird vorwärts und rückwärts auswendig gelernt, Baurecht, Buchführung etc. gehört dazu. Das ist insgesamt betrachtet aber nicht geeignet einen Planer zu ersetzen. Dafür studiert man Architektur oder Bauingenieurwesen.

--
Gruss Sven

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3dgeplagt: Offline

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Beitrag
Datum: 12.10.2007
Uhrzeit: 10:39
ID: 25660



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die sache ist glaub ich ganz leicht geklärt.

wenn sich die eigentümer/hausverwaltung bei der reklamation der arbeiten auf die DIN berufen haben sie schlechte karten, wenn diese nicht grundlage des vertrags war.

"
Die Anwendung von Normen ist freiwilliger Natur.
Bindend werden Normen nur dann, wenn sie Gegenstand von Verträgen zwischen Parteien sind oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt.
Normen sind eindeutige (anerkannte) Regeln, daher bietet der Bezug auf Normen in Verträgen Rechtssicherheit.
Im Rechtsstreit billigt ein Richter der DIN-Norm regelmäßig den "Beweis des ersten Anscheins" zu. Eine widerlegbare Rechtsvermutung (Beweislastumkehr).
"

quelle: http://www.din.de/cmd?level=tpl-rubr...&languageid=de

ob der gesetzgeber die einhaltung in dem fall zwingend vorschreibt weiss ich nicht.
__________________
form follows fun

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Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 10
aistings: Offline


aistings is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 14.10.2007
Uhrzeit: 14:54
ID: 25685



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Nochmals vielen Dank für Eure engagierte Diskussion.

Ich glaube, man kann sich darauf einigen, dass alle Betroffenen Fehler gemacht haben.

Die Hausverwaltung (als Bauherr), die bei Auftragsvergabe keine konkrete Ausschreibung vorgelegt hat; konnte sie allerdings mangels eigenem technischen Sachverstand auch nicht. (Eine gute Hausverwaltung sollte m.E. über einen Angestellten mit technischem Sachverstand z.B. Architekturstudium/Bauingenieur verfügen)

Die Eigentümergemeinschaft, die aus Kostengründen keinen Architekten mit einbinden wollte; (der Einsatz eines Architekten bietet allerdings auch nicht unbedingt eine Gewähr dafür, dass die Bauausführung besser gelaufen wäre, ich könnte hier Geschichten erzählen über die Ausführung einer Flachdachwämedämmung unter Leitung eines Architekten, wo später die Komplette Wärmedämmung wieder rausgerissen werden mußte, der Architekt war hoffentlich eine Ausnahme)
Der Vorteil wäre allerdings die einfachere spätere Reklamation gewesen.

Der Dachdecker, der sich wärmedämmtechnisch nicht auf dem laufenden hält, der scheinbar nicht mitbekommen hat, dass Energie-Einsparmaßnahmen immer dringlicher geworden sind und der von der EnEv wahrscheinlich noch nichts gehört hat, dem Bauausführungen, die Wärmebrücken verursachen mit der Folge vorprogrammierter zukünftiger Bauschäden egal sind (in sofern stimmt der Satz nicht ganz von planmatsch, uns sei kein Schaden entstanden, der kommt halt nur etwas später)

Vielleicht kann man für sich persönlich aus solchen Geschichten die Lehre ziehen, in seinem eigenen Tätigkeitsbereich aufmerksamer zu werden und sich stets auch der Eigenverantwortung bewußt zu sein.

Grüsse an alle

Achim

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Tom
 
Registriert seit: 15.02.2003
Beiträge: 1.762
Tom: Offline

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Hochschule/AG: Architekt

Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice

Beitrag
Datum: 14.10.2007
Uhrzeit: 15:03
ID: 25686



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Zitat:
Originally posted by aistings
Eine gute Hausverwaltung sollte m.E. über einen Angestellten mit technischem Sachverstand z.B. Architekturstudium/Bauingenieur verfügen
Das ist, glaube ich, der wichtigste Punkt. Diesen "technischen Leiter" hat die typische Wohnungsbau-Genossenschaft auch.

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