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Datum: 09.05.2008
Uhrzeit: 11:15
ID: 28363



Fluchtwege

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,
kennt jemand im Netz eine gute rechtsgültige -ich weiß jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze- Zusammenfassung der Brandschutzvorrichtungen.
Ich sitze gerade an einem Altbau, wo die beiden Fluchtwege ca. 60m auseinanderliegen. Ein Fluchtweg ist also größer als 25m und nach meinem Empfinden damit zu lang. Dennoch steht das Gebäude schon seit 30 Jahren und hat mehrere Brandschauen erfolgreich über sich ergehen lassen.
Gibt es dort ein kurzes knappes Regelwerk, dass solche Fragen klärt?
Vielen Dank,
Gruß
--
Blumenschein

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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 09.05.2008
Uhrzeit: 11:37
ID: 28366



AW: Fluchtwege

#2 (Permalink)
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Woher hast Du die 25m Fluchtlänge?

Aus Deutschland kenne ich nur 35m:

Zitat:
(§35 BauO Berlin)
Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes sowie eines Kellergeschosses muss mindestens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein.
Demnach könnten zwei Fluchtwege sogar 70m weit auseinander liegen.
Ausnahme sind Stichflure, aus den man nur in eine Richtung flüchten kann. Dort sind es glaube ich 15m.

Ansonsten kann unter Umständen auch ein Bestandsschutz greifen.
__________________
Florian Illenberger

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Beitrag
Datum: 09.05.2008
Uhrzeit: 12:09
ID: 28368



AW: Fluchtwege #3 (Permalink)
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Hallo Florian,
keine Ahnung warum die Zahl 25m in meinem Kopf rumgeisterte. Vielen Dank für die Klarstellung. Dennoch, gibt es DAS Brandschutzstandardweerk wo all solche Fragen geklärt werden können?
Gruß
--
Blumenschein

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Beitrag
Datum: 09.05.2008
Uhrzeit: 15:12
ID: 28371



AW: Fluchtwege #4 (Permalink)
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Der Brandschutzatlas vielleicht:

http://www.feuertrutz.de/fileadmin/u...rosp_F0009.pdf

Da die max. 35m Fluchtweglänge nach Bauordnung die Lauflänge und nicht die Luftlinie zum Treppenhaus "meint", ist das mit den 70m Abstand so eine Sache...

Vorsicht, bei Versammlungsstätten, Hochhäusern, Räumen mit Brand und Explosionsgefahr und Industriebauten etc. gelten evtl. andere Längen.

Für NRW gibt es diese Zusammenfassung: Rettungswegsysteme

Geändert von personal cheese (09.05.2008 um 15:41 Uhr).

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